Halli Hallo,
ich hatte langezeit ein Einhandmesser bei mir, bis die neue Vorschrift kam.
Nun darf ich es ja leider nict mehr führen.
Ich habe mich schon nach einem legalem Erstaz umgesehen, also keinem Einhandmesser, aber die begeistern mich nicht...
Frage: Was ist, wenn ich den Stift an der Klinge, der das einhändige Öffnen ermöglicht, kurzer Hand entferne? Ist es dann offieziell ein "Zweihandmesser" oder immer noch einhandmesser, da als solches in Umlauf gebracht?
Gruß,
Mike
ich hatte langezeit ein Einhandmesser bei mir, bis die neue Vorschrift kam.
Nun darf ich es ja leider nict mehr führen.
Ich habe mich schon nach einem legalem Erstaz umgesehen, also keinem Einhandmesser, aber die begeistern mich nicht...
Frage: Was ist, wenn ich den Stift an der Klinge, der das einhändige Öffnen ermöglicht, kurzer Hand entferne? Ist es dann offieziell ein "Zweihandmesser" oder immer noch einhandmesser, da als solches in Umlauf gebracht?
Gruß,
Mike