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Verwechseln nicht, aber ich gebe Dir Recht, insoweit.........Meine Antwort bezog sich auf die Frage vom @Buchbergjäger, ob 12/70er Stahlschrotpatronen, für welche ein Lilienbeschuß erforderlich ist, irgendwie gekennzeichnet sein müssen......Beschußrechtlich ist zu unterscheiden zwischen " CIP S " und " CIP Lilie ". S ist ein grundsätzlich freiwillig durchgeführter verstärkter Beschuß einer Flinte mit Lager kleiner 73 mm ( 12/70 ....). Lilie ist der vorgeschriebene Beschuß einer Flinte für die Verwendung von bleifreien Schroten einer gewissen Vickershärte, eines definierten Momentums etc. ( jeweils oder-Verknüpfungen ).Die 1050-bar-Hülsenaufdruck-Patronen, neu: CIP S, brauchen natürlich, wenn sie mit Bleivorlagen gefüttert sind, keinen Stahlschrotbeschuß.....so z. B. die Baschieri Palla Big Game oder die Rottweil Brenneke 12/70 Magnum.CIP S Stahlschrotpatronen überschreiten aber alle das Momentum von 12 Ns ( und auch den 12/70er Normalgasdruck), wofür lt. @ PDF/BA Ulm ( so auch die amtliche Auskunft ) eine Flinte mit Lilienbeschuß erforderlich ist. Ergo: Stahlschrotpatrone mit CIP S = Flinte mit Lilie