Erste WBK - Dauer wegen Zuverlässigkeitsprüfung!?

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Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Rechts-Experten:
Wird (bzw. muss) bei der erstmaligen Ausstellung einer WBK für Langwaffen, die via Jahresjagdschein erworben wurden, die Zuverlässigkeit nochmal geprüft?

Folgender Sachverhalt:
  • Prüfung Ende März bzw. Anfang April 2017 (und somit Überprüfung durch die Untere Jagdbehörde)
  • In der ersten Aprilwoche (04.04.) 3-Jahresjagdschein gelöst (binnen 10 Minuten, obwohl andere Jagdbehörde (Prüfung nicht am Wohnort)
  • Am selben Tag Bockflinte erworben
  • Am 05.04. Waffenerwerb bei der Zuständigen Waffenbehörde angezeigt und WBK beantragt (Jagdbehörde ist hier der Landkreis, Waffenbehörde die Kommune)
  • Die WBK wurde noch nicht ausgestellt, weil sich die Polizei angeblich noch nicht gemeldet hat
  • Alles in Niedersachsen

Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass die Zuverlässigkeit eigentlich bei einem solchen Sachverhalt nicht nochmal geprüft wird, da dies ja eigentlich schon geschehen ist.

Leider finde ich die Quelle nicht mehr :sad:

Kann mir vielleicht jemand eine entsprechende Rechtsquelle (Gesetz / Verwaltungsvorschrift) nennen oder leige ich selber falsch?

Würde mich über entsprechende Antworten freuen!

Waidmannsheil!
 
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In nrw wird auch da nochmals die Zuverlässigkeit geprüft meine ich.

Aber mach dir keinen Stress, 3 Wochen ist zumindest hier für einen wbk Eintrag nicht viel...
Wenn du was mit der Waffe vorhast, nimm dir Rechnung und js mit. Das sollte eigentlich auch reichen, laut Aussage meiner SBine

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Das kann auch mal mehrere Monate dauern, je nachdem wie die Behörde ausgelastet ist...


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Xap

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Bei mir waren es auf den Tag genau drei Monate. Lass Dir schriftlich bestätigen, dass Du die WBK beantragt hast. Das schleppst Du dann mit Rechnung / Kaufvertrag mit Dir rum, bis die WBK ausgestellt wurde.

Wmh
 
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In nrw wird auch da nochmals die Zuverlässigkeit geprüft meine ich.

In NRW ist auch alles komplizierter, umständlicher und chaotischer, deswegen ist dieses Bundesland Schlusslicht in nahezu allen Disziplinen. Nun aber besteht Hoffnung. Im vielgescholtenen Bayern übrigens wird die WBK - umindest bei uns - umgehend ausgestellt, da die Zuverlässigkeit bereits von der Jagdbehörde geprüft wurde.
 
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Wuppertal ist mittlerweile bei 6 Monaten Bearbeitungszeit angekommen....das ist besonders toll wenn man den EFP mit eingereicht hat.
 
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Wuppertal ist mittlerweile bei 6 Monaten Bearbeitungszeit angekommen....das ist besonders toll wenn man den EFP mit eingereicht hat.
Das nenne ich sehr effektive Verwaltung, Gratulation nach NRW!

Das muss Dich persönlich aber nicht jucken. Deine Verpflichtung, die Waffe innerhalb zwei Wochen anzumelden, bist Du nachgekommen, damit ist gut. Alles andere ist ganz allein deren Problem.
 
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Das nenne ich sehr effektive Verwaltung, Gratulation nach NRW!

Das muss Dich persönlich aber nicht jucken. Deine Verpflichtung, die Waffe innerhalb zwei Wochen anzumelden, bist Du nachgekommen, damit ist gut. Alles andere ist ganz allein deren Problem.

Und wie führe ich dann die Waffe

Langwaffe mit JS +PA

Und Kurzwaffe ? Geht das ohne vorliegende WBK?
 
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In NRW ist auch alles komplizierter, umständlicher und chaotischer, deswegen ist dieses Bundesland Schlusslicht in nahezu allen Disziplinen. Nun aber besteht Hoffnung. Im vielgescholtenen Bayern übrigens wird die WBK - umindest bei uns - umgehend ausgestellt, da die Zuverlässigkeit bereits von der Jagdbehörde geprüft wurde.
Ist in BW das selbe. Und wenn du einen Voreintrag für eine KW haben willst und die letzte Überprüfung zu lange zurück liegt, wird auch nochmal überprüft...
 
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Bei mir in München prüft die Behörde jedes Jahr automatisch die Zuverlässigkeit für den jagdschein,für den pulverschein wird automatisch alle zwei Jahre geprüft ,muste meinen jetzt verlängern und deshalb wurde eine Überprüfung notwendig ,hat genau zwei Wochen gedauert .
 
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Und wie führe ich dann die Waffe

Langwaffe mit JS +PA

Und Kurzwaffe ? Geht das ohne vorliegende WBK?

Selbstverständlich. Zum Führen bei der Jagd berechtigt der JS, und den hast Du. Du könntest ja auch eine Leihwaffe haben, dann hast Du auch keinen WBK-Eintrag, sondern einen formlosen Leihschein. Jetzt hast Du eben eine formlose Kopie der Anmeldung.

Wenn die Behörden in dem Failed State NRW nicht in die Gänge kommen, dann laufen immer mehr Jäger mit Fotokopien statt mit Originaldokumenten im Wald herum. So ist das in Staaten ohne funktionierende Verwaltung.
 
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Ist in BW das selbe. Und wenn du einen Voreintrag für eine KW haben willst und die letzte Überprüfung zu lange zurück liegt, wird auch nochmal überprüft...

In BY auch. Wenn die letzte Prüfung länger als sechs Monate zurückliegt, prüfen die in Bayern auch noch einmal, aber nur bei einem Voreintrag zur KW. Eine LW wird sofort eingetragen. Aber selbst die Prüfung ist in einer Woche erledigt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Ich sag das ja immer wieder:
das ist kein Problem von NRW, sondern von der jeweiligen Behörde!
Bei uns im Kreis WAF ist es immer noch so, dass man mit der Bescheinigung über die bestandene Jagdprüfung zur UJB geht und dann gleich den Jagdschein und die WBK (wenn man will auch gleich den Voreintrag für KW) mitnimmt.
 

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