Also mich interessiert das Thema Conibear ja auch, deshalb habe ich mich auch mal erkundigt.
1. Anruf bei UJB um mal zu hören was die wissen.
Der Mann sagte mir es gäbe ja nix konkretes in NDS daher würde man immer beim Jägerlehrhof in Springe nachfragen und sich darauf verlassen.
2. Anruf beim Jägerlehrhof
Mehrmals probiert keinen ranbekommen :-(
Selbst recherchiert und folgendes rausgefunden:
Auszug aus NDS Jagdgesetz
§ 24 Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten
(2) Zur Jagd mit einem Fanggerät ist eine Bescheinigung einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution über die Teilnahme an einem Lehrgang über die Vermittlung notwendiger Kenntnisse über die Fangjagd mitzuführen. Fanggeräte, die unmittelbar töten, dürfen nur in den Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn ihre Bauart nach Funktion und Betriebssicherheit von einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution oder nach den Regelungen eines anderen Bundeslandes zugelassen worden sind.
Dann habe ich noch im SH Landesverordnung für Fangjagd nachgeschaut und folgendes gefunden:
Auzug aus
§ 1
Verbotene Fanggeräte
Das Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 9 des Bundesjagdgesetzes umfasst die Verwendung folgender Fanggeräte (Fallen):
1. Knüppelfallen (einschließlich Prügel- und Rasenfallen),
2. Marderschlagbäume,
3. Scherenfallen,
4. Totschlagfallen aller Art, die durch Tritt oder Druck ausgelöst werden,
5. Drahtbügelschlagfallen, außer Fallen nach Conibear-Bauart,
6. Wippbrettkastenfallen.
Auzug aus
§ 3
Fallen für den Totfang
(1) Als Fallen für den Totfang sind nur Fallen, die über einen Köderabzug ausgelöst werden und folgende technische Anforderungen erfüllen, bauartzugelassen:
Typ Mindestklemmkräfte Bügelweiten
Conibearfalle groß 300 Newton über 25 bis 33 cm
geeignet für Dachs, Fuchs, Marderhund und Waschbär
Conibearfalle mittel 250 Newton über 16 bis 22 cm
geeignet für Marder, Iltis und Wiesel
Conibearfalle klein 200 Newton über 11 bis 13 cm
geeignet für Marder, Iltis und Wiesel
Somit ist die Conibear aus meiner Sicht in NDS zugelassen, da sie Gemäß §24 Absatz (2) in einem anderen Bundesland die Zulassung hat und auch die Klemmkräfte genau geregelt sind.
Einzige Unsicherheit die ich jetzt noch habe ist das Thema "auf Abzug". Wie würdet ihr die Conibear "umfunktionieren"?
Bitte eure Meinungen dazu.
Danke & WMH
scharssen