Der geplagte Mann

Registriert
28 Dez 2006
Beiträge
11.183
Wer einen Exklusivvertrag eingeht, der den Bezug eines Gutes nur beim Vertragspartner zuläßt und alternative Angebote am Markt ausschließt, sollte unbedingt sicherstellen, daß der Vertragspartner das fragliche Gut dann nicht künstlich verknappt.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
168
Zurzeit aktive Gäste
571
Besucher gesamt
739
Oben