Beleidigung und Nötigung

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Heute war endlich Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten.Habe am 24.04.02 einen Termin zur nochmaligen Befragung als Zeuge erhalten.Mal sehen was es da neues gibt !
 
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War heute nochmals bei der Polizei zur Aussage.Bisher gibt es die folgende Sachlage:
Der Einträger wurde ermittelt und zur Vernehmung vorgeladen,dort hat er die Aussage verweigert.Er hat sich einen Anwalt genommen und behauptet jemand anders hätte unter seinem Namen den Eintrag verfasst.
Mal abwarten was nun passiert.
 
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naja, war ja klar. hoffentlich wird daraus noch was, aber selbst wenn nicht, ist es mal ein schuss vor den bug. jäger müssen sich nicht mehr gefallen lassen als andere, obwohl es meistens so ist.
 
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Das wars :

Ermittlungsverfahren gegen Herrn XX Tatvorwurf: Beleidigung Tatzeit: 21.11.2001

Sehr geehrter Herr XX
das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten habe ich gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt, weil ich ihm eine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen kann.
Der Beschuldigte hat bestritten, Absender der fraglichen Eintragung in Ihrem Gästebuch gewesen zu sein. Er war zwar auch zur Absendezeit als Nutzer des fraglichen Rechners verzeichnet, da dieser jedoch in einem öffentlichen Gebäude steht, kann nicht ausgeschlossen werden,
dass ein Unbekannter eine kurzfristige Abwesenheit des Beschuldigten ; zur Absendung des Eintrags an Sie missbraucht hat .

Hochachtungsvoll

XX
Amtsanwalt


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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:
War ja auch von Anfang an wenig Anderes zu erwarten gewesen.
Nur Staatsanwaltschaft und Polizei sind fleißig beschäftigt und von wichtigeren Aufgaben abgehalten worden. Toll.

Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>

Für mich war das schon wichtig.Dieser Herr dessen Name mir nun bekannt ist,wird so etwas nicht mehr machen.

Wenn ich Dich richtig interpretiere ,sollte man also wenn wenig Hoffnung auf Klärung besteht von einer Anzeige absehen.


Keine Anzeigen mehr gegen Unbekannt.
Auch keine Lösung des Problems!

[ 16. Mai 2002: Beitrag editiert von: Mustelid ]
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mustelid:
Wenn ich Dich richtig interpretiere, sollte man also, wenn wenig Hoffnung auf Klärung besteht, von einer Anzeige absehen.

Keine Anzeigen mehr gegen Unbekannt.
Auch keine Lösung des Problems!
<HR></BLOCKQUOTE>

Im allgemeinen ist das sicher ein guter und berechtigter Einwurf, und gerade bei Massendelikten (z.B. einfache Diebstähle) wird die Kriminalstatistik dadurch verfälscht, daß oft eine Anzeige gar nicht erst erstattet wird. Man muß wohl trennen: bei dem hier vorliegenden Internet-Fall war eigentlich für jeden Juristen von Anfang an klar, daß es nur eine Zeit- und Kostenverschwendung sein würde, von Resourcen also, die anderswo für eine effiziente Strafverfolgung dringend gebraucht werden.

In anderen Bereichen halte ich es dagegen durchaus für sinnvoll, Anzeige zu erstatten, auch wenn die Aufklärungsquote nicht hoch sein mag. Ein gewisses Vergleichs- und Urteilsvermögen mag da hilfreich sein.

Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Ein gewisses Vergleichs- und Urteilsvermögen mag da hilfreich sein.

Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>

Das hab ich wohl leider nicht.
 
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@carcano dein Rechtsverständis in allen Ehren, aber wenn ich Dich richtig verstehe, dann soll man eine Anzeige unterlassen, wenn abzusehen ist, dass eine Strafverfolgung nicht erfolgreich ist, ......
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, ist doch wohl ein schlechter Scherz oder?
Wer soll denn entscheiden ob sich eine Strafverfolgung lohnt oder nicht?
Übrigens werden unsere Ressourcen, sprich Steuergelder, sooft, in unverantwortlicher Weise verschwendet, dass dieses Argument für mich nicht zählt. Aber vielleicht übernimmt die Polizei ja Dein Rechtsverständnis und wieso sollten sie dann ausrücken, wenn Jagdgegner eine Treibjagd stören, ist ja eh zwecklos und der Rettungswagen wir dann wohl auch fragen müssen:"wie sind die Chancen des Unfallopfers?" "was nur 20:80, OK dann bleiben wir hier."
Du polemiersiert sehr oft in Deinen Antworten, aber hier, ....... entschuldige den Ausdruck: "Bitte vor dem Antworten Gehirn einschalten"
WaiHei caguma

[ 16. Mai 2002: Beitrag editiert von: caguma ]
 
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@mustelid,
es gibt halt immer sachen, die man(n) selbst in die Hand nehmen muß.......
WH Prohunter,der sich auch nicht gern beleidigen lässt (aber niemals selbstjustiz
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)
 
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Na toll, außer Spesen nix gewesen
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. Da lacht sich wieder jemand ins Fäustchen und das "Veggi"-Forum hat einen neuen König/Tagessieger
icon_mad.gif
.
Sorry, hätte mich gefreut wenn man den Übeltäter erwischt hätte.
caguma
 
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Na ja, wie schon oben erwähnt war es zumindest ein Schuss vor den Bug.

Urian
 
A

anonym

Guest
Na und ? War ja auch von Anfang an wenig Anderes zu erwarten gewesen.
Nur Staatsanwaltschaft und Polizei sind fleißig beschäftigt und von wichtigeren Aufgaben abgehalten worden. Toll.

Carcano
 
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Ich habe einen guten Bekannten, der bei der Münchner Polizei arbeitet, und von dem ich weiß, dass es bundesweit so ist, dass die Staatsanwaltschaften versuchen, möglichst viele Verfahren, die sie als geringfügig betrachten, einzustellen. Strafanzeigen wegen Beleidigung, Nötigung und sogar Bedrohung sind oftmals zum Scheitern verurteilt. Bedrohungsanzeigen werden oft sogar nur noch angenommen, wenn der Beschuldigte eine Tötung angekündigt hat.

In Mustelids Fall sieht es trüb aus, da dass ganze Internet voller beleidigender und drohender Äußerungen steckt, da wird kein Staatsanwalt gern tätig, weil es ein Faß ohne Boden wäre, dem nachzugehen.

Hier müsste ein und derselbe Täter immer wieder drohen, immer wieder beleidigen, um mit einem Strafverfahren rechnen zu müssen. Ich kenne Mustelids Homepage nicht, aber wenn er dort nicht namentlich als er selbst auftritt, wird es ihm vermutlich schwerfallen, nachzuweisen, dass er tatsächlich geschädigt wurde.

Folgende Tipps:

1. Wenn der Staatsanwalt das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt, kann er Beschwerde beim zuständigem Generalstaatsanwalt (Adresse steht in jedem Telefonbuch) einlegen, innerhalb von zwei Wochen.

2. Er kann eine Privatklage erheben, um einen Schadensersatz und/oder Bestrafung durchzusetzen.

3. Vorsicht: Wenn man bereits Strafanzeige erstattet hat, stellen viele Rechtsschutzversicherungen ihre Leistungen ein! Man muss dann als Nebenkläger oder Kläger den Anwalt selbst bezahlen.

Eine Klage ist natürlich nervenaufreibend. Außerdem teuer, siehe Punkt 3, da man u.U. auch den Beschuldigten selber ausfindig machen und seine Schuld beweisen muss.

Es gibt Gästebücher, z.B. bei "123", die die IP des Surfes zeigen. Vielleicht zeigt das manchen Surfer, dass er nicht ganz anonym ist und hält ihn von strafrechtlich relevanten Einträgen ab.

Leider wissen viele, dass ihnen doch nichts passiert (bei Jugendlichen wird ohnehin oft sofort das Verfahren eingestellt), oder sie machen solche Dinge vom Internetcafe aus, oder sie benutzen Mehrfachproxys.
 

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