Bei uns wurde der Beitrag um über 150% von 60€ auf 157,67€ erhöht.
Begründet wird es mit einer Änderung in der Beitragserhebung, die letzlich nicht zu einer Erhöhung führt.
Damit muss es dann ja auch viele Reviere geben, die weniger bezahlen müssen. Kennt ihr welche? Wie sieht es bei Euch aus?
Die Berufsgenossenschaft schreibt mir:
15. Nov. 2007
die neue Beitragsbemessung für Jagden führt für Sie zu höheren Beiträgen. Ihren Unmut darüber können wir nachvollziehen. Gerne erläutern wir Ihnen daher die Gründe für den neuen Beitrags¬maßstab.
Nach Bildung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen (LBG NB) zum 01.01.2002 war für die Beitragsbemessung für Jagden im Bereich der ehemaligen LBG Ot¬denburg-Bremen im Rahmen einer beitragsrechtlichen Übergangsregelung ausschließlich die Jagdfläche maßgeblich. Die Jagdbeiträge im Bereich der ehemaligen LBGen Braunschweig und Hannover wurden hingegen ausschließlich nach dem Jagdwert berechnet. Diese unterschiedlichen Beitragsmaßstäbe mussten vereinheitlicht werden.
Die Vertreterversammlung hat mit dem gewählten Kombinationsbeitragsmaßstab berücksichtigt, dass Jagdwert und Jagdfläche jeweils sozialgerichtlich bestätigt sind. Zugleich hat die Vertreter¬versammlung aber zum Ausdruck gebracht, dass jeder Beitragsmaßstab für sich allein gesehen Schwächen aufweisen kann. So wird die Höhe des Jagdwertes auch von Faktoren beeinflusst, die nicht zwingend mit der Intensität der Jagdausübung harmonieren müssen (sehr wohl aber im Rahmen der Solidarität berücksichtigt werden können); andererseits fehlt aber auch eine zwingen¬de Abhängigkeit von Jagdfläche und Jagdintensität. Mit dem Kombinationsbeitragsmaßstab wird daher nach unserer Überzeugung eine noch größere Beitragsgerechtigkeit erreicht.
Die den Jagden zuzuordnenden Aufwendungen werden dabei künftig zu 2/3 über den Jagdwert und zu 1/3 über die Jagdfläche finanziert. Bei der konkreten Festsetzung der Beiträge pro Eu¬ro/Jagdwert bzw. pro Hektar/Jagdfläche wurden ausschließlich die Aufwendungen (Renten, Heil¬verfahrenkosten, Zuschläge für Präventions- und Verwaltungsaufwand) berücksichtigt, die aus Unfällen aus Jagdunternehmen der LBG NB entstanden sind.
Dabei ist eine Beitragsuntergrenze von 56,00 € zu beachten (Mindestbeitrag).
Alternativen zur Berechnung der Jagdbeiträge (z. B. tatsächlich geleistete Arbeitsstunden, erlegtes Wild, abgegebene Schüsse) wurden wie die Beibehaltung einer der bisherigen Beitragsmaßstäbe erörtert. Im Spannungsfeld von möglichst hoher Beitragsgerechtigkeit und Verwaltungsaufwand wurde dann aber der Kombinationsbeitragsmaßstab beschlossen.
Richtig ist, dass die Festlegung des neuen Beitragsmaßstabes auch eine Neubewertung der Jagd-beiträge hinsichtlich der Höhe zur Folge hat. Allerdings hat dies auf die Rechtmäßigkeit der neuen Beitragsfestsetzung keinen Einfluss. Auch hat dies nicht eine generelle Beitragssteigerung zur Folge.
Mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. gab es im Vorfeld der Änderung einen Informati-onsaustausch. Erneute Gespräche zur Klärung etwaiger Änderungen sind vorgesehen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.