Hi,
man kann nur via Kreisgruppen- / Kreisjägerschaftsmitgliedschaft im ÖJV seines Landes sein und ist damit (z.B. Bayern) wiederum nicht automatisch "Mitglied im DJV" - nein: Mitglied im DJV sind nur die meisten LJVs an sich.
Es gibt genau drei Gründe, warum man Mitglied in seiner Kreisgruppe sein sollte:
-nur so kann man Mitglied in der darunterliegenden Hegeringgruppe sein und vielleicht wenigstens ein wenig Einfluß zu nehmen versuchen auf die nicht kleinparzellig regulierbaren Bestände
(das wiederum stammt aus Nazizeiten, wo die monolithischen Strukturen geschaffen wurden. Idiotische Hegeringstatuten, absolut undemokratisch, Zwangsmitgliedschaft im LJV immer noch unterstellend, Führerprinzipien ohne jedwede echte Vereinsverfassung mit nötiger TOP-Liste, schriftlichen Einladungen zu wichtigen Themen etc.; kein Quorum, kein Minderheitsschutz, keine reinen Pächterversammlungen vorsehend zu etwa finanziellen Fragen...alles niemals bereinigt.
Weshalb ich als Pächter von rund 5 % der Hegeringflächen nach den Statuten mangels KJV-Mitgliedschaft hier (iich bin in einem anderen Kreis Mitglied und somit tatsächlich jetzt 25 Jahre ungeehrter " LJV-ler") explizit nicht mit am Tisch sitzen darf, 80-Jährige Gelegenheitsjäger mit reinen Kirr-Pflichten in irgendeiner sowieso unbejagten Jagd aber mitabstimmen dürfen über der Jagdgenossenschaft vorzutragende Pachtangleichung oder andere mich zentral treffende Geschichten);
- nur so kriegt man eventuell noch Rabatte von Autoherstellern (die 15% krieg ich eigentlich auch aufgrund anderer Konstellationen oft voll angeboten), zahlt weniger bei Hundekurs / Schießen etc. und ist vielleicht automatisch mit einer höchst fragwürdigen Versicherung des LJV bedacht, die letztlich vor allem Rechtschutz und somit die billige Inanspruchnahme der leitenden Rechtsanwälte aus den LJV-Führungsgremien bieten...
Edit
Wer den ÖJV als "populistisch" ansieht, mag irgendwo sogar Recht haben:
im ÖJV werden Positionen und Traditionen der deutschen Jagerei in Anerkennung veränderter gesellschaftlicher / ökonomischer wie auch ökologischer Einstellungen und Bewertungen zur Disposition gestellt und somit konkrete Beschneidungen oder Erweiterungen des Jagdrechts angestrebt.
Gruß,
Martin
Gruß,
Martin