Möglichkeit 1 wurde durch Saujäger benannt. Revier verpachten, Pächter hält Geld ein, daraus würde ein Schadenersatz doch resultieren.
Hier ist doch entscheidend, ob der Pächter überhaupt etwas einbehalten darf. Ein Mieter darf auch nicht ohne weiteres die Miete kürzen, wenn die Stadt draußen an der Straße umbaut. Der Verpächter ist auch nicht der "Störer", wobei man wieder am Anfang ist: der Pächter müsste sich mit dem Bund auseinandersetzen.
Möglickeit 2 lehnt sich an die Berechnug des Betriebsunterbrechnungsschadens an. Abschüsse der Vergleichsmonate der Vorjahre verglichen mit dem jetzigem (gestörten) Monat und daraus der Minderertrag müsste doch ebenfalls Schaden sein.
Ich würde sagen: wenn der Gesamtjahresabschuß nicht erreicht werden KANN und dann daraus ein Schaden entstünde (Bsp: massive Störung, weswegen SW-Jagd vor der Ernte unmöglich und auftretender Wildschaden), dann ja, sonst nicht.
Möglichkeit 3 nicht verkaufte Einzelabschüsse aufgrund der Störung
Vielleicht möglich, aber nicht, wenn die Übung vorher angekündigt war, was sie wahrscheinlich sein wird. Dann muß der Einzelabschuß eben zu einem anderen Zeitpunkt verkauft werden. Der Pächter kann sicher höhere Gewalt geltend machen, so daß ihm kein Schaden entsteht, wenn der Käufer ihn in Regress (heißt das so?) nehmen will.