Erwerb anzeigen / Eintragung in die WBK

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10 Jan 2021
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Es ist ja schon krass wie unterschiedlich die Erfahrung mit den Behörden sind was die Zeit für die Eintragungen in der WBK angeht.
Wie machen es die Kollegen eigentlich wenn es so ewig dauert bis die WBK mit dem Eintrag zurück ist, dann nur Fotokopien mitführen (beglaubigt ja/nein), nicht jagen gehen (eher nicht), oder oder oder?
 
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Es ist ja schon krass wie unterschiedlich die Erfahrung mit den Behörden sind was die Zeit für die Eintragungen in der WBK angeht.
Wie machen es die Kollegen eigentlich wenn es so ewig dauert bis die WBK mit dem Eintrag zurück ist, dann nur Fotokopien mitführen (beglaubigt ja/nein), nicht jagen gehen (eher nicht), oder oder oder?
De Facto zählt per Gesetz nur das Original, hast du das nicht, ist das aber im Ernstfall nur eine Ordnungswidrigkeit.Beglaubigte Kopie kennt das Gesetz hier nicht
Manche Behörden stelle eine Ersatzbescheinigung aus für die Dauer des Eintrags, manche Jäger beantragen für jede Waffe eine eigene WBK, usw.
Meine Behörde hat mir auf die Problematik angesprochen gesagt:
Herr Cstar, wenn irgendein Polizist fragt, die sollen mich anrufen.
Bei mir vergehen zwischen Abgabe und Ausstellung/Eintragung aber auch nur 3-5 Werktage, ich habe immer Fotos dabei.
 
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Oh weh, jetzt habe ich Angst unsere untere Waffenbehörde zu erwähnen … die sind zuvorgekommend (Verfassungsabfrage machen sie automatisch ohne vorherige Anfrage), Eintrag in Coronazeiten via Post in 3 Wochen, IDS werden schriftlich auf telefonische Anfrage zugestellt… die sind einfach nett und kompetent…danke
Kreis in Mittelhessen…
Peter
 

Wheelgunner_45ACP

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Selten, dass es bei mir trotz Postweg länger wie 1 Woche dauert bis die WBK zurück ist . Zu Zeiten als ich noch selber hin ging oft nur Minutensache.
 
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Der Trend geht halt zur zweit oder dritt WBK, dann kann man ausweichen… Corona geht hoffentlich bald vorbei.

Bei uns, kurz ne Mail an den SB geschickt, Formulare schon mal ausgefüllt und gescannt… Termin machen und hinfahren.
 
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Wenn eine WBK bei der Behörde liegt, kann das Nichtmitführen keine OWi sein. Ich verhalte mich ja gesetzeskonform.
Der Hintergrund des NWR war ja, dass alle berechtigten Stellen jederzeit Abfragen machen können und das Ergebnis aktuell ist.
 
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Meine Sachbearbeiterin, schickt mir immer einen Zettel zu auf dem sinngemäß Draufsteht WBK 4711/1999 ist zur Eintragung der Waffe Sako Grizzly SN 471112345 bei mir in der Behörde.

Seitdem die Abfragen nur noch 1/2 Jahr gültig sind dauert es halt etwas länger.
 
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Wenn eine WBK bei der Behörde liegt, kann das Nichtmitführen keine OWi sein. Ich verhalte mich ja gesetzeskonform.
Der Hintergrund des NWR war ja, dass alle berechtigten Stellen jederzeit Abfragen machen können und das Ergebnis aktuell ist.
Im Zweifel führt man als Nachweis den Kaufvertrag der neuen Waffe und die Durchschrift bzw. einen Ausdruck der Anzeige mit, aus beidem geht hervor, daß man die 14-Tages-Frist hoffentlich eingehalten hat und die Langwaffe läuft ja eh waffenrechtlich sauber auch über den Jagdschein.
Bei den Waffen, die halt sonst noch auf der WBK stehen, setzt man halt auf Lücke, aber die vorgenannten Dokumente könnten helfen, den Sachverhalt sauber zu bewerten.
Bei Kurzwaffen wäre ich hingegen sehr vorsichtig, da diese ja ausschließlich über die WBK zu führen sind, da würde ich nicht mit einer Kopie losfahren o.ä.
Alles weitere können gern Polizei und Waffenbehörde unter sich klären.
 
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Im Zweifel führt man als Nachweis den Kaufvertrag der neuen Waffe und die Durchschrift bzw. einen Ausdruck der Anzeige mit, aus beidem geht hervor, daß man die 14-Tages-Frist hoffentlich eingehalten hat und die Langwaffe läuft ja eh waffenrechtlich sauber auch über den Jagdschein.
Bei den Waffen, die halt sonst noch auf der WBK stehen, setzt man halt auf Lücke, aber die vorgenannten Dokumente könnten helfen, den Sachverhalt sauber zu bewerten.
Bei Kurzwaffen wäre ich hingegen sehr vorsichtig, da diese ja ausschließlich über die WBK zu führen sind, da würde ich nicht mit einer Kopie losfahren o.ä.
Alles weitere können gern Polizei und Waffenbehörde unter sich klären.
Auch Kurzwaffen sind über den Jagdschein zu führen, wenn du sie zur Jagd verwendest. Was du meinst ist der Erwerb.
Du kannst dir beispielsweise auch eine .45er von deinem Jagdkollegen ausleihen, und führst diese mit Leihschein und Js
 
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Wenn eine WBK bei der Behörde liegt, kann das Nichtmitführen keine OWi sein. Ich verhalte mich ja gesetzeskonform.
Der Hintergrund des NWR war ja, dass alle berechtigten Stellen jederzeit Abfragen machen können und das Ergebnis aktuell ist.
OK das sehe ich ein👍
 
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Oh weh, jetzt habe ich Angst unsere untere Waffenbehörde zu erwähnen … die sind zuvorgekommend (Verfassungsabfrage machen sie automatisch ohne vorherige Anfrage), Eintrag in Coronazeiten via Post in 3 Wochen, IDS werden schriftlich auf telefonische Anfrage zugestellt… die sind einfach nett und kompetent…danke
Kreis in Mittelhessen…
Peter
Kann deine Erfahrung für meinen Kreis in Mittelhessen und den Nachbarkreis großteils bestätigen. Zwar hat meine Verfassungsabfrage ein paar Wochen gedauert, aber ich denke das war den vielen Beteiligten Behörden geschuldet.

Als Corona dieses Jahr zwischenzeitlich im Griff schien funktionierte das mit der Terminbuchung auch sehr kurzfristig und unkompliziert und war sehr gut mit normalen Arbeitszeiten vereinbar.

Immer wenn ich von Freunden ihre Erfahrungen aus München und Hamburg höre, hoffe ich dass uns die zuständigen SB noch lange erhalten bleiben.
 
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Auch Kurzwaffen sind über den Jagdschein zu führen, wenn du sie zur Jagd verwendest. Was du meinst ist der Erwerb.
Du kannst dir beispielsweise auch eine .45er von deinem Jagdkollegen ausleihen, und führst diese mit Leihschein und Js

Naja, wenn ich mich richtig erinnere:
§12/13 WaffG stellt den Jagdschein und die Waffenbesitzkarte gleich, aber nur für das Verleihen von Langwaffen. Für das Verleihen einer Kurzwaffe muss der Entleihende neben dem JS auch eine WBK haben.
 
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Das ist richtig, aber die hast du ja in der Regel, es sei denn du bist Jungjäger ohne eigene Büchse und gehst als Treiber mit der .357 vom Opa.. 😅
 
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Immer wenn ich von Freunden ihre Erfahrungen aus München und Hamburg höre, hoffe ich dass uns die zuständigen SB noch lange erhalten bleiben.

Ganz unterschiedlich, hängt wohl sehr vom SB ab.

LRA München (Vorstädte) ist anscheinend sehr kundenorientiert, KVR München (Innenstadt) wohl eher das Gegenteil.
 
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Das ist richtig, aber die hast du ja in der Regel, es sei denn du bist Jungjäger ohne eigene Büchse und gehst als Treiber mit der .357 vom Opa.. 😅
Naja, ich ging davon aus, wir alle sprechen vom Fall "WBK liegt zum Eintragen in der Behörde und ich möchte gerne jagen gehen"...das ist bei KW, wie ich oben schrieb, ein Problem.
 

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