Sachverhalt:
Aufbrüche einer DJ-Strecke (30 Stück SChalenwild) stehen bis 16 Uhr des Folgetages am zentralen Aufbrechplatz.
Temperaturen um 0 Grad, alles in zwei großen blauen Kunststofffässern mit Deckel.
Von dort sollen sie direkt zur Tierkörperbeseitigung gebracht werden.
Bis dahin sind die Helfer mit Wildbretversorgung, Nachsuchen etc. gebunden.
Da der Folgetag der Jagd ein Sonntag mit SChönwetter ist, wird der Streckenplatz auch von Waldbesuchern betreten die die Fässer inspizieren.
Nun tritt beim Abholen der Fässer ein Mann empört auf und droht mit Anzeige wegen Verstoß gegen irgendwas (ja gegen was eigentlich ?).
Frage:
Gibt es außer den üblichen Vorschriften speziell für die Zeitspanne zur Entsorgung irgendwelche Fristen ?
Es ist zu bedenken das Sonntag der zuständige Schlachthof sowieso nicht geöffnet war, ok man hätte die Fässer vielleicht irgendwo abseits deponieren können aber s.o.
Aufbrüche einer DJ-Strecke (30 Stück SChalenwild) stehen bis 16 Uhr des Folgetages am zentralen Aufbrechplatz.
Temperaturen um 0 Grad, alles in zwei großen blauen Kunststofffässern mit Deckel.
Von dort sollen sie direkt zur Tierkörperbeseitigung gebracht werden.
Bis dahin sind die Helfer mit Wildbretversorgung, Nachsuchen etc. gebunden.
Da der Folgetag der Jagd ein Sonntag mit SChönwetter ist, wird der Streckenplatz auch von Waldbesuchern betreten die die Fässer inspizieren.
Nun tritt beim Abholen der Fässer ein Mann empört auf und droht mit Anzeige wegen Verstoß gegen irgendwas (ja gegen was eigentlich ?).
Frage:
Gibt es außer den üblichen Vorschriften speziell für die Zeitspanne zur Entsorgung irgendwelche Fristen ?
Es ist zu bedenken das Sonntag der zuständige Schlachthof sowieso nicht geöffnet war, ok man hätte die Fässer vielleicht irgendwo abseits deponieren können aber s.o.