Damwild im Revier

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11 Mrz 2009
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Servus Zusammen,

wir haben gerade in unserem Revier Damwild, vermutlich aus einem Gehege ausgebrochen und schon ca. 3 Monate bei uns. Da unser Revier Rot -und Damwildfreies Gebiet ist hätte ich folgende Fragen:

Darf ich dieses Damwild ohne Genehmigung schießen?

Muß ich mich an die Jagdzeiten halten?

Gruß und Danke im voraus
Heinzl
 
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28 Nov 2005
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Für Bayern: Du musst es innerhalb der Jagdzeiten schiessen, ausser es ist dir direkt bewusst, dass es sich noch um Haustiere ohne Eigentumsaufgabe handelt.

Die UJB stellt in Bayern auch Sondergenehmigungen zur Erlegung ausserhalb der Jagdzeit sehr schnell aus.
 
L

LiBulu

Guest
Hi Jungs!

Wie ist das eigentlich rechtlich in NRW?
Wenn z.B. ein einzelnes Damkalb sich bei uns im Revier verirrt und dieses nicht zum Damwild Kerngebiet gehört, zählt ein Abschuss vor Einholung der Genehmigung dann als Ordnungwiedrigkeit oder als Straftat?
Aus Erzählungen weiss ich, dass es hierzulande bis zu zwei Wochen dauert, diese Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Dann hat sich die Sache aber in der Regel schon erledigt.

Viele würden sagen, schiess einfach und gut ists. Aber darauf möchte ich mich nicht verlassen.
 
A

anonym

Guest
Ich versteh ohnehin nicht, warum man bei solchen Probs erstmal im Forum frägt, anstatt die gleiche Zeit für einen Anruf zu nutzen. Schalenwild ist ja grds. aufgrund eines Abschußplanes zu bejagen, ganz ohne Erlaubnis geht also auch regelm. nichts. Die UJB handeln aber genau in solchen Fällen wie hier in der Regel völlig unbürokratisch, nur muß man denen halt dafür was sagen. Oft gibts die Genehmigung, jedenfalls hier, sogar auf Zuruf, da man Verwaltungsakte auch grds. mündlich erteilen kann. Jetzt sitzt der Threadstarter schon Stunden und Tage ohne Lösung da. Wenn er dort angerufen hätte, dann wüßte er längst, wie es weitergehen wird oder kann. Also denn man tau.
 
Registriert
20 Sep 2010
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Ich bin mir nicht sicher, aber wenn damwild ausgebrochen ist und es gibt sonst kein Damwild in der Gegend und der Eigentümer hat sein Eigentum an den Tieren nicht aufgegeben, ist es doch eigentlich kein Wild, so dass man dann doch eine Schießerlaubnis bräuchte, da es dann ja keine Erlegung sondern eine Schlachtung mit all ihren Konsequenzen wäre oder???
 
A

anonym

Guest
malsehen15 schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, aber wenn damwild ausgebrochen ist und es gibt sonst kein Damwild in der Gegend und der Eigentümer hat sein Eigentum an den Tieren nicht aufgegeben, ist es doch eigentlich kein Wild, so dass man dann doch eine Schießerlaubnis bräuchte, da es dann ja keine Erlegung sondern eine Schlachtung mit all ihren Konsequenzen wäre oder???

Solange jemand Eigentümer ist, ist es kein Wild, da Wild herrenlos ist. Richtig. Demnach gelten auch grds. keine jagdrechtlichen Vorschriften, es bedarf selbstverständlich einer Schießerlaubnis für den Eigentümer oder meinetwegen zur Gefahrenabwehr (Straße, BAB), weil der Abschuss keine befugte Jagdausübung ist. Wer da in Nichtnotstandsfällen ohne Schießerlaubnis schösse, begeht eine OWi waffenrechtlicher Art und sonst noch was, das man begeht, wenn man anderer Leute Sachen zerstört oder deren Wirbeltiere tötet, denn die Eigentümer mögen allenfalls einen vernünftigen Grund haben (Schlachtung z.B.), aber nicht der JAB des entsprechenden Gebiets. Der darf erst, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, und das fängt für ihn grds. erst dann an, wenn er ein okay der UJB in der Hand hat, Schalenwild in Form von beispielsweise dama dama zu erlegen.
 

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