- Registriert
- 23 Sep 2018
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Hallo Allerseits
ich habe als Jäger drei Kurzwaffen.
Jetzt als Erbe noch zwei nutzbare (eine Sig P210 und eine Hämmerli Sportpistole), die ich für die Witwe verkaufen möchte.
Dazu möchte Ich die Waffen auch mit zum Stand nehmen um sie mit Kaufinteressenten Probeschießen zu können.
Meine Sachbearbeiterin ist sich nicht sicher, ob das mit der Erben WBK geht.
Ich meine mal dazu etwas gelesen zu haben. Ich bin als Jäger und Sportschütze ja Sachkundig.
Habt ihr da rechtliche Belege zu?
Danke für Tipps und Hinweise!
ich habe als Jäger drei Kurzwaffen.
Jetzt als Erbe noch zwei nutzbare (eine Sig P210 und eine Hämmerli Sportpistole), die ich für die Witwe verkaufen möchte.
Dazu möchte Ich die Waffen auch mit zum Stand nehmen um sie mit Kaufinteressenten Probeschießen zu können.
Meine Sachbearbeiterin ist sich nicht sicher, ob das mit der Erben WBK geht.
Ich meine mal dazu etwas gelesen zu haben. Ich bin als Jäger und Sportschütze ja Sachkundig.
Habt ihr da rechtliche Belege zu?
Danke für Tipps und Hinweise!