Ich habe einen guten Bekannten, der bei der Münchner Polizei arbeitet, und von dem ich weiß, dass es bundesweit so ist, dass die Staatsanwaltschaften versuchen, möglichst viele Verfahren, die sie als geringfügig betrachten, einzustellen. Strafanzeigen wegen Beleidigung, Nötigung und sogar Bedrohung sind oftmals zum Scheitern verurteilt. Bedrohungsanzeigen werden oft sogar nur noch angenommen, wenn der Beschuldigte eine Tötung angekündigt hat.
In Mustelids Fall sieht es trüb aus, da dass ganze Internet voller beleidigender und drohender Äußerungen steckt, da wird kein Staatsanwalt gern tätig, weil es ein Faß ohne Boden wäre, dem nachzugehen.
Hier müsste ein und derselbe Täter immer wieder drohen, immer wieder beleidigen, um mit einem Strafverfahren rechnen zu müssen. Ich kenne Mustelids Homepage nicht, aber wenn er dort nicht namentlich als er selbst auftritt, wird es ihm vermutlich schwerfallen, nachzuweisen, dass er tatsächlich geschädigt wurde.
Folgende Tipps:
1. Wenn der Staatsanwalt das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt, kann er Beschwerde beim zuständigem Generalstaatsanwalt (Adresse steht in jedem Telefonbuch) einlegen, innerhalb von zwei Wochen.
2. Er kann eine Privatklage erheben, um einen Schadensersatz und/oder Bestrafung durchzusetzen.
3. Vorsicht: Wenn man bereits Strafanzeige erstattet hat, stellen viele Rechtsschutzversicherungen ihre Leistungen ein! Man muss dann als Nebenkläger oder Kläger den Anwalt selbst bezahlen.
Eine Klage ist natürlich nervenaufreibend. Außerdem teuer, siehe Punkt 3, da man u.U. auch den Beschuldigten selber ausfindig machen und seine Schuld beweisen muss.
Es gibt Gästebücher, z.B. bei "123", die die IP des Surfes zeigen. Vielleicht zeigt das manchen Surfer, dass er nicht ganz anonym ist und hält ihn von strafrechtlich relevanten Einträgen ab.
Leider wissen viele, dass ihnen doch nichts passiert (bei Jugendlichen wird ohnehin oft sofort das Verfahren eingestellt), oder sie machen solche Dinge vom Internetcafe aus, oder sie benutzen Mehrfachproxys.