Begehungsschein in Jagdgenossenschaft

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Mal was anderes: Der Junge hat eine Frage gestellt, die man vielleicht ungeschickt finden kann, aber ganz so dämlich ist sie eigentlich nicht. Auf diese Frage gibt es auch eine klare Antwort: Nämlich diese, Kontakt mit dem Pächter aufzunehmen und mit ihm zu reden.

Ich verstehe allerdings nicht, warum Ihr alle so gereizt reagiert. Habe ich da was verpasst, oder fehlen mir nur die Antennen? Ich würde doch einfach mehr Freundlichkeit empfehlen. Macht das Leben manchmal einfacher.
 
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Berlinger schrieb:
Ich würde doch einfach mehr Freundlichkeit empfehlen.


Wer war denn hier unfreundlich? Tiroler Bracke hat nur Demokratie gelebt und seine Meinung kundgetan - wenn er auch dabei von seiner Region auf´s ganze Bundesgebiet schließt.

Nachtjäger 65 hat sogar für mich geantwortet! :28: So nett zu mir ist sonst nur meine Frau! (meist wenn die Bedienung fragt, ob ich noch ein Bier haben möchte! :25:)
 
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@Kurköln

Tue ich nicht. Und weil ich weiß, daß es ein paar Gegenden gibt, in denen unglaublicher Schmu mit den Unentgeltlichen betrieben wird, habe ich ja extra geschrieben
Da ich nicht weiß, wo er TS herkommt, sage ich jetzt erstmal Quatsch ...
zur Aussage, daß ein unentgeltlichen BGS teurer als ein entgeltlicher kommt.

Ansonsten beschäftigt sich mein Post mit dem unverfrorenem Ansinnen des TS, das des Schluß zulässt, daß der TS eben keine jagdliche Ausbildung haben kann.
Und zu dem unverfroren, unverschämt etc stehe ich, denn dieser Thread ist keine arglose Frage!
 
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Nur mal als kurze Anregung,
3ha, das sind 173x173m, oder 100x300m.
Jetzt stellt euch mal die Fläche grob vor, das ist nichtmal nen ausgewachsener Acker :11:

Hätte der TS wirklich einen Jagdschein, wüsste er das er überhaupt keine Ansprüche gegenübert dem Pächter hat.
Das einzige was er tun kann ist sich mal mit der Jagdgenossenschaft in Verbindung setzen ob er nicht einen Anteil der Jagdpacht bekommt.

Wenn er wirklich einen Jagdschein hat kann er sich jetzt mit dem Pächter in Verbindung setzen und fragen ob er noch einen Jäger sucht der entweder gegen Geld oder gegen Mithilfe im Revier einen BGS bekommt.
Unwarscheinlich wenn der TS jedesmal eine Stunde fahren muss.

Auch kann er wenn die Pacht neu vergeben wird mitbieten. Kann aber sein das das noch etwas dauert.

Aber nun nochmal, hätte der TS den Jagdschein sollte er dies ganz genau wissen.
Das sind die Grundlagen des Jagdrechts.
 
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Kurköln schrieb:
Nachtjäger 65 hat sogar für mich geantwortet! :28: So nett zu mir ist sonst nur meine Frau! (meist wenn die Bedienung fragt, ob ich noch ein Bier haben möchte!



Die Frau in dem Moment einfach ignorieren, ein weiteres Bier bestellen und der netten Kellnerin einen Klaps auf den...... , na wohin auch immer. Am nächsten Tag mit erhöhtem Alkoholpegel herausreden :31: .

:28:

Wh

Nachtjäger
 
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Gemäß der überwiegend qualifizierten Beiträge ist für mich die Sachlage nun zu genügend erläutert.
Besten Dank hierfür!

Was die „anderen“ Beiträge anbelangt möchte ich es nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass das Jagdrecht an und für sich hier nicht zur Debatte stand und auch keiner Erläuterung bedarf.
Die eigentliche Frage bezog sich auf einen Pachtvertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Jagdrecht wiederum ist Bestanteil des Verwaltungsrechts.
Auch wenn es den ein oder anderen „Teilnehmer“ verärgern wird sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass ich Inhaber eines Jagdscheines bin. Was die Bestanteile der Jägerprüfung und die Ausbildung anbelangt wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Behörden und Ministerien. Es stand Ihnen frei auf meine Frage zu antworten und ich hoffe, dass Sie niemand hierzu gezwungen hat. Auch weise ich darauf hin, dass Artikulation und Demokratie zwei verschiedene Begriffe sind (näheres unter http://www.duden.de).
Sollte rein zufällig einer der „Teilnehmer“ der Inhaber der auf meine Frage bezogenen Pacht sein, auf welchem sich der Wald meiner Familie befindet, so sei hier erwähnt, dass er sich keine Sorgen machen muss, dass ihm das Jagdrecht auf diesen Flächen entzogen werden würde.
 
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p_graf03 schrieb:
Gemäß der überwiegend qualifizierten Beiträge ist für mich die Sachlage nun zu genügend erläutert.
Besten Dank hierfür!

Was die „anderen“ Beiträge anbelangt möchte ich es nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass das Jagdrecht an und für sich hier nicht zur Debatte stand und auch keiner Erläuterung bedarf.
Die eigentliche Frage bezog sich auf einen Pachtvertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Jagdrecht wiederum ist Bestanteil des Verwaltungsrechts.
Auch wenn es den ein oder anderen „Teilnehmer“ verärgern wird sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass ich Inhaber eines Jagdscheines bin. Was die Bestanteile der Jägerprüfung und die Ausbildung anbelangt wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Behörden und Ministerien. Es stand Ihnen frei auf meine Frage zu antworten und ich hoffe, dass Sie niemand hierzu gezwungen hat. Auch weise ich darauf hin, dass Artikulation und Demokratie zwei verschiedene Begriffe sind (näheres unter http://www.duden.de).
Sollte rein zufällig einer der „Teilnehmer“ der Inhaber der auf meine Frage bezogenen Pacht sein, auf welchem sich der Wald meiner Familie befindet, so sei hier erwähnt, dass er sich keine Sorgen machen muss, dass ihm das Jagdrecht auf diesen Flächen entzogen werden würde.

O My God
OMG
OMG .....

Spezifiere mal Deine angebliche Ausbildungsstätte in derem Prüfungsbereich man ohne Untscheidungsfähigkeit von Jagdrecht, Jagdausübungsrecht und den Recht zur Ausübung der Jagd bestehen kann!
 

Rotmilan

Moderator
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Jetzt verstehe ich, warum sich der TS an seine drei Hektar klammert, um zwei Rehe schiessen zu können...
 
A

anonym

Guest
p_graf03 schrieb:
Guten Tag Allerseits,
ich habe folgende Frage zu welcher ich trotz intensiver Recherche noch keine Antwort gefunden habe. Meine Mutter ist im Besitz von exakt einem Hektar Wald auf der Fläche einer Jagdgenossenschaft und ich im Besitz eines Jagdscheines. Der Wald ist von meiner Großmutter geerbt und wir haben bis dato noch nicht die Möglichkeit gehabt bei einer Sitzung der Jagdgenossenschaft teilzunehmen. Hinzu kommt, dass auch meine beiden Tanten jeweils einen Hektar Wald auf der Flur der Genossenschaft besitzen. Meine Großmutter hat wahrscheinlich in all den Jahrzehnten, in welchen Sie im Besitz der Flächen war, keine finanziellen Forderungen gestellt.
Die Frage, die sich mir nun stellt, bezieht sich auf die Möglichkeiten auf diesen drei Hektar die Jagd ausüben zu können. Ich weiß nicht ob die Genossenschaft die Fläche an eine Person oder mehrere Personen verpachtet hat. Aufgrund der begrenzten Fläche interessiere ich mich für einen unentgeltlichen Begehungsschein für beispielsweise den Abschuss von zwei Stück Wild im Jahr für mich und einen Jagdgast meiner Wahl oder ähnlichen Konstellationen.
Wie schätzen Sie hierzu die Möglichkeiten ein? Schon vorab besten Dank für Ihre Antworten.

Warum du dazu nix gefunden hast, liegt vermutlich daran, dass das unsinn ist ;-). Ich habe hier auch 5 Hektarlein und viel Wind umme Pöste und bekomme von der Genossenschaft einen Hunni/Jahr Pachtanteil, war auch mal mehr... Und deine Mutter wird sicherlich auch ein paar Euros bekommen, sie soll mal ihre Kontoauszüge nachsehen. Leg einen Hunni drauf, fahr nach MeckPomm und schiess dir ne Sau, haste mehr von :12:. Noch ein Tipp: trete in den örtlichen Hegering ein (Teil der Kreisjägerschaft). Hier in der Region ist es zumindest üblich, dass Jegdgenossen mit Schein auch zu den Treib-und Drückjagden eingeladen werden.
Überleg doch mal, 3 Hektar "Eigenjagd", wie panne ist das denn... :14:
 
A

anonym

Guest
spezialist schrieb:
Zwei Rehe auf 3 Hektar erlegen ? :18: :18: :18:

Und für den Fall dass das Anliegen nicht in Erfüllung geht, wird vermutlich mit dem Verbot der Jagdausübung dort gedroht, der EuGHMR-Irrsinn lässt grüssen ! :18:

Und dann? Auf Kanickel und Wanderratte ansitzen, jo, rockt.... :29:

So gut wie das Urteil prinzipiell für Grundeigentümer ist, weils mal in die richtige Richtung geht, umso dämlicher ist es für die Jägerei. Noch schlimmer in diesem Fall: Dem Waidmann himself müsste das doch mehr als klar sein, da kratz ick mir am Kopp... :39:
 
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..bei diesen Beiträgen kann ich jetzt wirklich verstehen, warum in RLP die sogenannten entgeltlichen und unentgeltlichen Jagderlaubnisscheine ersatzlos abgeschafft wurden.....Gott sei Dank......die sogenannten "Hegebezahlscheine" usw..usw.!...was haben UJB's Anzeigen erhalten, wenn die "jagdliche Kameradschaft" zerfledderte... Einer wollte dem Anderen eins "auswischen"..heute in RLP Vergangenheit........Gott sei Dank :27:
 

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