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Kommt drauf an, wen es wie erwischt.
a) Schütze fällt mit fremdem Hochsitz um: Haftpflicht des Jagdausübungsberechtigten
b) Jagdpächter fällt mit seinem eigenen Hochsitz um: BG-Fall
Danke, Kenntnisse der Grundzüge des Haftungsrechts sind immer von Vorteil