Cast bitte, du hast von vielen Ahnung, aber schreibe nicht einen solchen Quatsch.Glaub mir, ich habe das schon gemacht, da gabs noch kein Internet oder Handy und es ging auch. Das hat was mit Disziplin zu tun.
Genau das darf eben nicht vorkommen. Da hast du völlig Recht, kann man ja auch bequem vorher mitteilen, heutzutage sogar unmittelbar bevor es knallt.....
Im übrigen herrschen da bei einigen falsche Vorstellungen. Pirschgang und Kontrollfahrt unterscheiden sich etwas, ich mache keine Runde um was zu schießen.
Bewaffnet bin ich im Revier praktisch immer. Vorallem nachdem ich in den letzten Jahrzehnten viel erlebt habe und auch schon unbewaffnet vor der Sau mit Gebrechschuss stand, die ein Nachbar angeflickt hatte und nichts gesagt hat.
Das arme Tier wurde nie gefunden. Seitdem nie ohne.
Wenn mein JH Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Begehers hat, bekommt er eben keinen oder ist den beim ersten Anzeichen eines Fehlverhaltens auch los.
Aktuell sind bei uns eine Reihe JJ unterwegs. Man muss es beobachten.
Aus Sicherheitsgründen ist es egal, ob man einen Kontrollgang, Pirschgang, Kirrunde oder sonst was machst. Wenn Du im Revier unterwegs bis und eine Waffe führst, die du auch einsetzen würdest, besteht ein Risiko. Wenn 2 Leute so unterwegs sind besteht ein größeres Risiko. Wenn bei Euch dass noch motivierte JJ unterwegs sind... na klasse...
Das war aslles auch schon vor Internet und Handy so. Und jetzt gibt es Internet und Handy.
Der einfache Satz in WhatsApp ich drehe eine Runde da&da oder ich sitze da&da an reicht nach einer Belehrung aus. Dies haben wir anwaltlich klären lassen. Wenn im Prozess sichergestellt ist, dass dann "da&da" niemand hingeht. Diese Belehrung schreiben wir in den BGS. Inhalte der Belehrung gehen von Verhalten beim Schuss, Kugelfang bis hin zu Rettungspunkten Forst. Immer mal Exkurs in Revier, wenn z.B. Schäfer unterwegs sind oder dass Nachsuchen bei Nachbarn erfolgen. Ohne diese Belehrung ist man als Pächter auch in einer rechtlich nicht ganz so komfortablen Zone bis hin zur Mithaftung. Quelle ist ein jagdrechtliches Seminar des LJV Justiziars in BaWü.
Die ganze Belehrung dauert keine 15 Minuten und mit Unterschrift bestätigt der BGSler die Einhaltung der UVV explizit. Wer dann nach 15 Min und der Dauer einer WhatsApp mir dann noch klugscheissert, bekommt eine interpretationsfreie Ermahnung. Beim zweiten Vergehen ist Schluss wegen Unzuverlässigkeit.
Den BGS haben wir in obigem Fall sofort widerrufen mit cc an die Jagdgenossenschaft. Wenn in Deinem Fall, Du dann der Meinung wärst dagegen anzugehen, fällt 2x das Wort "unzuverlässig" - das begreift jeder schnell.