Erbe Ausschlagung und Nachlassinsolvenz wer kann helfen?????

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Hallo zusammen,

bei einer bekannten hat es letztes Wochenende leider einen trauigen Todesfall gegeben.
Leider gibt es Anzeichen, dass mehr Verbindlichkeiten vorhanden sind als Guthaben. Weiß jemand wie man da dann vorgehen muss? Sie möchte natürlicherweise nicht Schulden erben.

Währe für schnelle Antworten sehr dankbar!

Gruß snoopy
 
A

anonym

Guest
Re: Erbe Ausschlagung und Nachlassinsolvenz wer kann helfen?

Keine Panik. :wink:

Der Notar, der das abwickelt, muss sie schon darüber aufklären, welche Möglichkeiten der Erbannahme es gibt.

Niemand ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen, wo es (voraussichtlich) mehr Schulden als Erbgewinn geben wird.

Da wird man in der Regel eine bedingte Erbübernahme unterschreiben, womit die Erbin nur bis zur Höhe des Erbgewinns für die Schulden des Erblassers haftet.

Hat sie Pech, bekommt sie NULL raus, aber darüber hinaus muss sie nicht haften.

Nachteil ist, das gesamte Erbe muss detailiert angegeben und abgerechnet werden, was unter Umständen ewig dauern kann... hatte eine Bekannte von mir, deren Erbabwicklung fast ein Jahr dauerte... :roll:

Varminter
 
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Re: Erbe Ausschlagung und Nachlassinsolvenz wer kann helfen?

Zum Thema Erbschaft ausschlagen gibt es zwei Varianten

a) der Privatmann hat 6 Wochen ab Kenntnisnahme Zeit § 1944 BGB
b) der Kaufmann hat 3 Monate an Kenntnisnahme Zeit

Ab § 1942 (Rechtliche Stellung des Erben) ist im BGB alles über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft geregelt.
 
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Re: Erbe Ausschlagung und Nachlassinsolvenz wer kann helfen?

Nachlassverwaltung § 1975 BGB, ein Anwalt kann Euch beraten.

WH
Amadeus
 
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Re: Erbe Ausschlagung und Nachlassinsolvenz wer kann helfen?

Anwalt und zwar schnell und nicht erst in ein paar Wochen und am besten einen, der auf Erbrecht spezialisiert ist!

Panik braucht aber nicht aufkommen. Erbmasse und Verbindlichkeiten müssen sorgfältig geprüft werden. Im Zweifel kann das Erbe ja ausgeschlagen werden.
 
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Re: Erbe Ausschlagung und Nachlassinsolvenz wer kann helfen?

für schulden des erblassers (nein nicht er-blasser sondern erb-lasser) braucht kein erbe haften. das erbe bedingt annehmen. ansonsten hilft rechtsanwalt sicher weiter. aber die bedingte annahme haben wir in der schul schon gelernt ;)
 
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Re: Erbe Ausschlagung und Nachlassinsolvenz wer kann helfen?

snoopy83 schrieb:
Hallo zusammen,

bei einer bekannten hat es letztes Wochenende leider einen trauigen Todesfall gegeben.
Leider gibt es Anzeichen, dass mehr Verbindlichkeiten vorhanden sind als Guthaben. Weiß jemand wie man da dann vorgehen muss? Sie möchte natürlicherweise nicht Schulden erben.

Währe für schnelle Antworten sehr dankbar!

Gruß snoopy
Wenn klar ist, daß nur Schulden zu erben sind, genügt eine Erklärung gegenüber dem lokalen Nachlaßgericht, daß man das Erbe ausschlägt. Muß man das aber binnen 6 Wochen nach Bekanntwerden machen, sonst hat man automatisch das Erbe angenommen. Gebühr: 20 Euro. Ich hatte gerade diesen Fall.

Klaas
 
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Re: Erbe Ausschlagung und Nachlassinsolvenz wer kann helfen?

Moin,

erstmal herzliches Beileid an Deine Bekannte.

Zu den von Dir aufgeworfenen Fragen anbei folgende Information:

Die einfachste und wirksamte Möglichkeit zur Beschränkung der Haftung heisst Ausschlagung der Erbschaft innerhalb der gesetzl. Frist. Diese Methode wird gerne und schnell von den Rechtsanwältenl vorgeschlagen und mit einer kleinen Verwaltungsgebühr abgeschlossen. Dann ist alles vorbei und derÄrger ist beendet.

Der zweite Weg heisst: Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz. Hier wird beim zuständigen Amtsgericht eine Antrag gestellt und die entscheiden dann.

Bei der Nachlassverwalter wird eine Person als Erwalter bestellt, meisst Rechtsdanwälte und so, die das Erbe sichten und "abwickeln", also vorhandene Schulden aus dem Vermögen bezahlen und natürlich eine Verwaltungsgebühr kassieren. Ein Nachlassverwalter wird nur bestellt, wenn mehr Guthaben als Schulden da sind. Hier müssen auch alle Erben den Antrag stellen.

Die Nachlassinsolvenz erfolgt dann, wenn die Schulden größer sind, als das Vermögen und genügend Vermögen zum Bezahlen des Insolvenzverwalters und der Gerichte vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Nachlassinsolvenz mit einer kleinen Gebühr abgelehnt. Selbst bei der Abnlehnung haftet der Erbe nur mit dem Nachlass. Der Antrag kann auch von einem Erben alleine (z.B. bei einer Erbengemeinschaft) gestellt werden.

Bei der Nachlassinsolvenz und bei der Nachlassverwaltung muß man dem Verwalter zu arbeiten, d.h. man hat einiges zu tun.

Ist man sicher, das nichts da ist, ablehnen, ansonsten Nachlassinsolvenz bzw. Nachlassverwaltung wählen. Sollte nachträglich noch was auftauchen und über sein, gehört es dem Erben. Also, wenn man nicht sicher ist, das man den Überblick hat, ist die Verwaltung möglicherweise sinnvoller. Sollten waffenrechtliche "Erbvorteile" evtl. genutzt werden kann man dieses nur über die Verwaltung nutzen, sofern der Verwalter mit sich handeln lässt.

Bei der Umsetzung des Verfahrens sind sicherlich unterschiede in den Bundesländern vorhanden, einm Kumpel ist zur Zeit dabei das Verfahren in Ostholstein durchzuziehen:

- schriftlicher Antrag an das Gericht (formlos)
- Amtsgericht fordert eine Nachlassaufstellung, Erbenliste und Erbennachweiß an.
- ein Gutachter erstellt ein Gutachten über den Nachlass, dabei ist ein pers. Gespräch mit dem/die Erben erforderlich.
- weiter ist das Verfahren noch nicht.

Wichtig ist - egal bei welchem Verfahren: Nichts in die eigene Tasche stecken und bei meheren Erben nichts aufteilen.
 

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