Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Rechts-Experten:
Wird (bzw. muss) bei der erstmaligen Ausstellung einer WBK für Langwaffen, die via Jahresjagdschein erworben wurden, die Zuverlässigkeit nochmal geprüft?
Folgender Sachverhalt:
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass die Zuverlässigkeit eigentlich bei einem solchen Sachverhalt nicht nochmal geprüft wird, da dies ja eigentlich schon geschehen ist.
Leider finde ich die Quelle nicht mehr :sad:
Kann mir vielleicht jemand eine entsprechende Rechtsquelle (Gesetz / Verwaltungsvorschrift) nennen oder leige ich selber falsch?
Würde mich über entsprechende Antworten freuen!
Waidmannsheil!
ich habe mal eine Frage an die Rechts-Experten:
Wird (bzw. muss) bei der erstmaligen Ausstellung einer WBK für Langwaffen, die via Jahresjagdschein erworben wurden, die Zuverlässigkeit nochmal geprüft?
Folgender Sachverhalt:
- Prüfung Ende März bzw. Anfang April 2017 (und somit Überprüfung durch die Untere Jagdbehörde)
- In der ersten Aprilwoche (04.04.) 3-Jahresjagdschein gelöst (binnen 10 Minuten, obwohl andere Jagdbehörde (Prüfung nicht am Wohnort)
- Am selben Tag Bockflinte erworben
- Am 05.04. Waffenerwerb bei der Zuständigen Waffenbehörde angezeigt und WBK beantragt (Jagdbehörde ist hier der Landkreis, Waffenbehörde die Kommune)
- Die WBK wurde noch nicht ausgestellt, weil sich die Polizei angeblich noch nicht gemeldet hat
- Alles in Niedersachsen
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass die Zuverlässigkeit eigentlich bei einem solchen Sachverhalt nicht nochmal geprüft wird, da dies ja eigentlich schon geschehen ist.
Leider finde ich die Quelle nicht mehr :sad:
Kann mir vielleicht jemand eine entsprechende Rechtsquelle (Gesetz / Verwaltungsvorschrift) nennen oder leige ich selber falsch?
Würde mich über entsprechende Antworten freuen!
Waidmannsheil!