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... wird ein Geschoß an einem Eichenstamm erst bei Winkeln unter 5° abgelenkt, dringt also nicht ins Holz ein. Laut dem Gutachten oben soll aber selbst mit lockerem Boden schon ab 10° ein Risiko von Abprallern bestehen?
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... Das Wasser wegen seiner speziellen Unverdichtbarkeit auf einem See oder einer nassen Wiese "reflektierend" wirkt, halte ich ja noch für möglich. Aber der Unterschied von "gewachsenem Boden" und Eichenholz ist ja nun doch erheblich..
Grüße, Allons!
Vermutlich beinhaltet die Festlegung, daß ein Büchsengeschoß beim Eintritt in weiches Erdreich einen Mindestwinkel von 10 Grad nicht unterschreiten darf, weil das Projektil "sonst mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in den Boden eindringt, sondern abprallt", eine Menge Sicherheits-Reserven. Möglicherweise sind da Unwägbarkeiten berücksichtigt, ist da bereits berücksichtigt, daß Steine im Boden Abpraller verursachen, etc.
Beschießt ein auf ebener Erde stehender Schütze mit seiner Büchse auf einen 20 m entfernten Fuchs - Winkel zwischen Schütze und Fuchs ca. 5 Grad zur Horizontalen - wird das Geschoß wohl doch auch in vielen Fällen vom Boden verschluckt, nur sicherer ist halt der steilere 10 Grad Auftreffwinkel ?
Was den Sicherheitswinkel Schrot - Wasser betrifft, hat sich Herr Rottenberger, falls ich ihn richtig verstanden habe, festgelegt. Flacher als 5,5 Grad zur Horizontalen auftreffende Schrotkugeln prallen ab und fliegen weiter.
5,5 Grad ist der Grenzwinkel. Bei 6 Grad Auftreffen bleiben die Schrotkugeln im Wasser. Ein aufrecht stehender Schütze beschießt eine 20 m oder weiter entfernte, gerade auffliegende Ente (Winkel 5 Grad, bei 30 m - 2 Grad) und die Stahlschrotkugeln prallen von der Wasseroberfläche ab und fliegen weiter.
Wasser ist eindeutiger zu beproben, als Boden ?