Beiträge der Jägerschaft GF ( Niedersachsen )

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28 Jan 2019
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Ich habe mich wiederholt über folgendes geärgert:

Die oben genannten jährlichen Beiträge werden seit ca. 2 jahren automatisch ( ohne meine Einwilligung ) von meinem Konto abgebucht.
Nach Auskunft meiner Bank ( VoBa ) hat die Bank keinen Einfluß auf die Lastschriften, d. h. es wird nicht kontrolliert, wer was und wieviel abbucht.
Das heißt, jeder der meine Kontonummer hat, könnte Abbuchungen von meinem Konto vornehmen!
Meine Kontonummer hat die Jägerschaft aus den vorherigen Überweisungen genommen!

Aus Ärger darüber habe ich ich die Lastschrift zurück geholt, weil ich Niemanden eine Lastschrift einräume, weder der Telekom noch der Raiffeisen oder sonstigen Anderen!
Nun schrieb mich die Jägerschaft per Mail an und teilte mir mit, das es durchaus üblich sei, ungefragt Beiträge abzubuchen, weil es Standart ist und mit dem Hinweis das ich jetzt statt der 95,00 € 98,00 € zu überweisen hätte, da durch meinen Rückruf Kosten entstanden sind.

Ist das jetzt wirklich Rechtens, das Jemand etwas ohne Einwilligung des Kontoeigentümer von dem Konto abbucht?
Ich bezahle/bezahlte meine Rechnungen/Beiträge grundsätzlich per Überweisung!
D.T.
 
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Nein, dies ist unzulässig. Allerdings ist durch die Rückbuchung auch kein Schaden bei dir entstanden. Theoretisch kann es sich um versuchten Betrug handeltn - allerdings müsstest du den Beitrag sowieso zahlen, sodass man nicht davon ausgehen kann, dass sich jemand unzulässig bereichern wollte. Nett ist es natürlich trotzdem nicht. (Ich bin kein Anwalt, dieser mag das vielleicht nochmal genauer bewerten).
 
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Grundsätzlich kann man ohne SEPA-Mandat eine Lastschrift vornehmen, braucht sich dann natürlich nicht wundern, wenn die zurückgeht.


Vorschlag zur Güte (du möchtest ja in der Jägerschaft bleiben, nehme ich an):
Du überweist die 95 € Beitrag und weist freundlich daraufhin, dass die 3 € an der Jägerschaft kleben bleiben, da du ja kein SEPA-Mandat erteilt hast.

Natürlich nur, wenn du tatsächlich keins erteilt hast (Bspw. im Aufnahmeantrag mit ausgefüllt, oder im Mitgliedsbogen, o. ä.).
 
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und teilte mir mit, das es durchaus üblich sei, ungefragt Beiträge abzubuchen, weil es Standart ist
Es sind auch viele andere Dinge "Standard", z.B. Falschparken, wenn man als Maßstab für die Beurteilung des "Standards" nicht die Rechtmäßigkeit, sondern die Verbreitung einer Handlung heranzieht.

Hier würde ich den Schatzmeister der KJS mal wieder vom Kopf auf die Füße stellen! Kann er keine Ermächtigung/Einwilligung zum Lastschriftverfahren vorlegen, kann er auch keinen "Schaden" als Ersatz für die entstandenen Bankentgelte geltend machen.

Überweise einfach den Beitrag von 95 € und der Rest wird dann auf der nächsten JHV vor den Mitgliedern geklärt.

Btw, ich hatte auch bereits den Fall, daß ein Verein eine zusätzliche - nicht unerhebliche - "Gebühr" (wegen angeblich vermeidbarem administrativen Aufwandes) für Überweisung statt Lastschrift erheben wollte. Ein wohlwollend gemeinter Hinweis auf §270a I BGB hat dann dort wieder für (vorübergehende) Vernunft gesorgt. Die Haftungsrisiken im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung in der Sache waren dem Vorstand dann wohl doch zu groß.
 
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24 Sep 2017
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Hier tobt mal wieder Zorro, der Rächer der Kleingärtner.
Etwas mehr Verständnis für Menschen, die unsere Interessen ehrenamtlich vertreten, wäre angebracht. Ansonsten empfehle ich den Vorpostern: Lasst euch wählen und lauf ihr dann hinter den Geld her. Es ksotet ja auch alles nix - insbesondere die Schießstandanlage, die Räumlichkeiten, Fiskaltonnen usw. usw
 
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Der Abbucher muss ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen haben.
Ich würde da an Deiner Stelle mal nachfragen, vielleicht hast Du ja mal doch ein solches unterschrieben.

Und anschliessend denen eins erteilen.
 
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28 Jan 2019
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Hier tobt mal wieder Zorro, der Rächer der Kleingärtner.
Etwas mehr Verständnis für Menschen, die unsere Interessen ehrenamtlich vertreten, wäre angebracht. Ansonsten empfehle ich den Vorpostern: Lasst euch wählen und lauf ihr dann hinter den Geld her. Es ksotet ja auch alles nix - insbesondere die Schießstandanlage, die Räumlichkeiten, Fiskaltonnen usw. usw
...darum geht es nicht!!!
Es geht darum, Abbuchungen UNGEFRAGT vorzunehmen !
D.T.
 
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...darum geht es nicht!!!
Es geht darum, Abbuchungen UNGEFRAGT vorzunehmen !
D.T.
das ist alles zusätzliche Bürokratie. Klar, ein SEPA-Lastschriftmandat sollte der KG schon vorliegen. Wenn jeder von sich aus pünktlich überweist, wär das alles kein Problem, aber viele vergessen das dann gerne. Dann folgt Zahlungserinnerung, Überprüfung der Konteneingänge, kurz Verwaltungsaufwand etc. pp...da darf man sich dann auch nicht wundern, wenn die Beiräge erhöht werden. Das ist dann auch wieder nicht recht.
 
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Ansonsten empfehle ich den Vorpostern

Diese überflüssige Reaktion war ja zu erwarten. Man hat mir eine LJV-Auszeichnung verliehen, weil ich all das bereits jahrelang gemacht habe, inkl. voller (persönlicher) Verantwortung für einen Schießstand. Ich darf mich entsprechend äussern.

Natürlich kenne ich auch den Aufwand, den eine ständige Eingangsüberprüfung bei der Vereinsbuchhaltung verursacht, allerdings müssen auch Vereinsschatzmeister die Regeln einhalten. Und da gehört eben beim Lastschriftverfahren eine formale Ermächtigung dazu, auch wenn es zuerst etwas Mehranstrengung bedeutet.
 
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30 Jun 2017
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Die Antwort bleibt noch offen, hast du sicher kein SEPA-Mandat erteilt?

Falls doch, nun ja, in den meisten Satzungen steht drin, wann die Beiträge abgebucht werden. Oder es wird auf den jeweiligen Jahreshauptversammlungen kundgetan...
 
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4 Dez 2013
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Dann folgt Zahlungserinnerung, Überrpüfung der Konteneingänge, kurz Verwaltungsaufwand etc. pp...
Und in der Praxis gibt es dann auch bei vorliegender Lastschriftermächtigung jedes Jahr eine Handvoll "Spezialisten", die rechtmässig eingezogene Mitgliedsbeiträge wieder zurückbuchen lassen. Eine Kontobewegungskontrolle kann also so oder so nicht eingespart werden. Eine gute Vereinssoftware sollte aber sowohl mit Überweisungen als auch Lastschrift klar kommen können.

da darf man sich dann auch nicht wundern, wenn die Beiräge erhöht werden. Das ist dann auch wieder nicht recht.
Ein administrativer Mehraufwand kann ja nur zu einer Beitragserhöhung führen, wenn die Tätigkeit vergütet wird. Zumindest bei uns handelt es sich um unentgeltliches Engagement im Ehrenamt. Und da versteht es sich von selbst, daß die Mitglieder ihren Beitrag leisten, um die Administration so gering wie möglich zu halten. Das war hier aber nicht die Eingangsfragestellung.
 
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28 Jan 2019
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Die Antwort bleibt noch offen, hast du sicher kein SEPA-Mandat erteilt?

Falls doch, nun ja, in den meisten Satzungen steht drin, wann die Beiträge abgebucht werden. Oder es wird auf den jeweiligen Jahreshauptversammlungen kundgetan...
Nein ich habe kein SEPA-MANDAT erteilt!!

Wie im Eingangspost geshrieben, hat die Jägerschaft meine Konto-Nummer aus den vorherigen Überweisungen der Mitgliedsbeiträge entnommen!
D.T.
 
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Und in der Praxis gibt es dann auch bei vorliegender Lastschriftermächtigung jedes Jahr eine Handvoll "Spezialisten", die rechtmässig eingezogene Mitgliedsbeiträge wieder zurückbuchen lassen. Eine Kontobewegungskontrolle kann also so oder so nicht eingespart werden. Eine gute Vereinssoftware sollte aber sowohl mit Überweisungen als auch Lastschrift klar kommen können.


Ein administrativer Mehraufwand kann ja nur zu einer Beitragserhöhung führen, wenn die Tätigkeit vergütet wird. Zumindest bei uns handelt es sich um unentgeltliches Engagement im Ehrenamt. Und da versteht es sich von selbst, daß die Mitglieder ihren Beitrag leisten, um die Administration so gering wie möglich zu halten. Das war hier aber nicht die Eingangsfragestellung.
Bin da etwas von mir hier ausgegangen.
In der Regel werden die Mitgliedsbeiträge von den UJBs beim Jagdscheinlösen eingezogen und direkt an den LJV überwiesen. Das möchte auch nicht jeder. Beim LJV gibt es für den Verwaltungskram fest angestelltes Personal, die sich um allerlei kümmern müssen. Wegen des Verwaltungsaufwandes wird das Personal ab und an aufgestockt, was auch Kosten verursacht.
Wenn ich ehrenamtlich nach Feierabend noch zusehen müsst, ob die Beiträge stimmen, dann könnten mich die Jägers mal gerne haben.
 
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