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Und hier die offizielle Antwort vom LGL ...
Sehr geehrter Herr ... Holzmichl
zum heutigen Zeitpunkt ist uns selbst noch nicht bekannt, ob für das Jagdjahr 2023/24 wieder Gelder bereitgestellt und eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild bewilligt wird.
Wir werden sobald wir etwas wissen, diese Information aber selbstverständlich über unsere Homepage publizieren.
ich bitte Sie daher, sich ab Juli/August einfach auf unserer Homepage zu informieren und dann dort Ihren Antrag online hoch zu laden.
Somit bitte ich Sie sich eigenständig immer mal wieder auf der Homepage des LGL umzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Renner
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Z3.1.1 Haushaltsangelegenheiten -
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
E-Mail: asp-entschaedigung@lgl.bayern.de
Sehr geehrter Herr ... Holzmichl
zum heutigen Zeitpunkt ist uns selbst noch nicht bekannt, ob für das Jagdjahr 2023/24 wieder Gelder bereitgestellt und eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild bewilligt wird.
Wir werden sobald wir etwas wissen, diese Information aber selbstverständlich über unsere Homepage publizieren.
ich bitte Sie daher, sich ab Juli/August einfach auf unserer Homepage zu informieren und dann dort Ihren Antrag online hoch zu laden.
Somit bitte ich Sie sich eigenständig immer mal wieder auf der Homepage des LGL umzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Renner
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Z3.1.1 Haushaltsangelegenheiten -
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
E-Mail: asp-entschaedigung@lgl.bayern.de