Einhandmesser legalisieren

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16 Jan 2008
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Halli Hallo,
ich hatte langezeit ein Einhandmesser bei mir, bis die neue Vorschrift kam.
Nun darf ich es ja leider nict mehr führen.
Ich habe mich schon nach einem legalem Erstaz umgesehen, also keinem Einhandmesser, aber die begeistern mich nicht...

Frage: Was ist, wenn ich den Stift an der Klinge, der das einhändige Öffnen ermöglicht, kurzer Hand entferne? Ist es dann offieziell ein "Zweihandmesser" oder immer noch einhandmesser, da als solches in Umlauf gebracht?

Gruß,
Mike
 
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18 Jan 2006
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Mike_S schrieb:
Halli Hallo,
ich hatte langezeit ein Einhandmesser bei mir, bis die neue Vorschrift kam.
Nun darf ich es ja leider nict mehr führen.
Ich habe mich schon nach einem legalem Erstaz umgesehen, also keinem Einhandmesser, aber die begeistern mich nicht...

Frage: Was ist, wenn ich den Stift an der Klinge, der das einhändige Öffnen ermöglicht, kurzer Hand entferne? Ist es dann offieziell ein "Zweihandmesser" oder immer noch einhandmesser, da als solches in Umlauf gebracht?

Gruß,
Mike

Wie oft wurde Dir schon in die Tasche gefasst um zu kontrollieren ob und was für ein Messer Du dabei hast? :mrgreen:

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Tom
 
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Waffengesetz (WaffG) schrieb:
§42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Hervorhebungen von mir
 
A

anonym

Guest
Immer wenn ich mein Einhandmesser führe, liegt bei mir selbstverständlich ein berechtigtes Interesse vor. :wink:

Ein wenig Bauernschläue und ziviler Ungehorsam gehört heute zum Leben.

Gruß
Jörn
 
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4 Jul 2006
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Duncan und jörn w. haben es bereits gepostet. Die Jagdausübung stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift dar. Wurde auch so in diversen Beiträgen in den Jagdzeitschriften der letzten Monate immer wieder geschrieben.

WH Lodenmantel
 
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16 Jan 2008
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DAnke,
aber ich meinte auch nicht bei der Jagd, sondern als Taschenmesser im Alltag.

Und in der heutigen Zeit habe ich keine Lust, wegen einem Einhandmesser gegen das WaffG zu verstoßen, was dann konsequenzen für die WBK hat.
 
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31 Okt 2007
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Es gibt EHM, da kann man den Pin einfach abschrauben. Dann sind es schlicht Taschenmesser und sie lassen sich nicht mehr einhändig öffnen und feststellen. Nach meiner zivilen Auffassung reicht das völlig aus.

Daß die Sache (EHM) haarig ist, ist hoffentlich jedem klar, ob Jagd ein berechtigtes Führen darstellt, ist auch umstritten. Außerhalb der Jagd wäre ich damit heute sehr vorsichtig, auch wenn mir keiner in die Tasche zu greifen hat.
 
A

anonym

Guest
Moin,

ich schrieb ja schon folgendes:
jörn w. schrieb:
Immer wenn ich mein Einhandmesser führe, liegt bei mir selbstverständlich ein berechtigtes Interesse vor. :wink:

Und ich meine damit natürlich auch im Alltag. Damit gehören die berechtigten zwar nicht zu den "insbesonders" erwähnten, aber es sind berechtigte Interessen. Ich habe immer Dinge aufzuschneiden, die ich mit der linken Hand dabei festhalten muss.

Wer einen reinen Bürojob hat oder nur zum Arzt oder zum Einkaufen fährt, sollte sein Einhandmesser tatsächlich besser zu Hause lassen, wenn er absolut sicher gehen will.
Bei mir kommen in in solchen seltenen Fällen manchmal nur 5,5 cm statt 11 cm Klingenlänge mit.
Meinen letzten Termin bei der Bundesagentur für Arbeit habe ich aber auch ohne Taschenmesser absolviert. Sicher ist sicher. :wink:

Gruß
Jörn
 
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Ich habe eine Arbeit, wo es immer mal wieder was zu schneiden gibt, gerne auch mal schnell und mit nur einer Hand. Ich finde, das reicht als berechtigtes Interesse, ein Teppichmesser mag ich mir nämlich nicht in die Tasche stecken.
 
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21 Jan 2002
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Im neuen Messermagazin sind "Problemlos-Messer" aufgeführt.
Schau mal rein ob was dabei ist was dir gefällt.
I.d.R. habe ich das hier dabei, das ist konform weil zwar feststehend aber unter 12 cm KL.

http://us.st12.yimg.com/us.st.yimg.com/ ... 3_13479367

Ist zwar irgendwie pervers, daß ein EHM mit 6 cm KL verboten ist, aber obiges erlaubt, aber was soll´s.
Wird bei Böker unter der Rubrik Kampfmesser geführt. :shock:
 

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