Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu der rechtlichen Definition von Fallen.
In meinem Fall NRW, in anderen Bundesländern steht ähnliches in den Fangjagdverordnungen.
Nehmen wir als Beispiel die Scherenfalle:
In meinen Büchern hat die Scherenfalle zum Auslösen ein Trittholz in der Mitte. Würde man dieses auf Abzug umbauen, wäre es dann immer noch eine Scherenfalle? Wäre alles, wo zwei Kanthölzer dicht aneinander vorbei gehen eine Scherenfalle?
Würde ich den oberen, schlagenden Teil aus einem Flacheisen bauen der auf (nicht dran vorbei) das untere Teil schlägt, hätte ich dann auch noch eine Scherenfalle?
Würde ich eine Knüppelfalle komplett aus Beton bauen, wäre das dann noch eine Knüppelfalle?
Verkehrssicherungspflicht, sofort tötend, etc lassen wir jetzt mal unberücksichtigt.
Danke für eure Meinungen,
Pumba
ich habe mal eine Frage zu der rechtlichen Definition von Fallen.
In meinem Fall NRW, in anderen Bundesländern steht ähnliches in den Fangjagdverordnungen.
Nehmen wir als Beispiel die Scherenfalle:
In meinen Büchern hat die Scherenfalle zum Auslösen ein Trittholz in der Mitte. Würde man dieses auf Abzug umbauen, wäre es dann immer noch eine Scherenfalle? Wäre alles, wo zwei Kanthölzer dicht aneinander vorbei gehen eine Scherenfalle?
Würde ich den oberen, schlagenden Teil aus einem Flacheisen bauen der auf (nicht dran vorbei) das untere Teil schlägt, hätte ich dann auch noch eine Scherenfalle?
Würde ich eine Knüppelfalle komplett aus Beton bauen, wäre das dann noch eine Knüppelfalle?
Verkehrssicherungspflicht, sofort tötend, etc lassen wir jetzt mal unberücksichtigt.
Danke für eure Meinungen,
Pumba