Fallenjagd im Stadtgebiet

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Moin, also als erstes Mal hatten wir das hier Seitenlang schon durchdiskutiert, einfach mal suchen.
Dann ist das in den Bundesländern unterschiedlich.
Zum Schluss noch ein Hinweis , erlegt ihr die Tiere nicht und helft den Leuten nicht auf eine vernünftige Art und Weise ,helfen sich die Leute selber. Wie die das machen will keiner von Euch wissen, ich weiß es.

Gruß Seppel
Ich auch und das soll man ruhig ansprechen:
Der sog. normale Haus- und Gartenbesitzer kauft sich auf Amazon eine Drahtgitterfalle ohne eine Vorstellung zu haben, was er denn als nächstes macht, wenn sich tatsächlich ein Waschbär darin fängt.
Dann fallen ihm zwei Lösungen ein:
- ein paar km Spazierfahrt mit dem Auto und dann der Bär woanders wieder raus lassen
- ertränken in der Regentonne

Beides schon direkt erzählt bekommen… da bleibt dir echt die Spucke weg.
Bei Betroffenen gibt es schnell eine Moraladaption.
 
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Hallo!

Bei uns am Stadtrand gibt es ein großes Waschbärproblem, einige Anwohner haben Lebendfallen gestellt, und rufen uns an (mein Pächter) falls ein Waschbär drin sitzt. Formal liegt das in unserem Revier, ist im Wohngebiet allerdings befriedet.

Ich hab keine gesondere Erlaubnis im befriedeten Bereich zu schießen, und auch kein Kleinkaliber (wär mal ein Grund mir eines zu kaufen).

Fallenjagdschein war bei mir Teil der Ausbildung, aber hab bisher keine Erfahrung mit Fallenjagd.

Wie handhabt ihr das im Wohngebiet?

Könnte man den Bär samt Falle/Kiste (Katzentransportbox) im Auto mitnehmen und nach 5 Minuten Fahrt auf dem Acker mit Schrot erlegen?

Mir geht es mehr um die praktische Seite wenn der Bär in der Falle ist, weniger ob Anwohner selbst Lebendfallen stellen sollten...

Danke
Du brauchst entweder eine einfache 22lfb Büchse oder eine 22er Kurzwaffe. Katzenbox oder Flinte kannst du beides komplett vergessen.
 

MFZ

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Wenn ich für alles was mir per Gesetz ohnehin erlaubt ist auf eine behördliche Genehmigung warten würde, würde ich 50% meines Lebens mit Warten vergeuden.
Es gibt halt Praktiker und Theoretiker.
Aber vielleicht ist es in NRW ja auch anders als in Thüringen, ich kann nur für hier sprechen und hier ist die Behörde als auch der Bürger froh, wenn unkompliziert geholfen wird.
Infos zu den Unterschieden:
 
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Unsere Behörde (Bayern) hat auf Nachfrage KEINE Erlaubnis gegeben im befriedeten Bezirk mit Kleinkaliber (.22lfb Subsonic) Haarraubwild in der Falle zu erlegen. Sei zu gefährlich.

Wir stellen und verleihen nun aktiv keine Fallen mehr an Anwohner und verweisen die Bevölkerung zurück an die UJB.

Das Umladen aus der Falle in einen Abfangkorb, dann festgeschnallt auf dem Heckträger eine (wenn auch kurze) Autofahrt durch den halben Stadtteil zur nächsten Waldkante/Feld um dort zu erlösen ist für alle Beteiligten nicht schön.
 
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Das Umladen aus der Falle in einen Abfangkorb, dann festgeschnallt auf dem Heckträger eine (wenn auch kurze) Autofahrt durch den halben Stadtteil zur nächsten Waldkante/Feld um dort zu erlösen ist für alle Beteiligten nicht schön.
Das Umladen aus der Falle in den Abfangkorb , der in einen dunklen Sack gesteckt und in den dunklen Kofferraum gestellt, macht den Waschi null aus. 😁😁
Man muß nicht alles gut sichtbar auf dem Heckträger durch die Stadt karren, schaut mal was ich für ein Top Jäger bin.🙈
Aber immer Landesgesetze beachten.👍

Gruß Seppel
 
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Das Umladen aus der Falle in den Abfangkorb , der in einen dunklen Sack gesteckt und in den dunklen Kofferraum gestellt, macht den Waschi null aus. 😁😁
Man muß nicht alles gut sichtbar auf dem Heckträger durch die Stadt karren, schaut mal was ich für ein Top Jäger bin.🙈
Aber immer Landesgesetze beachten.👍

Gruß Seppel
Das kann ich bestätigen. Der Waschi im Abfangkorb, ein Tuch zum Abdunkeln drüber, bleibt während der Fahrt komplett ruhig….auch im Kofferraum des Kombis.
Aber trotz zusätzlicher Sicherung ist das Wissen, dass so eine kratzbürstige Arschkrampe hinten mitfährt, kein angenehmes Gefühl für den Fahrer, auch wenn es nur wenige Minuten sind.
Schiesserlaubnis ist die sauberste und schonendste Lösung.
 
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Thema Wildtier Verschleppung
wtf? "Wildtier-Verschleppung"? Was soll denn das sein?

In NRW wird von Berechtigten mit behördlicher Genehmigung ("beschränkte Jagdausübung im befriedeten Bezirk") und unter Beachtung der Fangjagdverordnung und ggfs. Schonzeitenregelung die Fallenjagd im Stadtgebiet ausgeübt. Gefangenes Raubwild wird in den Abfangkorb geschickt und dann im Revier in Ruhe und fachgerecht erlegt. Freilassen von gefangenen Neozoen ist ohnehin ausgeschlossen.
 
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Der Revierinhaber dürfte auf meinem Grundstück mit meinem Einverständnis eine Falle aufstellen. Leider enthält die AVBayJG keine Regelung für Jagscheininhaber mit Fallenkurs auf dem eigenen Grundstück.
Praktische Lösung: ich habe einen Antrag bei der UJB gestellt und der wurde für den betroffenen Steinmarder genehmigt. Ich dürfte im Hausgarten sogar unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen sogar schießen. Noch ist das Stück aber nicht in die Falle gegangen. Riecht wohl nicht genug nach Auto. 😁
 
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Meine Güte war das alles noch einfach mit einer Conibear....und wie kostengünstig, kostet nur Muskelkraft fürs Spannen. Keine Mun, kein Sprit, keine Zeitverschwendung wegen eines simplen Bärs.. Und der Balg war komplett intakt ohne Loch :LOL:.
Wieso "war" ?

In einem Abfangkorb ist die Conibear nicht verboten: der Fang ist vorher mit genehmigten Mitteln erfolgt.
In Belgien dürfen nur Behörden (Polizei, Forstbehörde, Zoll) eine Kurzwaffe führen und benutzen, ich persönlich durfte das. Aber am Liebsten eine alte .22 short und Flobert Munition: macht die Arbeit zuverlässig und vor Allem lautlos. Ich schieße damit direkt in der Falle, die bleibt heil. Und das Wild ist tot, was will man mehr ? schon wieder eine sinnlose Kaliberdiskussion? Fakten sind Fakten.
 

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