Deutschland Begehungsschein Inhalt….

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Glaub mir, ich habe das schon gemacht, da gabs noch kein Internet oder Handy und es ging auch. Das hat was mit Disziplin zu tun.


Genau das darf eben nicht vorkommen. Da hast du völlig Recht, kann man ja auch bequem vorher mitteilen, heutzutage sogar unmittelbar bevor es knallt.....
Im übrigen herrschen da bei einigen falsche Vorstellungen. Pirschgang und Kontrollfahrt unterscheiden sich etwas, ich mache keine Runde um was zu schießen.
Bewaffnet bin ich im Revier praktisch immer. Vorallem nachdem ich in den letzten Jahrzehnten viel erlebt habe und auch schon unbewaffnet vor der Sau mit Gebrechschuss stand, die ein Nachbar angeflickt hatte und nichts gesagt hat.
Das arme Tier wurde nie gefunden. Seitdem nie ohne.
Wenn mein JH Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Begehers hat, bekommt er eben keinen oder ist den beim ersten Anzeichen eines Fehlverhaltens auch los.
Aktuell sind bei uns eine Reihe JJ unterwegs. Man muss es beobachten.
Cast bitte, du hast von vielen Ahnung, aber schreibe nicht einen solchen Quatsch.

Aus Sicherheitsgründen ist es egal, ob man einen Kontrollgang, Pirschgang, Kirrunde oder sonst was machst. Wenn Du im Revier unterwegs bis und eine Waffe führst, die du auch einsetzen würdest, besteht ein Risiko. Wenn 2 Leute so unterwegs sind besteht ein größeres Risiko. Wenn bei Euch dass noch motivierte JJ unterwegs sind... na klasse...

Das war aslles auch schon vor Internet und Handy so. Und jetzt gibt es Internet und Handy.

Der einfache Satz in WhatsApp ich drehe eine Runde da&da oder ich sitze da&da an reicht nach einer Belehrung aus. Dies haben wir anwaltlich klären lassen. Wenn im Prozess sichergestellt ist, dass dann "da&da" niemand hingeht. Diese Belehrung schreiben wir in den BGS. Inhalte der Belehrung gehen von Verhalten beim Schuss, Kugelfang bis hin zu Rettungspunkten Forst. Immer mal Exkurs in Revier, wenn z.B. Schäfer unterwegs sind oder dass Nachsuchen bei Nachbarn erfolgen. Ohne diese Belehrung ist man als Pächter auch in einer rechtlich nicht ganz so komfortablen Zone bis hin zur Mithaftung. Quelle ist ein jagdrechtliches Seminar des LJV Justiziars in BaWü.

Die ganze Belehrung dauert keine 15 Minuten und mit Unterschrift bestätigt der BGSler die Einhaltung der UVV explizit. Wer dann nach 15 Min und der Dauer einer WhatsApp mir dann noch klugscheissert, bekommt eine interpretationsfreie Ermahnung. Beim zweiten Vergehen ist Schluss wegen Unzuverlässigkeit.

Den BGS haben wir in obigem Fall sofort widerrufen mit cc an die Jagdgenossenschaft. Wenn in Deinem Fall, Du dann der Meinung wärst dagegen anzugehen, fällt 2x das Wort "unzuverlässig" - das begreift jeder schnell.
 
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Was sind kontrollberechtigte Dritte , den ich einen BGS zeigen muß.

Gruß Seppel
Es ist die Polizei und in Einzelfällen auch Forst in der Rolle Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Der Zoll darf auch das Auto kontrollieren, ob er dann auch den BGS erfragen darf, kann ich nicht sagen. Wenn aber Waffen im Auto sind, würde ich zur Beruhigung aller den BGS vorzeigen.
 
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Cast bitte, du hast von vielen Ahnung, aber schreibe nicht einen solchen Quatsch.

Aus Sicherheitsgründen ist es egal, ob man einen Kontrollgang, Pirschgang, Kirrunde oder sonst was machst. Wenn Du im Revier unterwegs bis und eine Waffe führst, die du auch einsetzen würdest, besteht ein Risiko. Wenn 2 Leute so unterwegs sind besteht ein größeres Risiko. Wenn bei Euch dass noch motivierte JJ unterwegs sind... na klasse...

Das war aslles auch schon vor Internet und Handy so. Und jetzt gibt es Internet und Handy.

Der einfache Satz in WhatsApp ich drehe eine Runde da&da oder ich sitze da&da an reicht nach einer Belehrung aus. Dies haben wir anwaltlich klären lassen. Wenn im Prozess sichergestellt ist, dass dann "da&da" niemand hingeht. Diese Belehrung schreiben wir in den BGS. Inhalte der Belehrung gehen von Verhalten beim Schuss, Kugelfang bis hin zu Rettungspunkten Forst. Immer mal Exkurs in Revier, wenn z.B. Schäfer unterwegs sind oder dass Nachsuchen bei Nachbarn erfolgen. Ohne diese Belehrung ist man als Pächter auch in einer rechtlich nicht ganz so komfortablen Zone bis hin zur Mithaftung. Quelle ist ein jagdrechtliches Seminar des LJV Justiziars in BaWü.

Die ganze Belehrung dauert keine 15 Minuten und mit Unterschrift bestätigt der BGSler die Einhaltung der UVV explizit. Wer dann nach 15 Min und der Dauer einer WhatsApp mir dann noch klugscheissert, bekommt eine interpretationsfreie Ermahnung. Beim zweiten Vergehen ist Schluss wegen Unzuverlässigkeit.

Den BGS haben wir in obigem Fall sofort widerrufen mit cc an die Jagdgenossenschaft. Wenn in Deinem Fall, Du dann der Meinung wärst dagegen anzugehen, fällt 2x das Wort "unzuverlässig" - das begreift jeder schnell.

Du konstruierst Probleme wo keine sind.
Kein Kollege schreibt in die Gruppe wenn er im Revier am hellichten Tag unterwegs ist, bewaffnet oder nicht.
Kein Kollege gibt bei uns irgendwelche Schüsse beim herumlaufen ab.
Das verbietet sich schon wegen des fehlenden Kugelfangs vom Boden aus.
Das ist UVV, nicht die Meldung in der WA Gruppe.
Denn bei uns sind auch reichlich Erholungssuchende unterwegs.
Also dient dir die Gruppe zur Kontrolle deiner Begeher. Ähnlich Nordkorea....

Was du ausgibst ist keine Jagderlaubnis sondern eine Sammlung von Belehrungen,
Die meisten der Kollegen gehen seit Jahrzehnten unfallfrei auf die Jagd. Die benötigen keine Belehrungen, die wissen wie es geht, die übrigen wurden aussortiert. Also wenn deine Begeher sowas benötigen würde ich mich nach anderen umsehen und wenn du glaubst das entbindet dich von irgendwas ist das eher ein trauriger Fall.
 
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Es ist die Polizei und in Einzelfällen auch Forst in der Rolle Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Der Zoll darf auch das Auto kontrollieren, ob er dann auch den BGS erfragen darf, kann ich nicht sagen. Wenn aber Waffen im Auto sind, würde ich zur Beruhigung aller den BGS vorzeigen.
Der Zoll darf das nur in Zollgrenzbezirken, die es allerdings auch rund um internationale Flughäfen gibt, weit von jeder normalen Landesgrenze entfernt.
 
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Wie ist denn die rechtliche Einordnung einer Klausel zum Schadensersatzausschluss?

z.B.:
....sich vom sicheren Zustand von Hochsitzen selbst zu überzeugen und auf Forderungen von Schadensersatz gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten zu verzichten.

Ich meine, da gab es mal genau so einen Fall, bei dem der Begeher Schadensersatz eingeklagt hat.

... bevor wir wieder bei Wollpullis und quattrogenähten Elchledercrocs landen, schmeiß ich nochmal meinen Punkt in die Runde.
 
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Das ist dasselbe wie oben, wo man versucht sich den Buckel von Dingen freizuhalten, die mit vernünftigen Begehern keine Rolle spielen. Vollkaskomentalität des Beständers.
 
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Wir benutzen diese Karten:
Sie haben einen ganz angenehmes Format und passen gut ins Jagdscheinetui.
Genau die bekomme ich wenn ich will, in TH bei der UJB.

Gruß Seppel
 
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Es ist die Polizei und in Einzelfällen auch Forst in der Rolle Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Der Zoll darf auch das Auto kontrollieren, ob er dann auch den BGS erfragen darf, kann ich nicht sagen. Wenn aber Waffen im Auto sind, würde ich zur Beruhigung aller den BGS vorzeigen.
Bei Forst gehe ich zu 100% mit , wie wollen die sonst wissen wer Begeher ist.
Polizei , warum ??
Ich bin zur Jagd beim Sepp eingeladen, dafür brauche ich keinen
BGS, oder bekommst du zu jeder DJ- Einladung vorher ein BGS den du bei Polizeikontrolle vorzeigst.
Jetzt kommt gleich einer mit einem Einladungsschreiben für DJ um die Ecke. Ich werde über Telefon eingeladen muß ich jetzt mitschneiden als Beweis.
Es gibt unwahrscheinlich viele Streiterein bestimmt auch unter Jägern 👍👍in DE und deshalb gibt es bei mir keinen BGS ,alles Jagdgäste.

Gruß Seppel
 
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Du konstruierst Probleme wo keine sind.
Kein Kollege schreibt in die Gruppe wenn er im Revier am hellichten Tag unterwegs ist, bewaffnet oder nicht.
Kein Kollege gibt bei uns irgendwelche Schüsse beim herumlaufen ab.
Das verbietet sich schon wegen des fehlenden Kugelfangs vom Boden aus.
Das ist UVV, nicht die Meldung in der WA Gruppe.
Denn bei uns sind auch reichlich Erholungssuchende unterwegs.
Also dient dir die Gruppe zur Kontrolle deiner Begeher. Ähnlich Nordkorea....

Was du ausgibst ist keine Jagderlaubnis sondern eine Sammlung von Belehrungen,
Die meisten der Kollegen gehen seit Jahrzehnten unfallfrei auf die Jagd. Die benötigen keine Belehrungen, die wissen wie es geht, die übrigen wurden aussortiert. Also wenn deine Begeher sowas benötigen würde ich mich nach anderen umsehen und wenn du glaubst das entbindet dich von irgendwas ist das eher ein trauriger Fall.
Abgesehen davon dass du dich widersprichst, ist das meiste eine Unterstellung und ziemlicher Blödsinn.

Die Belehrung hat eine juristische Relevanz. Nur mal als hinkender Vergleich: auf jeder DJ erfolgt eine Belehrung gemäß UVV und mancher erfahrene Weidmann hört das dreimal die Woche. Erfolgt diese Belehrung nicht und es passiert etwas, könnte das ziemliche Probleme mit sich bringen.

Und mit aller Ironie bin ich erfreut, dass in eurem Revier sich niemals Jäger treffen. Wir schreiben halt in die WhatsApp Gruppe, wer wo sitzt oder pirscht und niemand läuft dann in das Gebiet rein. Ist wie in Nordkorea, aber dafür gibt es dann auch Rabatt beim Wildbret. Sofern das der Begeher Gnadenhalber übernehmen darf.
 
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Bei Forst gehe ich zu 100% mit , wie wollen die sonst wissen wer Begeher ist.
Polizei , warum ??
Ich bin zur Jagd beim Sepp eingeladen, dafür brauche ich keinen
BGS, oder bekommst du zu jeder DJ- Einladung vorher ein BGS den du bei Polizeikontrolle vorzeigst.
Jetzt kommt gleich einer mit einem Einladungsschreiben für DJ um die Ecke. Ich werde über Telefon eingeladen muß ich jetzt mitschneiden als Beweis.
Es gibt unwahrscheinlich viele Streiterein bestimmt auch unter Jägern 👍👍in DE und deshalb gibt es bei mir keinen BGS ,alles Jagdgäste.

Gruß Seppel
Wen du zur DJ fährst; hast du deine Krachlatte im Futeral; Fährst du ins eigene Revier und hast die Plempe ungeladen auf dem Rücksitz aber keinen BGS dabei ist Ärger Vorprogramiert.

In Nds unter

§ 19
Erlaubnisnachweis für Jagdgäste
Jeder Jagdgast muss bei Ausübung der Jagd
1. einen Jagderlaubnisschein mit sich führen oder
2. von einer jagdausübungsberechtigten Person oder einer angestellten Jägerin
oder einem angestellten Jäger begleitet sein.
Für die Begleitung nach Satz 1 Nr. 2 reicht es aus, wenn die Begleitperson im
Jagdbezirk ohne Schwierigkeiten zu erreichen ist

sogar ges. Vorgeschrieben.

Wen du allerdings deine Gäste das Zumuten willst das deren Gesetzlicher Status davon abhängig bist das du Immer im Revier Erreichbar bist... dann wollte ich bei dir kein Gast sein.

BTW : Ein Jagdeinladung zur DJ nehme ich immer mit wen ich zur Jagd fahre. Da die meisten per Mail kommen oder per WhattsApp bin ich dann auf der Save-Seite weil mir der Nachweis bin das ich nun auf dem Weg zur Jagdausübung bin. Dafür ist der JaSch alleine nicht Geeigbnet : nur weil du einen gültigen JaSch hast; bist du noch nicht bei mir zur Befugten Jagdausübung Berechtigt.
 
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FTB

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Bei mir steht da Nix ,weder im Landesjagdgesetz noch im Pachtvertrag.

Gruß Seppel

Moin,
Wenn du in Thüringen zur Jagd gehst, steht es in deinem Landesgesetz in Paragraph 17.
Darin ist ein Verweis, wer alles berechtigt es, u.a. die Landespolizei.
Vorausgesetzt natürlich, du hast einen Begehungsschein, und bist kein Pächter.
Beides wird bei uns in NDS auch in den Jagdschein eingetragen, das zählt dann auch normalerweise als Nachweis.
 

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