Re: Erbe Ausschlagung und Nachlassinsolvenz wer kann helfen?
Moin,
erstmal herzliches Beileid an Deine Bekannte.
Zu den von Dir aufgeworfenen Fragen anbei folgende Information:
Die einfachste und wirksamte Möglichkeit zur Beschränkung der Haftung heisst Ausschlagung der Erbschaft innerhalb der gesetzl. Frist. Diese Methode wird gerne und schnell von den Rechtsanwältenl vorgeschlagen und mit einer kleinen Verwaltungsgebühr abgeschlossen. Dann ist alles vorbei und derÄrger ist beendet.
Der zweite Weg heisst: Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz. Hier wird beim zuständigen Amtsgericht eine Antrag gestellt und die entscheiden dann.
Bei der Nachlassverwalter wird eine Person als Erwalter bestellt, meisst Rechtsdanwälte und so, die das Erbe sichten und "abwickeln", also vorhandene Schulden aus dem Vermögen bezahlen und natürlich eine Verwaltungsgebühr kassieren. Ein Nachlassverwalter wird nur bestellt, wenn mehr Guthaben als Schulden da sind. Hier müssen auch alle Erben den Antrag stellen.
Die Nachlassinsolvenz erfolgt dann, wenn die Schulden größer sind, als das Vermögen und genügend Vermögen zum Bezahlen des Insolvenzverwalters und der Gerichte vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Nachlassinsolvenz mit einer kleinen Gebühr abgelehnt. Selbst bei der Abnlehnung haftet der Erbe nur mit dem Nachlass. Der Antrag kann auch von einem Erben alleine (z.B. bei einer Erbengemeinschaft) gestellt werden.
Bei der Nachlassinsolvenz und bei der Nachlassverwaltung muß man dem Verwalter zu arbeiten, d.h. man hat einiges zu tun.
Ist man sicher, das nichts da ist, ablehnen, ansonsten Nachlassinsolvenz bzw. Nachlassverwaltung wählen. Sollte nachträglich noch was auftauchen und über sein, gehört es dem Erben. Also, wenn man nicht sicher ist, das man den Überblick hat, ist die Verwaltung möglicherweise sinnvoller. Sollten waffenrechtliche "Erbvorteile" evtl. genutzt werden kann man dieses nur über die Verwaltung nutzen, sofern der Verwalter mit sich handeln lässt.
Bei der Umsetzung des Verfahrens sind sicherlich unterschiede in den Bundesländern vorhanden, einm Kumpel ist zur Zeit dabei das Verfahren in Ostholstein durchzuziehen:
- schriftlicher Antrag an das Gericht (formlos)
- Amtsgericht fordert eine Nachlassaufstellung, Erbenliste und Erbennachweiß an.
- ein Gutachter erstellt ein Gutachten über den Nachlass, dabei ist ein pers. Gespräch mit dem/die Erben erforderlich.
- weiter ist das Verfahren noch nicht.
Wichtig ist - egal bei welchem Verfahren: Nichts in die eigene Tasche stecken und bei meheren Erben nichts aufteilen.