Nein Joe,
der LWB, der mit dem umgeschnallten Revolver in die Bäckerei tritt, wird nicht als unbescholtener Normalbürger mit schönem Hobby wahrgenommen, egal wie sehr wir uns das alle wünschen mögen. Die Assoziation geht eher dahin ...
http://www.spiegel.de/panorama/just...n-taeter-hatte-angst-vor-hunden-a-982953.html
Das der Typ, selbst wenn die Waffe legal gewesen sein sollte, sie nicht hätte dabeihaben dürfen, geschweige denn in geladenem Zustand, interessiert keinen, so genau will es eben niemand wissen. Wir können von Glück sprechen, wenn der nicht Jäger war (und in seinem Revier) oder Sportschütze.
Ich verstecke weder mich, noch meine Jagdleidenschaft, noch meinen Waffenbesitz, aber abgesehen von der mangelnden Vorteilhaftigkeit, mit einer umgeschnallten Kurzwaffe Auto zu fahren und auf dem Weg einzukaufen, bloß weil es legal ist, sehe ich keine positive Öffentlichkeitsarbeit darin, sowas zu tun. Wie ich bereits sagte, wenn ich die KW brauche, nehme ich sie aus dem Rucksack, schiebe das Magazin ein, lade durch und stecke sie ins Holster. Und wenn ich fertig bin, kommt sie wieder entladen in den Rucksack und selbiger in den Kofferraum. Geladen dürfte ich sie nach geltender Gesetzgebung und UVV ohnehin nicht am Gürtel belassen.
Gruß,
Mbogo