S
Sibirian-Husky
Guest
Hallo,
Meinem Vater wurde die WBK vor ca. 5 Jahren entzogen, da man bei einer Kontrolle (Durchsuchung wegen falscher Beschuldigung) Teile gefunden hatte, für die er nach dem neuen Waffengesetz keine Berechtigung mehr hatte. Er ist Waffenbesitzer seit 1965. Verfahren wurde eingestellt.
Nach einer "Abstinenz-Zeit" von 1,5 Jahren könne er erneut eine WBK beantragen. Bis heute sind die Waffen bei der Kreispolizeibehörde unter Verschluß. Aus erst beruflichen Gründen hatte er länger keine Zeit, und jetzt als Rentner ohne Waffen, konnte er seinem Hobby nicht mehr nachgehen. Als Voraussetzung für eine neue Beantragung verlangt die Behörde erst eine vollständige Löschung der alten WBK's und eine Übernahme der Waffen an einen Berechtigten, wobei er selbstverständlich Eigentümer bliebe (Keine Ahnung wie das gehen soll. Beim einzigen Händler der bereit war diese auf unbestimmte Zeit zu lagern, ist es ein finanzielles Desaster. Mittlerweile habe ich (Jäger) die Langwaffen übernommen, bis auf zwei da mein Schrank voll ist. Ich müsste also einen zweiten kaufen. Das Problem sind die Kurzwaffen, da ich bereits zwei besitze. Um selbst erst wieder ein Bedürfnis zu erlangen, müsste mein Vater erst wieder ein Jahr aktiv schiessen gehen, allerdings haben die Vereine im Umkreis keine GK-Vereinswaffen. Dann hätte er auch nur Bedürfnis für eine. Vorrausgesetzt er schafft dies finanziell und örtlich, da er auch kein Fahrzeug besitzt. Solange wird die Behörde sie nicht lagern. Um die Waffen zu sichern und nicht zu entsorgen zu müssen, habe ich letzte Woche eine Erben-WBK beantragt welche mir auch erst zugesagt wurde. Diese wurde mir heute schriftlich widerrufen, da es sich ja bei einer "vorgezogenen Erbfolge" um eine Schenkung handelt und somit waffenrechtlich nicht möglich wäre.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, Waffen zu auch zu Lebzeiten zu vererben. Sonst müssten ja alle Waffen von Menschen die aus Gesundheitlichen Gründen ihrem Hobby oder der Jagd nicht mehr nachkommen können ihre Waffen vernichten lassen. Keine Weitergabe an spätere Erben möglich, also faktisch Enteignung.
Würde mich über jegliche Hilfe freuen. Danke.
Meinem Vater wurde die WBK vor ca. 5 Jahren entzogen, da man bei einer Kontrolle (Durchsuchung wegen falscher Beschuldigung) Teile gefunden hatte, für die er nach dem neuen Waffengesetz keine Berechtigung mehr hatte. Er ist Waffenbesitzer seit 1965. Verfahren wurde eingestellt.
Nach einer "Abstinenz-Zeit" von 1,5 Jahren könne er erneut eine WBK beantragen. Bis heute sind die Waffen bei der Kreispolizeibehörde unter Verschluß. Aus erst beruflichen Gründen hatte er länger keine Zeit, und jetzt als Rentner ohne Waffen, konnte er seinem Hobby nicht mehr nachgehen. Als Voraussetzung für eine neue Beantragung verlangt die Behörde erst eine vollständige Löschung der alten WBK's und eine Übernahme der Waffen an einen Berechtigten, wobei er selbstverständlich Eigentümer bliebe (Keine Ahnung wie das gehen soll. Beim einzigen Händler der bereit war diese auf unbestimmte Zeit zu lagern, ist es ein finanzielles Desaster. Mittlerweile habe ich (Jäger) die Langwaffen übernommen, bis auf zwei da mein Schrank voll ist. Ich müsste also einen zweiten kaufen. Das Problem sind die Kurzwaffen, da ich bereits zwei besitze. Um selbst erst wieder ein Bedürfnis zu erlangen, müsste mein Vater erst wieder ein Jahr aktiv schiessen gehen, allerdings haben die Vereine im Umkreis keine GK-Vereinswaffen. Dann hätte er auch nur Bedürfnis für eine. Vorrausgesetzt er schafft dies finanziell und örtlich, da er auch kein Fahrzeug besitzt. Solange wird die Behörde sie nicht lagern. Um die Waffen zu sichern und nicht zu entsorgen zu müssen, habe ich letzte Woche eine Erben-WBK beantragt welche mir auch erst zugesagt wurde. Diese wurde mir heute schriftlich widerrufen, da es sich ja bei einer "vorgezogenen Erbfolge" um eine Schenkung handelt und somit waffenrechtlich nicht möglich wäre.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, Waffen zu auch zu Lebzeiten zu vererben. Sonst müssten ja alle Waffen von Menschen die aus Gesundheitlichen Gründen ihrem Hobby oder der Jagd nicht mehr nachkommen können ihre Waffen vernichten lassen. Keine Weitergabe an spätere Erben möglich, also faktisch Enteignung.
Würde mich über jegliche Hilfe freuen. Danke.