Falsche NWR ID angegeben

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Moin, wie sieht es aus, wenn man beim Überlassen einer Langwaffe die falsche NWR ID der Erlaubnis beim Händler angegeben hat ?
Ist das eine Ordnungswidrigkeit ? Im Gesetzestext habe ich noch nichts gefunden. Fällt das beim Händler auf ?
Grüße
 
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Nur zum Verständnis:

Hast du die Waffe vom Händler übernommen oder hast du eine Waffe dem Händler überlassen?
Falls du die Waffe abgegeben hast und die Waffen ID richtig angegeben ist, dann glaube ich nicht dass es überhaupt eine Rückfrage gibt, weil die Waffe X an den Händler und seine Erwebs ID übertragen wird.
Wenn die Waffe bei dir eingetragen wird, dann könnte es eine Rückfrage vom zuständigen SB der Waffenbehörde geben.
Ist eben die Frage ob es überhaupt auffällt, wenn die Änderung im NWR schon erfolgt ist.

Und wie immer im Leben: Melden befreit! Fehler passieren und wenn du dich meldest wenn dir der Fehler auffällt wird man dir keine Strick drehen.

Ist aber eine subjektive Einschätzung meinerseits ohne juristische Fachkenntnisse. Wir haben ja hier einige Foristen die in dem Thema firm sind. Da wirst du eine validere Antwort bekommen.
 
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Moin, wie sieht es aus, wenn man beim Überlassen einer Langwaffe die falsche NWR ID der Erlaubnis beim Händler angegeben hat ?
Ist das eine Ordnungswidrigkeit ? Im Gesetzestext habe ich noch nichts gefunden. Fällt das beim Händler auf ?
Grüße
also an deiner stelle würde ich deine sachen schonmal packen denn die werden demnächst abgeholt und vernichtet.

nein im ernst:

sowas kann passieren und dann gibts halt be rückfrage vom verkäufer oder der behörde
 
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Am einfachsten wäre doch eigentlich den Händler anzurufen und die falsche Angabe zu korrigieren.

Ansonsten fällt das der Behörde auf, wenn die ID nicht zum Namen und den anderen Angaben passt.

Indem Fall können Sie einfach die richtige ID eintragen. Der Händler muss ja ohnehin verifizieren das er die Waffe an die berechtigte Person ausgehändigt hat.

Glaube nicht das es bei d Owi ist, ein Fehler kann bei der langen Zahl ja immer passieren.
Darum werden ja auch die anderen persönlichen Daten übermittelt.
 
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In den Gesetzestexten die dich betreffen steht nur, dass du dich innerhalb von zwei Wochen zu melden hast, wenn du erworben oder überlassen hast.
Da steht gar nix von NWR ID drin, daher ist das keinesfalls auch nur eine Ordnungswidrigkeit.
 
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gemäß 37a WaffG musst Du den Erwerb der Waffe anzeigen,

Was genau in der Anzeige drinstehen muss, regelt 37f WaffG

Aber 37f WaffG erwähnt die NWR ID nicht. Alles ganz locker.

OWiG ist wenn Du die Meldung falsch/unvollständig abgibst, siehe 53 WaffG

Also keine OWi

Mag sein dass die Behörde die NWR ID will um ihre Arbeit gut und gerne zu erledigen. Wenn Du ihr den Gefallen tust, ist das löblich.
 
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Die Erwerbsberechtigung ist der gültige Jagdschein, den muß man als privater Verkäufer überprüfen.
Verkauft man eine Waffe an einen Händler muß dieser, da er den NWR Eintrag vornimmt, die korrekten P- und E- IDs abfragen. Wenn man sich den Zahlen/Buchstaben-Wust ansieht kann es schon mal zu Drehern kommen. Das wird aber i.d.R. unbürokratisch im NWR korrigiert.

Ebenso werden Fehler im Bestand im NWR korrigiert, der Sachbearbeiter ist (normalerweise) dankbar, wenn man ihm hilft den Datenbestand sauber zu halten. Deshalb: immer wieder mal einen aktuellen NWR Auszug anfordern!
 
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Moin, wie sieht es aus, wenn man beim Überlassen einer Langwaffe die falsche NWR ID der Erlaubnis beim Händler angegeben hat ?
Ist das eine Ordnungswidrigkeit ? Im Gesetzestext habe ich noch nichts gefunden. Fällt das beim Händler auf ?
Grüße
Wie ist es denn passiert?
Normalerweise ist die E-ID, die deiner WBK.
Hast du einen Zahlendreher drin, so fällt es dem Händler auf, weil es eine Fehlermeldung im NWR Meldeportal gibt. Die muss stimmen, sonst kann er die Meldung technisch auch nicht machen.

Hast du eine komplett andere E-ID aus Versehen angegeben, so fällt dies dem Händler erstmal nicht auf.
Er kann die Meldung normal übers NWR machen, aber deiner Waffenbehörde wird es dann auffallen und dich fragen was du da angegeben hast.
 
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Ich habe ein ähnliches Thema. Vom Händler nen Nachsuchenrepertierer erworben. Waffe liegt noch beim Händler da er ihn einschiessen soll und der SD noch nicht da ist. Ich die Waffe innerhlalb der 2 Wochen Frist bei der Behörde angemeldet, vorstellig geworden und beim Eintragen in die WBK hat der SB dann festgestellt, dass es die falsche NWR Id ist, da dies nicht zur Waffe / Händler passt. Nun renne ich seit Tagen dem Händler nach dass er mir die richtige NWR Id gibt, da der SB die Waffe so nicht einträgt.
 
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Bleib cool, du hast alles richtig gemacht.
Fehler kommt vom Verkäufer oder NWR.
Wenn du dich verrückt machst kostet es deine Nerven.
 
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Ich habe ein ähnliches Thema. Vom Händler nen Nachsuchenrepertierer erworben. Waffe liegt noch beim Händler da er ihn einschiessen soll und der SD noch nicht da ist. Ich die Waffe innerhlalb der 2 Wochen Frist bei der Behörde angemeldet, vorstellig geworden und beim Eintragen in die WBK hat der SB dann festgestellt, dass es die falsche NWR Id ist, da dies nicht zur Waffe / Händler passt. Nun renne ich seit Tagen dem Händler nach dass er mir die richtige NWR Id gibt, da der SB die Waffe so nicht einträgt.
Wenn die Waffe noch beim Händler liegt wurde sie doch noch gar nicht erworben i.S.d. WaffG.
Kaufen ohne Mitnehmen interessiert waffenrechtlich nicht. Relevant ist nur das Erlangen der tatsächlichen Gewalt (Besitz) und nicht das Eigentum nach BGB.
Was noch nicht erworben wurde, kann und darf der SB auch noch nicht eintragen...

Wenn die Waffe dann irgendwann tatsächlich überlassen wurde, meldet der Händler das über sein NWR-Portal und die Waffe "ploppt" automatisch in Echtzeit beim SB in seinem Waffenverwaltungsprogramm als erworben auf. Der SB braucht daher für den Vorgang auch keine NWR-IDs.
 
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