Als Teilnehmer an DJV-Schießen bin ich i.d.R. auch Mitglied in einem der LJV. Somit sind das "meine" Regularien und von meinen "Beiträgen" beschaffte Preise, so sie nicht aus Spenden stammen. Und ich als Teil dieses Vereins höre nicht auf, die verstaubten und von Nichtschützen gemachten Regularien, da wo sie verändert werden müssen, als fehlerhaft anzuprangern. Hat mir auf der Landesobleutetagung böse Blicke der stupiden Vorturner eingebracht aber an der Basis finde ich viel Verständnis. Bis zur Bezirksebene wird hier bei uns, diesbezüglich den Teilnehmern freie Hand gelassen, sie werden dann aber darauf aufmerksam gemacht das ab Landesebene ein anderes Aussehen erwünscht ist. An der Hornetregel rüttel ich nicht, weil es Blödsinn wäre, hunderten von Schützen den Kauf einer neuen Büchse vorzuschreiben.
Komischerweise werden Schützen die in BW-Flecktarn erscheinen genauso angesprochen, daß man dieses "Rambobild" in der "Öffentlichkeit" einer DJV-Meisterschaft, ebenfalls nicht haben will. Wir spinnen wir DJV-ler!
Das Verbot des Wechsels von Mobilchokes ist Unsinn und gehört ersatzlos gestrichen.
Das Abwinken ist genauso Humbug, hatte ich in einem anderen Thread auch schon mal begründet:
Gerade das Abwinken ist absoluter Quatsch und wird gerade durch die "Fortgeschrittenen" völlig persifliert. Hier wäre "lesen" klar angebracht. Da steht nämlich nichts von in der DJV-Vorschrift. Da steht: Der Schütze auf "Stand 1" erwartet in jagdlicher Gewehrhaltung eine Taube, die ohne Abruf geworfen wird. In gleicher Weise wie der Schütze auf "Stand 1" verfahren die folgenden Schützen.
Erst nach dem Sichtbarwerden der Taube darf das Gewehr angeschlagen werden. Anschlagübungen ...lasse ich aus....
Erscheint sie nicht, (die WURFSCHEIBE) hier steht noch Taube!!!, innerhalb von 3 Sekunden, ruft die Standaufsicht (Hauptrichter) nicht der Schütze- "Halt!" und gibt das Schießen erneut frei.
Damit ist Manipulationen seitens der "unabhängig zu geltenden" Kampfrichter, auch unbeabsichtigt, Tür und Tor geöffnet. Da entscheidet ein dem Schützen Unbekannter oder ein sehr wohl Bekannter, wann er, der Schütze, seine jagdliche Grundstellung (da ist der Bw-Vermerk) eingenommen hat. Bei dem Bekannten weiß der Hauptrichter aus vergangenem Verhalten wann der Schütze fertig ist, beim Neuling muss er sich an dessen Stil erst noch gewöhnen, das darf nicht sein. Deutsche Gründlichkeit dient nicht der Ungleichbehandlung, das Abrufen und die Impulsauslösung wie bei den sportlichen Schützen ist längst überfällig, Spotten über "Wutschen und wedeln" erwünscht.
MfG Abbiatico
Tippfehler editiert.
[ 21. Mai 2006: Beitrag editiert von: Abbiatico ]