Drückjagd Aufbrüche Entsorgung

Registriert
7 Feb 2008
Beiträge
3.060
Sachverhalt:
Aufbrüche einer DJ-Strecke (30 Stück SChalenwild) stehen bis 16 Uhr des Folgetages am zentralen Aufbrechplatz.
Temperaturen um 0 Grad, alles in zwei großen blauen Kunststofffässern mit Deckel.
Von dort sollen sie direkt zur Tierkörperbeseitigung gebracht werden.
Bis dahin sind die Helfer mit Wildbretversorgung, Nachsuchen etc. gebunden.
Da der Folgetag der Jagd ein Sonntag mit SChönwetter ist, wird der Streckenplatz auch von Waldbesuchern betreten die die Fässer inspizieren.
Nun tritt beim Abholen der Fässer ein Mann empört auf und droht mit Anzeige wegen Verstoß gegen irgendwas (ja gegen was eigentlich ?).

Frage:
Gibt es außer den üblichen Vorschriften speziell für die Zeitspanne zur Entsorgung irgendwelche Fristen ?
Es ist zu bedenken das Sonntag der zuständige Schlachthof sowieso nicht geöffnet war, ok man hätte die Fässer vielleicht irgendwo abseits deponieren können aber s.o.
 

NAF

Registriert
15 Mai 2011
Beiträge
127
Keine Ahnung wie das rechtlich zu sehen ist.

Meiner Meinung nach, hast du den Aufbruch "sicher" bis zur Entsorgung aufgewahrt. Der Spaziergänger hat sich ja eigentlich an einer jagdlichen Einrichtung zu schaffen gemacht ???
 
Registriert
7 Feb 2008
Beiträge
3.060
NAF schrieb:
Der Spaziergänger hat sich ja eigentlich an einer jagdlichen Einrichtung zu schaffen gemacht ???

Ja sicher ! War aber unverkennbar das da unter dem Deckel kein Fallobst lagert da die Außenseite der blauen Fässer mehr dunkelrot und grün war :13:
 
Registriert
31 Aug 2006
Beiträge
1.388
Das Thema ist nicht ohne.

Der rechtlich korrekte Weg wäre es entweder im Walde zu belassen oder es als "Abfall" nach den Regeln des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu entsorgen.

Eine Beseitigung in den sog. "Tierkörperbeseitigungsanstalten", die jetzt "Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte" (VTN) genannt werden, ist nach der einschlägigen VO (EG) 1069/2009 nicht zulässig.
Diese Rechtssituation ist unbefriedigend und wird in praxi nur dadurch gemildert, dass die VTN diese Materialen doch abnehmen.
Im Seuchen- oder Krankheitsfall sieht es anders aus, dann fällt das Material unter die VO 1069 und muss in den VTN entsorgt werden.
Die Fässer im Walde übers Wochenende stehen zu lassen ist vielleicht nicht besonders geschickt, insbesondere wenn viele Spaziergänger dort vorbei kommen, rechtlich ist es aber nicht zu beanstanden.
 
Registriert
12 Mrz 2009
Beiträge
9.997
silo schrieb:
Nun tritt beim Abholen der Fässer ein Mann empört auf und droht mit Anzeige wegen Verstoß gegen irgendwas (ja gegen was eigentlich ?).
Ah, ein gemeiner, deutscher Kümmerer und Spießer? :12: Was hat der denn an einer jagdlichen Einrichtung verloren? Der wollte doch nicht etwa die blauen Tonnen auf Heimkompatibilität überprüfen? :26:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
silo schrieb:
Sachverhalt:
.....
Nun tritt beim Abholen der Fässer ein Mann empört auf und droht mit Anzeige wegen Verstoß gegen irgendwas (ja gegen was eigentlich ?).
Gegenanzeige: Manipulation an einer jagdlichen Einrichtung.

Ganz offensichtlich wurden die Fässer geöffnet, sonst wüsste ja niemand, was da drin ist / war?
 
Registriert
1 Okt 2007
Beiträge
49
Hallo
Ich habe schon öfters Aufbrüche im Wald gesehen, manchmal etwas zugedeckt, manchmal eben auch offen. Leider ist der Streckenplatz nicht sehr weit vom Weg weg und hin und wieder laufen da wohl Hunde rum die am Aufbruch fressen und denen das dann danach schlecht geht. So sagte mal eine Tierärztin zu mir. Das Liegenlassen von Aufbrüchen im Wald ist aber doch erlaubt, oder etwa nich.
Gruß Kirrung
 
Registriert
25 Apr 2008
Beiträge
8.208
Kirrung schrieb:
Hallo
Ich habe schon öfters Aufbrüche im Wald gesehen, manchmal etwas zugedeckt, manchmal eben auch offen. Leider ist der Streckenplatz nicht sehr weit vom Weg weg und hin und wieder laufen da wohl Hunde rum die am Aufbruch fressen und denen das dann danach schlecht geht. So sagte mal eine Tierärztin zu mir. Das Liegenlassen von Aufbrüchen im Wald ist aber doch erlaubt, oder etwa nich.
Gruß Kirrung

Degenerierte Hunde. Kaum bekommen sie mal wieder was gscheits zum fressen geht es ihnen schlecht. Tsts. Ja darf man. Sicherlich sollte man aber auch bisschen Fingerspitzengefühl haben und den Aufbruch nicht direkt am Weg oder alle Aufbrüche an der zentralen Stelle deponieren
 
Registriert
25 Apr 2008
Beiträge
8.208
Kommt noch auf die Art des Aufbruchs drauf an, oder ?
Schwarzwildaufbruch würde ich nicht im Revier zugänglich belassen. Rot-, und Rehwild Aufbruch kann man durchaus als Kirrung und Luder verwenden.
 
Registriert
7 Feb 2008
Beiträge
3.060
Jfgpm schrieb:
Ja darf man. Sicherlich sollte man aber auch bisschen Fingerspitzengefühl haben und den Aufbruch nicht direkt am Weg oder alle Aufbrüche an der zentralen Stelle deponieren

Kein Frage !
War auch so nicht beabsichtigt, wird nächstes mal sofort beiseite geschafft.
Daher auch meine Bedenken. Die Rechtsvorschriften basieren ja auf der Maßgabe einer "gemeinwohlverträglichen Entsorgung". Und da könnte mir der empörte Wutbürger schon eine Vernachlässigung dessen konstruieren.
Bisher kam noch nichts, vielleicht noch ein Leserbrief in der Lokalzeitung oder der Passant kam bei der Behörde nicht an.
Ich werde gegebenenfalls berichten.


Jfgpm schrieb:
Kommt noch auf die Art des Aufbruchs drauf an, oder ?
Schwarzwildaufbruch würde ich nicht im Revier zugänglich belassen. Rot-, und Rehwild Aufbruch kann man durchaus als Kirrung und Luder verwenden.
So sind die Rechtsvorschriften. Aber hinzu kommt noch die zu entsorgende Menge, deshalb rät die KJV grundsätzlich zur Tierkörperbeseitigung.
Verteilen oder Liegenlassen zieht erstmal Kolkrabe und Bussard an, und jeder halbwegs ornithologisch bewanderte NABUOnkel/-Tante freut sich dann über diese liebevolle Winterfütterung etc. :26:
 
Registriert
25 Apr 2008
Beiträge
8.208
Ich glaub, dass der Herr da viel heiße Luft produziert hat. Was soll er denn sagen ? Immerhin hat er unerlaubterweise Deine Fässer geöffnet, oder ?
Und wenn die Sachen nicht bis zum Himmel stinken seh ich da kein Problem. Kannst gegenüber der Behörde ja sagen, dass Du die Pansen etc. noch wässern wolltest, da die später noch als Hundfutter herhalten sollten. Das dauert nun mal eine Nacht ;-)
Außerdem: Bei uns nimmt die Tierkörperbeseitigung am WE sowieso nichts an. Bei Euch ? Wohin also damit, wenn man am Sa eine DJ macht ?

dieses Jahr haben sie es nicht so schwer, aber in anderen Jahre freuen sich die Kolkraben udn Bussarde sicher über so ein festliches Mahl und die Sauen sind sicher auch nicht abgeneigt ;-)
 
V

Varg22

Guest
ich kenne mich ja mit den örtlichen gegebenheiten nicht aus, aber in der regel sind zentrale aufbrechplätze oft an vielbenutzen wanderrouten... da sollte man sowas einfach nicht lagern, wirft nur n schlechtes Lichts auf die grüne Zunft...
 
Registriert
31 Aug 2006
Beiträge
1.388
silo schrieb:
Jfgpm schrieb:
Ja darf man. Sicherlich sollte man aber auch bisschen Fingerspitzengefühl haben und den Aufbruch nicht direkt am Weg oder alle Aufbrüche an der zentralen Stelle deponieren

Kein Frage !
War auch so nicht beabsichtigt, wird nächstes mal sofort beiseite geschafft.
Daher auch meine Bedenken. Die Rechtsvorschriften basieren ja auf der Maßgabe einer "gemeinwohlverträglichen Entsorgung". Und da könnte mir der empörte Wutbürger schon eine Vernachlässigung dessen konstruieren.
Bisher kam noch nichts, vielleicht noch ein Leserbrief in der Lokalzeitung oder der Passant kam bei der Behörde nicht an.
Ich werde gegebenenfalls berichten.


Jfgpm schrieb:
Kommt noch auf die Art des Aufbruchs drauf an, oder ?
Schwarzwildaufbruch würde ich nicht im Revier zugänglich belassen. Rot-, und Rehwild Aufbruch kann man durchaus als Kirrung und Luder verwenden.
So sind die Rechtsvorschriften. Aber hinzu kommt noch die zu entsorgende Menge, deshalb rät die KJV grundsätzlich zur Tierkörperbeseitigung.
Verteilen oder Liegenlassen zieht erstmal Kolkrabe und Bussard an, und jeder halbwegs ornithologisch bewanderte NABUOnkel/-Tante freut sich dann über diese liebevolle Winterfütterung etc. :26:

Welche Rechtsvorschriften meinst Du?
 
Registriert
28 Nov 2005
Beiträge
6.737
Varg22 schrieb:
ich kenne mich ja mit den örtlichen gegebenheiten nicht aus, aber in der regel sind zentrale aufbrechplätze oft an vielbenutzen wanderrouten... da sollte man sowas einfach nicht lagern, wirft nur n schlechtes Lichts auf die grüne Zunft...


Ich kanns nicht mehr hören: "Wirft ein schlechtes Licht auf die grüne Zunft!"

Es gibt Zeitgenossen die regen sich über jeden Scheissdreck auf, insbesondere wenn es um Naturnutzung ausser durch ihre Katze und ihren Hund geht und solche die es nicht tun. Letztere sind auf dem Land in der Mehrheit und man kommt mit diesen auch weiterhin bestens aus wenn man sich gegen erstere wehrt. Die motzen nämlich nicht nur beim sauber zum Abtransport verpackten Aufbruch, sondern auch beim Krähen vom Hahn, beim Biergarten nebenan, den man beim hauskauf übersehen hat und bei der sonntäglichen Kirchenglocke. Und das weiss die schweigende Mehrheit. Deshalb muss man sich gegen solche Leute wehren, insbesondere wenn man absolut nichts schlimmes oder Gesetzwidriges getan hat!
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
137
Zurzeit aktive Gäste
404
Besucher gesamt
541
Oben