[Sachsen] Finanzieller Ersatz ?

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Mal eine bescheidene Frage an die "Rechtsgelehrten" und rechtsgläubigen User :
Stehen einem Jagdpächter finanzielle Entschädigungen zu, wenn z.B. der Pächter einer Jagdgenossenschaft einen Pachtvertrag auf 12 Jahre auf 300ha abgeschlossen hat und nach 6 Jahren ein Investor von verschiedenen Jagdgenossen 150 ha erwirbt und darauf eine Fotovoltaikanlage errichtet ? Ich verweise in dem Zshg. darauf, daß mit dem Wegfall der 150ha gleichzeitig der Status eines eigenständigen Jagdbogens wegfällt. Wie ist die Rechtslage in dem Fall ?
 
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Finanzielle Entschädigung nicht, aber Minderung des Jagdpachtzins entsprechend der nicht mehr bejagbaren Fläche pro ha. Sollte selbstverständlich sein, da man ja nicht mehr 300ha bejagen kann, sondern nur noch 150 ha.
 
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Wäre mir da nicht ganz sicher. Es gilt ein 12jähriger Pachtvertrag. Grundsätzlich geht ja Pacht vor Eigentum- ob das für Jagdpacht auch gilt, weiß ich nicht genau.
Ich würde aber grundsätzlich sagen, dass Verträge zu erfüllen sind. Da dabei ( alternative Energien) soviel Geld herumgereicht wird, sollte sich da etwas herausverhandeln lassen.
 
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Eigentumsverhältnisse können sich während der Pachzeit ändern.
Wäre schlimm, wenn ich ein Stück Land kaufe und dann mein Eigentum nicht nutzen kann, nur weil ein Jagdpachtvertrag läuft.
Der Solarpark wird ja auch durch diverse Ämter genehmigt worden sein.
Wie soll der Pachvtertrag dann noch seitens der Jagdgenossenschaft erfüllt werden?
 
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So wie mir bekannt ist bin aber kein Rechtsanwalt, bleiben Pachtverträge bestehen. Aber was nützt dir das in dem besagten Fall. Der Solarpark wird in aller Regel im Zaun gebaut und damit nicht Jagdgebiet. Entschädigung gibst da wohl keine für was auch.
@waldgeist so was ähnliches habe ich jetzt hier in Thüringen auch.

Gruß Seppel
 

FTB

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Mhm, 150ha Photovoltaik!?
Bei uns kommen 300 ha Solaranlagen hin (verteilt auf mehrere Standorte).

Unsere Jagdgenossenschaft hat sich diesbezüglich erkundigt. Die Aussage war etwas ernüchternd - der Eigentümer kann die Fläche auf Antrag befrieden lassen, muss er aber nicht. Automatisch befriedet ist es in NDS zumindest nicht.

Bundesland: Niedersachsen

Theoretisch bleiben die Flächen bejagbar, praktisch kann man vielleicht eine Falle reinstellen.

Steuer und Pacht zahlen wir trotzdem dafür weiter.
 
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Warum macht ihr das? Zuviel Geld übrig?
Ich würde den Pachvertrag ändern lassen.
Ob befriedet oder nicht spielt keine Rolle.
Die Fläche ist aufgrund des Zaunes und der Gefährdung für die Photovoltaikplatten tatsächlich nicht mehr bejagbar und daher würde ich die Fläche raus nehmen lassen. GGf. über die untere Jagdbehörde gehen, aber das kann man auch einvernehmlich mit der JG regeln.
 

Fex

Moderator
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Verringerung der Flächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann —> entsprechende Verringerung der Pacht. Anders kenne ich das nicht.
Exakt, Vergrößerung = höherer Preis, Verkleinerung = niedriger Preis.
In diese Falle ist ein wesentlicher Bestandteil des Pachtvertrages, nämlich die darin aufgeführte bejagdbare Fläche, nicht mehr vorhanden und deswegen kann der PV entweder sondergekündigt oder angepasst werden.
 
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