Ich habe hierzu ein Schreiben verfasst, welches ich an bis jetzt 35 Abgeordnete der Regiierung geschickt habe.
Nämlich dieses:
Sehr geehrte(r) ....,
mit bitterer Enttäuschung habe ich ihre Pläne zur Erneuerung des Waffengesetzes vernommen.
Allen Vorgesprächen mit den Betroffenen sowie deren Verbänden zum Trotz haben Sie eine Novelle vorgelegt die in keinster Weise hinnehmbar ist und das Ende das legalen Waffenbesitzes bedeuten könnte.
Die geplanten Änderungen sind in meinen Augen ein Schlag ins Gesicht für anständige und gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger. Wie Sie natürlich wissen, machen die Straftaten mit legalen Waffen nur einen verschwindend geringen Anteil von 0,13% im Gegensatz zu den 99,87% der Delikte mit illegalen Waffen aus.
Sie setzen also am völlig falschen Ende an, wenn Sie die eh schon scharfen Gesetze noch verschärfen und den gesetzestreuen Bürger für sein Waffenbesitz auch noch bestrafen, denn diese Novelle ist nichts anderes!
Mir persöhnlich scheint es aber so, als ob diese Tatsache die rot-grüne Regierung nicht wirklich interessiert, da mit dieser Novelle, wie Sie sicher wissen, dem unwissenden Bürger, welcher eben nicht Jäger oder Sportschütze ist, vorgegaukelt wird, die Regierung tue etwas für seine Sicherheit.
Das tut sie aber nicht!
Es muss Ihnen klar sein, das derartige Machenschaften eigentlich nur aus populistischen Hintergedanken erfolgen können.
Jedoch sei Ihnen eins gesagt: Sie mögen vielleicht durch diesen Populismus einige Wählerstimmen dazu bekommen, doch mit den Stimmen von über 1,5 Millionen legalen Waffenbesitzern brauchen sie dann nicht mehr zu rechnen.
Man darf einfach keine Gesetze auf kosten derer machen, die sie achten!
Ich hoffe Ihnen mit diesem Schreiben deutlich gemacht zu haben, wie schwer sie uns Jäger und Sportschützen enttäuscht haben.
Noch ist es jedoch nicht zu spät und somit hoffe ich, dass Sie letztendlich doch das Richtige tun.
Mit freundlichem Gruß
...
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Als Antwort habe ich bis jetzt dies aus dem Lager der Grünen erhalten:
Sehr geehrter Herr ...,
vom Büro der Fraktionsvorsitzenden Kerstin Müller wurde Ihre eMail mit der
Bitte um Beantwortung an uns als den zuständigen Facharbeitskreis
weitergeleitet.
Lassen Sie mich einige Anmerkungen über die anstehende Reform machen. Der
von der Regierungskoalition im Dezember eingebrachte Gesetzentwurf wird
gegenwärtig im Bundestag beraten.
Die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung ist nach Überzeugung aller
politisch Verantwortlichen gegeben. Gemeinsam mit den Innenministern des
Bundes und der Länder fordern wir schon seit vielen Jahren eine Änderung der
waffenrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit der
Bürger zu verbessern.
Ich möchte dabei ganz deutlich hervorheben, dass die Koalition keinesfalls
eine Diskriminierung aller Waffenbesitzer betreibt. Wir wissen
selbstverständlich, dass die übergroße Mehrheit der Schützen und Jäger
gesetzestreu und gewissenhaft mit den Waffen umgeht. Hier gilt aber leider
wie in vielen anderen Bereichen auch, dass eine Minderheit der
problematische Persönlichkeiten restriktive Regelungen für alle Betroffenen
erzwingt.
Die Debatte wird teilweise leider noch mit Argumenten gegen das
Gesetzesvorhaben geführt, die einer näheren Prüfung nicht standzuhalten
vermögen. Erstaunlicherweise wird dabei das Verschwinden von ca. 6000
"legalen" Waffen in die Illegalität immer wieder in Zweifel gezogen.
Nach einer Erhebung des Bundeskriminalamts vom April 2001 stellt sich die
Entwicklung der Waffendiebstähle/- Verlust wie folgt dar:
1993 6.451
1994 6.254
1995 7.082
1996 6.582
1997 6.582
1998 6.405
1999 6.595
2000 6.039
Die Verringerung der Stückzahlen im vergangenen Jahr ist kein Grund zur
Beruhigung, er liegt im üblichen Bereich statistischer Schwankungen. Zudem
muss bedacht werden, dass die Zahl der gemeldeten Verluste im Jahre 2000
gegenüber dem Vorjahr um 15 % auf 1.050 Fälle gestiegen ist. Insgesamt
kamen im Zeitraum 2000 in 1.376 Fällen neben den Schusswaffen noch 38.993
Stück Munition und 100.000 KG Sprengstoff abhanden.
Handlungsbedarf besteht auch deshalb, weil ca. 90 % der abhanden gekommenen
Waffen aus privatem Besitz stammen. Dabei gehen die Fachleute des BKA davon
aus, dass es sich in vielen Fällen nicht um einen gezielten Diebstahl,
sondern um "Zufallsfunde" handelt. Die Zahlen lassen nach Expertenmeinung
zweifelsfrei den Schluss zu, dass im Privatbereich häufig die ordnungsgemäße
Aufbewahrung von Waffen und Munition nicht im erforderlichen Umfang
gewährleistet ist.
Verharmlost wird vielfach der Anteil "legaler" Waffen bei Straftaten.
Verwiesen wird dabei in der Regel auf die scheinbar geringe Zahl von 3,4%
von den 1.744 insgesamt sichergestellten Schusswaffen. Dieser Interpretation
hält aber einer genauen Betrachtung der Zahlen nicht Stand. Die statistische
Bezugsgröße von 1.744 Waffen setzt sich nämlich wie folgt zusammen:
Erlaubnisfreier Besitz 962 Waffen (55,2 %)
Legaler Besitz 60 Waffen ( 3,4 % )
Illegaler Besitz 683 Waffen (39,2 %)
Ungeklärte Besitzverhältnisse 39 Waffen ( 2,2% )
Rechnen wird die erlaubnisfreien Waffen heraus, so müssen wir feststellen,
dass fast jede zehnte Straftat mit "legalen" Waffen begangen wurde. Experten
gehen davon aus, dass bei der Begehung von Beziehungsdelikten der Anteil
noch weit höher ist. Dies lassen Rückschlüsse auf vergleichbare ausländische
Erfahrungen zu.
Der Gesetzentwurf sieht daher deutlich strengere Regelungen für die
Aufbewahrung von Waffen vor. Das gilt auch für eine wirksame Kontrolle der
sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen. Aus den oben angeführten Gründen ist
dies notwendig und trotz allem unbestreitbaren Aufwand letztlich auch
zumutbar.
Ein weiteres Problem bei der Diskussion über die Reform des Waffenrechts
ergibt sich ebenfalls aus der eben angeführten Statistik: der Missbrauch
erlaubnisfreier Waffen. "Scheinwaffen" sind von echten Waffen oft nicht zu
unterscheiden.
Von den ca. 13.000 Drohungen mit dem Einsatz von Waffengewalt (z.B. bei der
Räuberischen Erpressung) werden über 50 % der Taten mit Hilfe derartiger
Scheinwaffen begangen. Beim Schweren Raub wurden im Jahre 2000
beispielsweise von den 176 gezählten Delikten 113 Straftaten mit
erlaubnisfreien Waffen begangen. Bei der Räuberischen Erpressung, Bedrohung
und Schweren/Gefährlichen Körperverletzung haben wird ein ähnliches
Zahlenverhältnis. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel. Hier ergibt sich
ganz unabhängig von der Frage der Aufbewahrung von "echten" Waffen und der
Prüfung der Zuverlässigkeit der Besitzer in jedem Fall zwingender
Handlungsbedarf. Wir würden es begrüßen, wenn bei allen
Meinungsverschiedenheiten über bestimmte Teile des Gesetzentwurfs zumindest
an dieser Stelle Einigkeit hergestellt werden könnte.
Unumgänglich sind höhere Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit
des Waffenbesitzers. Gleiches gilt für die Einführung des "kleinen
Waffenscheins" für Gas- und Schreckschusswaffen. Spring- und Fallmesser
werden künftig ebenso verboten sein wie die tückischen Wurfsterne.
Vorgesehen ist auch, die Deckungssumme für die
Pflichthaftpflichtversicherung nach § 36 Abs. 1 (500.000 DM für
Personenschäden, 50.000 DM für Sachschäden) zu erhöhen. Dies trägt der
Schwere der Zwischenfälle in den vergangenen Jahren Rechnung.
Ich hoffe, mit diesen Erläuterungen unsere Position zumindest ein wenig
verständlicher gemacht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rotraud Delidakis
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Koordinationsbüro des Arbeitskreises III
Tel.: 030 - 227 52539
Fax: 030 - 227 56163
www.gruene-fraktion.de
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Für mich zeigt sich eindeutig, dass diese Leute es nicht begreifen wollen.
Diese idiologische Verbohrtheit der Grünen kann man nur mit einem Mittel abstellen, dem Stimmzettel.
Mich würde aber mal sehr interessieren was ihr zu diesem Schreiben meint?
WH
Jan
[ 11. Januar 2002: Beitrag editiert von: Jan ]
[ 11. Januar 2002: Beitrag editiert von: Jan ]