Begrenzung 10 Langwaffen - neuer Vorstoß

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Jagd scheint äußerst kommunikativ zu sein... Um nicht zu sagen geschwätzig. Ihr solltet die Zeit, die ihr hier schreibt, damit zubringen, Politische Akteure mit Relevanz zu überzeugen... Das ist allerdings anstrengender als hier zu maulen.
 
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Ich schreibe mal hier rein, wie die Südkoreaner das handhaben, jedoch in "weiß auf weiß"

Das Waffengesetz in Südkorea

Das Waffengesetz in Südkorea, genauer gesagt das Gesetz zur Kontrolle von Feuerwaffen, Messern, Schwertern, Sprengstoff etc. (GKFMSS), ist sehr strikt. Jagd- und Sportwaffenlizenzen können gem. § 10 GKFMSS ausgestellt werden, jedoch müssen die Waffen für diese Zwecke bei der örtlichen Polizeistation verwahrt werden. Auch Luftwaffen müssen bei der örtlichen Polizeistation verwahrt werden. Demnach gibt es also keine legale Möglichkeit, Waffen (oder Luftwaffen) bei sich zu Hause aufzubewahren. Derartige Lizenzen werden gem. § 13 GKFMSS grundsätzlich nicht an Personen ausgestellt, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind. Dies gilt auch für Personen, die wegen Drogensucht oder für eine Straftat bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Jäger müssen ihre Waffen nur außerhalb der Jagdsaison an die Polizeistation abgeben. Jedoch werden in Südkorea nur sehr wenige Jagdlizenzen ausgestellt. Die Lizenzen können gem. § 30 GKFMSS jederzeit wieder entzogen werden, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass die Eignung der Person nicht mehr vorhanden ist.

Auch Bögen, Armbrüste, Messer (Klinge 15 cm oder länger), Pfeffersprays, Elektroschocker etc. zählen unter dem Waffengesetz in Südkorea ebenfalls als Waffen gem. § 1 GKFMSS. Diese dürfen jedoch auch zu Hause privat verwahrt werden. Elektroschockpistolen (Taser) hingegen sind komplett verboten.

Wird gegen diese waffenrechtlichen Bestimmungen bzw. gegen das Waffengesetz verstoßen, kann eine Geldstrafe von bis zu ca. 20.000.000 Won oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden. Sogar Spielzeugpistolen sind verboten, soweit sie keine orange Kennzeichnung haben, die die Pistole eindeutig und leicht erkennbar als Spielzeug ausweisen.

Die Besitz-Rate von Waffen und Todesrate durch Waffen in Südkorea ist eine der geringsten weltweit. Außerhalb des für jeden männlichen koreanischen Staatsbürger verpflichtenden Militärservice ist eine Waffenkultur aufgrund des strikten Waffenrechts so gut wie nicht vorhanden.

Auch die Waffenindustrie, also die Waffenhersteller werden starken Kontrollen unterzogen und unterliegen dem strengen Waffengesetz gem. § 4 ff GKFMSS. Dies gilt gem. § 9 GKFMSS auch für den Import und Export von Waffen. Die Hersteller und Verkäufer von Waffen aller Art werden z.B. kontinuierlich Sicherh
eitskontrollen unterzogen gem. § 41 GKFMSS.
.......das hat Hand & Fuss!!! :ROFLMAO:
D.T.
 
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Ja, das würde ihnen gefallen. Wo wir doch mit Sprengstoff hantieren....
Gestern in gelernt: Es gibt "§ 27-Scheine" auch OHNE Erwerbsberechtigung!

Das sind diejenigen unter uns, die auf den Schiesständen ausfegen und mit den unverbrannten Pulverresten "umgehen und selbige vernichten" dürfen.
:eek:
Basti
 
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234 von 50.000 Jägern haben mehr als 10 LW - ca. 0,5% der Jägerschaft in BW.

Die Zahlen haben für mich 2 Implikationen.

1.
Es ist kein relevantes Problem.

2.
Damit ist die Argumentation ausgehend vom jagdlichen Bedürfnis nicht mehr zu halten.
Außer man möchte sich wirklich zumuten zu argumentieren, dass 99,5% die Jagd nicht vollumfänglich ausüben.

Erstmal völlig wertfrei.
 
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Bei 1. stimme ich voll zu.
Bei 2. gebe ich einfach mal zu bedenken, dass man Jagd in vielfältiger Art und Weise ausüben kann.
Der eine hat keine jagdlichen Verpflichtungen, sitzt beim alten Jagdfreund zum 1.5. auf den Bock und geht mehr der Geselligkeit wegen dort auf die jährliche Drückjagd. Und immer dabei ist sein Drilling.
Der andere betreut ein Hoch- und ein Niederwildrevier inklusive Fallenjagd, macht Nachsuchen, schießt Wettbewerbe und geht ab und an im Ausland jagen. Und der hat keine guten Erfahrungen mit eierlegenden Wollmilchsäuen gemacht und nimmt für jede Jagdart eine spezialisierte Waffe.
Da kommt dann was zusammen.
 
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234 von 50.000 Jägern haben mehr als 10 LW - ca. 0,5% der Jägerschaft in BW.

Die Zahlen haben für mich 2 Implikationen.

1.
Es ist kein relevantes Problem.

2.
Damit ist die Argumentation ausgehend vom jagdlichen Bedürfnis nicht mehr zu halten.
Außer man möchte sich wirklich zumuten zu argumentieren, dass 99,5% die Jagd nicht vollumfänglich ausüben.

Erstmal völlig wertfrei.
Wo stammen die Zahlen her?

Viele Grüße
Jan
 
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234 von 50.000 Jägern haben mehr als 10 LW - ca. 0,5% der Jägerschaft in BW.

Die Zahlen haben für mich 2 Implikationen.

1.
Es ist kein relevantes Problem.

2.
Damit ist die Argumentation ausgehend vom jagdlichen Bedürfnis nicht mehr zu halten.
Außer man möchte sich wirklich zumuten zu argumentieren, dass 99,5% die Jagd nicht vollumfänglich ausüben.

Erstmal völlig wertfrei.
400.000 von 80.000.000 Deutschen jagen. Das ist etwa 0,5% der Deutschen bevolkerung.

2 Implikationen:

1: Es ist kein relevantes problem
2: Es ist unwichtig fur Deutschland, deswegen darfst du nicht mehr jagen

Ist es jetzt wertfrei?
 
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Bei 1. stimme ich voll zu.
Bei 2. gebe ich einfach mal zu bedenken, dass man Jagd in vielfältiger Art und Weise ausüben kann.
Der eine hat keine jagdlichen Verpflichtungen, sitzt beim alten Jagdfreund zum 1.5. auf den Bock und geht mehr der Geselligkeit wegen dort auf die jährliche Drückjagd. Und immer dabei ist sein Drilling.
Der andere betreut ein Hoch- und ein Niederwildrevier inklusive Fallenjagd, macht Nachsuchen, schießt Wettbewerbe und geht ab und an im Ausland jagen. Und der hat keine guten Erfahrungen mit eierlegenden Wollmilchsäuen gemacht und nimmt für jede Jagdart eine spezialisierte Waffe.
Da kommt dann was zusammen.

Also gibst du dir die "99,5% jagen nicht vollumfänglich Argumentation".

Kann man machen, erleidet dabei aber evtl. Schiffbruch. Selbst in deinem Beispiel, würden 10 LW und 2 KW reichen.

Man kann gegen die Begrenzung sein - die Argumentation ist dann aber eher dogmatisch - muss es sogar sein.
 
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Also gibst du dir die "99,5% jagen nicht vollumfänglich Argumentation"
Nein. Ich schrieb ja, vielfältig. Die beiden Beispiel waren ja nicht die abschließende Aufzählung der Jägercharaktere.
Und ich glaube nicht, dass Nr. 2 mit 10 Waffen auskommt.
- 1 Querflinte für die Treibjagd
- 1 SLF für Krähen, Tauben, Enten
- 1 BDF für Training im Parcours
- 1 Sportflinte für DJV
- 1 BDF für den 16jährigen Jungjäger
- 1 Repetierer in .30-06 für den Ansitz, optimiert für Nachtjagd
- 1 98er, offene Visierung für Nachsuche in 8x68S
- 1 HA-Büchse mit DJ-Glas und Schalli in 9,3x62
- 1 Jagdmatcheinzellader in .22 Hornet für DJV
- 1 Drilling für Ansitze, wenn alles offen ist
- 1 Doppelbüchse in .375H&H für Afrika
- 1 KLB in 270 Win für Gams
- 1 Repetierer in .308 für den Jungjäger
- 1 KK Repetierer in .22 für Übungschießen
 
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Es wird in der Regel auch keine Behörde ablehnen wenn du 15 oder 20 Langwaffen hast. In dem Gerichtsurteil hatte der gute mann aber 30 Langwaffen auf Jagdschein und noch weitere über den Sportverband. Dann kann halt doch der Verdacht aufkommen, das man Hortet/Sammelt. Das wiederum hebelt dann nach dem Gerichtsurteil den Paragraph 13§ aus und ist dann nicht mehr mit dem Bedürfnis Jagd im Einklang (Erbwaffen ist nochmal ein anderes Thema). Mir Persönlich ist diese Verfahrensweise lieber als wenn da irgendwann mal genau drinne steht "Es dürfen nur 10 Langwaffen erworben werden und bei jeder weiteren muß ein Begründung vorliegen". So kann ich mit meiner Behörde das abklären ob eine weiter dann in ordnung ist (ab einer gewissen Anzahl). Wenn jetzt aber im Gesetz stehen würde "10 und ab jeder weiteren ist eine Begründung erforderlich", müßte die Behörde eine schriftliche Begründung verlangen.
Das wäre deutlich komplizierter.
 

Wheelgunner_45ACP

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Mir wurde Mitte 2023 ein Schwung Jagdwaffen aus einer Erbmasse angeboten. Preis war auch für beide Seiten vernünftig. Aber ich hätte alle 28 Stück nehmen müssen. Dank fehlender Lagermöglichkeiten hab ich dankend nein gesagt. So schnell kann's gehen . . .
 

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