Hallo, bin Jung-Jägerin in Baden-Württemberg und habe eine Frage zu Wildschadensbewertung:
Weiß jemand, ob es in BW eine Regelung gibt, ob Landwirte zum Waldrand einen Abstand halten müssen, damit eine Bejagung (Stellen eines Standes) überhaupt möglich ist?
In diesem Fall handelt es sich um ein Feld Weizen, dessen Rand direkt am Waldrand liegt, dieser Feldrand ist dazu noch Reviergrenze, die Sauen sind direkt vom Wald ins Feld.
Danke für Infos.
Weiß jemand, ob es in BW eine Regelung gibt, ob Landwirte zum Waldrand einen Abstand halten müssen, damit eine Bejagung (Stellen eines Standes) überhaupt möglich ist?
In diesem Fall handelt es sich um ein Feld Weizen, dessen Rand direkt am Waldrand liegt, dieser Feldrand ist dazu noch Reviergrenze, die Sauen sind direkt vom Wald ins Feld.
Danke für Infos.