Beschlussfähigkeit Pächtergemeinschaft

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22 Feb 2011
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Hallo!

Situation:

Insgesamt 9 Pächter davon wollen 3 Pächter 1 Mitpächter los werden.
Ist die Entscheidung von den verbliebenden 5 Pächtern den 1 Mitpächter zu behalten rechtsgültig?

Hat die Jagdgenossenschaft dahingehend ein Mitspracherecht?

Vielen Dank!

MfG
 
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15 Sep 2011
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Insgesamt ist das ein privatrechtliches Problem. Das "loswerden wollen" ist leider bei einem geschlossenen Vertrag nicht unbedingt ein hinreichender Grund diesen zu kündigen, schon gar nicht wenn man das irgendwie "demokratisch" versucht.
Ist der Vertrag denn zwischen dem Verpächter und jedem Einzelnen geschlossen? Wenn ja, dann hat der natürlich mitzureden. Wenn nein, habt ihr eine "Gesellschaft" in einer Rechtsform gegründet in der diese als juristische Person auftritt und lediglich die personale Besetzung als Interna geregelt ist? Dann gelten die entsprechend anzuwendenden Gesetze.
Pauschal gesagt ist alles außer eine Trennung im gegenseitigen Einverständnis höchst justiziabel und wird spätestens wenn Anwälte involviert werden teuer und langwierig.
 
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22 Feb 2011
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Es stehen alle genannten 9 Pächter im Vertrag drin.
Müssen die Beschlüsse in der Pächtergemeinschaft einstimmig sein damit sie rechtskräftig sind.
Vielen Dank!

MfG
 
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15 Sep 2011
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Es stehen alle genannten 9 Pächter im Vertrag drin.
Müssen die Beschlüsse in der Pächtergemeinschaft einstimmig sein damit sie rechtskräftig sind.

Es kommt dabei darauf an, was Ihr Euch für einen Vertrag auferlegt habt bzw. was die schriftlichen Absprachen zwischen den Pächtern aussagen und welche Entscheidungen zu treffen sind. Wenn es um den Ausscheiden einer Vertragspartei geht - ja.
 
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16 Mrz 2008
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Stand schön in der letzten WuH erklärt.

Habt ihr nichts vereinbart, dann müssen Beschlüsse einstimmig gefasst werden.

Ansonsten muss man Mehrheitsbeschlüsse vertraglich vereinbaren.

Ob man überhaupt jemanden ausschließen kann, ist dann noch eine weitere Frage.
 
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12 Nov 2008
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...mit Verlaub..wo gibt's 9 Pächter im Vertrag???????????????..das is ein Kindergarten für Volljährige..ich glaubs nich:no::what::no:
 
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21 Feb 2013
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Sechs zu Drei bei mehrheitsrecht können ja drei gehen gghttp://forum.wildundhund.de/images/smilies/19.gif
 
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1. Wenn zwischen Jagdgenossenschaft und Pächtergesellschaft nicht für Austritt eines einzelnen Mitpächter vorgesehen ist, so ginge dies nur dann, wenn der besagte Mitpächter selbst zustimmt,
2. Alle weiteren Mitpächter zustimmen
3. und die Jagdgenossenschaftsversammlung zustimmt.
Gegen den Willen des besagten Mitpächters geht garnicht!

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1. Wenn zwischen Jagdgenossenschaft und Pächtergesellschaft nicht für Austritt eines einzelnen Mitpächter vorgesehen ist, so ginge dies nur dann, wenn der besagte Mitpächter selbst zustimmt,
2. Alle weiteren Mitpächter zustimmen
3. und die Jagdgenossenschaftsversammlung zustimmt.
Gegen den Willen des besagten Mitpächters geht garnicht!

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So ist es

Drum prüfe, wer sich (ewig?) bindet . . . . .

WH
T.
 

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