Na, da hat man wohl eingesehen, dass diese Art der Verbotspolitik weder rechtskonform noch durchführbar war. Um nicht zu sagen: völlig daneben lag.Ich hole das mal wieder hoch, weil in der Pirsch ein Artikel zu lesen war nachdem der EU -Gerichtshof das jetzt irgendwie konkret festgelegt und konkretisiert hat.
Danach kann man jederzeit auch Bleischrot im Feuchtgebiet mitführen und der Kontrollierende muß dir beweisen das du damit gejagt hast.
Außerdem ist festgelegt worden was unter Feuchtgebiet fällt.
Kann den Artikel nicht verlinken müßt ihr selber suchen.
Gruß Seppel
Wenn es wirklich so gewesen wäre, dann hätte man davon sicher in den Medien gehört?Habe von einer Entenjagd im Raum Deggendorf gehört, da wurden alle erlegten Enten von den Kontrollierenden mitgenommen und auf Bleischrot untersucht.... Die Enten wurden nach der Untersuchung von der Kontrollbehörde vernichtet.
Das hat sich ja nun nach dem EU- Urteil erledigt. Die gewollte Fehlinterpretation/Rechtsbeugung durch unsere Exekutive wurde kassiert.Ich glaube das Thema haben wir schon durch und zwar wo die EU das für die ganzen EU Staaten beschlossen hat.
Da ging es wohl sogar darum das du Bleischrot nicht mal mehr einstecken darfst wenn du am Gewässer vorbei fährst näher als 100m.
Gruß Seppel