<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von OlafD:
...Und man muß doch deutlich unterscheiden zwischen dem Hund der mal auf einer Fährte geht und einen hasen über die wiese scheucht oder den Hunden ( was im dörflichen bereich ja nicht selten ist), die sich zusammen tun und echt jagen und beute machen wollen. Und es ist auch sicherlich niemand ein vorwurf zu machen, wenn der besitzer weiß was sein fiffi treibt oder sich partout nicht feststellen läßt , dann das letzte der mittel anzuwenden. Nur da wird man auch nichts in der Presse lesen, da sind wir uns doch einig drüber! Der schuß als erstes oder einziges Mittel, dass ist es was ich nicht gut heiße. Und da denke ich braucht man nicht drüber zu diskutieren.
Olaf<HR></BLOCKQUOTE>
Da muss man nur eines zu sagen: Full ACK!
Genau so siehts aus.
Gegen Abschuesse von verwilderten Hunden und notorischen Streunern, die im Rudel und ohne greifbaren "Herrn" Schaden machen, ist nichts einzuwenden.
In Dorfnaehe unter Zeugen den Fifi von irgendwelchen Spaziergaengern abzuschiessen, schon. Nicht nur, aber auch, weils, wie wir sehen, sauschlechte Presse dafuer gibt, die uns insgesamt allen mehr schadet, als wenn Fifi mal durchs Maisfeld flitzt.
BTW, noch eine kleine Anekdote aus dem HJG, weils grad so schoen allgemein reinpasst:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> § 32 HJG
Befugnisse von Jagdschutz- und Jagdausübungsberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes nach § 25 Abs. 1 Bundesjagdgesetz Berechtigten sind befugt,
...
2. Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Meter, im Zeitraum vom 1. März bis 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Meter von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund oder der Katze ausgeht. Das Tötungsrecht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde. Hunde und Katzen, die sich in Fanggeräten gefangen haben, sind als Fundtiere zu behandeln.
<HR></BLOCKQUOTE>
Jagdhunde (und die anderen aufgefuehrten Sonderfaelle) sind hier also absolut tabu, selbst wenn wildernd.