Bleifrei-NRW-Kleinkaliber

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Wobei mir für .22lfB auch keinerlei bleifrei auf dem Markt bekannt ist... bei .22WMR hingegen schon.

Falls ich falsch liege - bitte belehren, ich lerne gerne :)

Belehre wie folgt:

http://www.midwayusa.com/product/13...1-grain-truncated-cone-hollow-point-lead-free
http://www.midwayusa.com/product/29...22-long-rifle-26-grain-hollow-point-lead-free

Zwei Sorten sind mir bekannt, beide Müll zum jagen. Geschossgewicht etwa ein Gramm, statt wie üblich 2,5.

Die CCI habe ich in meiner CZ 455 schon probiert - Schussleistung miserabel, auf 50m über die ganze Scheibe gestreut. Geschoss zerplatzt vollständig auf den ersten Seiten eines Buches. Kann man vielleicht für Fallenjagd mit Kurzwaffe nehmen, aber weiter als 10 Meter würde ich damit nicht auf Wild schießen.
 
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Tja, ich halte mich an die Juristen. Und Dr Thies ( oder Theis?) teilte eben mit, dass bleifrei gilt. Sehe ich auch so. Erst wenn die Jagdrechtsnovelle gültig wird könnte sich das wieder ändern.Gesendet von meinem SM-A510F mit Tapatalk
Hast du Herrn Thies angerufen, oder per Mail kontaktiert?Einstein
 
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Er hat beim Seminar der Hegeringsleitung eine Art Vortrag gehalten, auch zum Thema bleifrei...

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Tja, wie gesagt. Ich würds lassen, aber jeder wie will...
Ich würde es auch lassen, andernfalls steht wahrscheinlich am ersten Mai Minister Remmel mit Polizeieskorte unterm Hochsitz um persönlich deine Munition zu kontrollieren und den Einzug deines Jagdscheins zu veranlassen. Wenn die Behörden nicht in der Lage sind klare Gesetze zu verfassen, können sie von uns Jägern auch nicht erwarte, dass wir diese juristisch korrekt interpretieren und danach handeln.
Mfg
 
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Guten Abend zusammen,

das Thema ist anscheinend noch nicht genug durchgekocht. Unsere gewählten Politiker (ich habe sie nicht gewählt),

haben auf der Internetseite des Umweltministeriums NRW nachfolgenden Link gesetzt. In den einschlägigen Erläuterungen

der Gesetzestexte zu § 19 ööööööökooo...(Dingsbumsgesetz) wird die Festlegung der Durchführung für Munition unter

5,6mm definiert und zwar zum 01.04.2018. Somit werden meine Füchse weiterhin im Kaliber .17 Hornet mit bleihaltiger

Munition bis zum 30.03.2018, 23:59 Uhr geschossen.


https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/Internetbroschuere.pdf

P.S: Sollte Herr Remmel bei mir unterm Hochsitz erscheinen, werde ich ihm gerne aktuell zeigen, wie die "schwarzen Flugratten" die Junghasen zur Zeit dezimieren.


Habe die Ehre,

der Münsterländer
 
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Auch da steht ja ausdrücklich Kleinkalibermunition. Wer das für sich so auslegt, dass auch Großkaliber mit zufällig demselben Geschossdurchmesser gemeint sei, verstößt eben gegen ein sachliches Verbot und muss dann ggf. die Konsequenzen tragen. Bockigkeit schützt vor Strafe nicht. Sicherlich wird nicht Herr Remmel erscheinen. Aber wenn mal was schiefgeht, wird es eben ein Problem. Dann kannst das oben geschriebene dem Richter erklären. Und die finden deine Auslegung bestimmt interessant...[emoji23]

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Auch da steht ja ausdrücklich Kleinkalibermunition. Wer das für sich so auslegt, dass auch Großkaliber mit zufällig demselben Geschossdurchmesser gemeint sei, verstößt eben gegen ein sachliches Verbot und muss dann ggf. die Konsequenzen tragen. Bockigkeit schützt vor Strafe nicht. Sicherlich wird nicht Herr Remmel erscheinen. Aber wenn mal was schiefgeht, wird es eben ein Problem. Dann kannst das oben geschriebene dem Richter erklären. Und die finden deine Auslegung bestimmt interessant...[emoji23]

Guten Abend NO 357,

wenn das markierte sich auf mein Posting bezieht, bitte ich dich mal das Kaliber .17 Hornet in ein deutsches Maß umzurechnen. Vielleicht kommen wir dann auf einen gemeinsamen Nenner bei der Definierung Kleinkaliber :what:

Solltest du etwas anders gemeint haben, bitte ich um verständliche Richtigstellung.

Habe die Ehre ,

der Münsterländer
 
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Naja, du willst es vielleicht nicht einsehen. Aber die 17Hornet ist nunmal eine Zentralfeuerpatrone, wenn auch nicht hochwildtauglich. Wie der Gesetzgeber sie einsortieren würde, weiß ich nicht. Ich bin aber sicher, dass sie nicht als Kleinkaliber gilt, auch bei weniger als 5,6mm. Hier zeigt sich eben die technische Unzulänglichkeit der Schreiber des Gesetzes auf einer Seite und die persönliche Auslegung am Text entlang und nicht dem Sinn entsprechend auf der anderen. Einer wird den kürzeren ziehen.

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Dieses Verbot gilt

mit Ausnahme von Kleinkaliberpatronen (5,6mm)

erst ab dem 1.April 2016 und in Bezug auf Kleinkaliberpatronen (5,6 mm) erst ab dem 1. April 2018.

Mehr wird nicht gesagt. Es gibt keine juristische Definition des Begriffs Kleinkaliber gleich Randfeuerpatrone. Die 223 Rem z.B. hat nunmal das (klein)Kaliber 5,6mm, also werde ich damit auch weiterhin bleihaltig schießen.
Mfg
 
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Ich wiederhole mich. Mach wie du willst...

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Hi,
aus meiner Sicht ließ die Formulierung des Gesetzestextes auch vor der Klarstellung absolut keinen anderen Schluss zu.
Trotzdem danke ich dir fürs Einstellen.
 

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