Heute in einem Schreiben der UJB:
Das Ministerium hat in der Aausführungsverordnung festgehalten, dass vom 1.8. - 15.01. durchgehend Graugans, Kanadagans und NILGANS bejagt werden dürfen.
Jagt weiterhin sauber, anständig und macht bei den Gänsen Strecke !
Weidmannsheil !
Das Ministerium hat in der Aausführungsverordnung festgehalten, dass vom 1.8. - 15.01. durchgehend Graugans, Kanadagans und NILGANS bejagt werden dürfen.
Jagt weiterhin sauber, anständig und macht bei den Gänsen Strecke !
Weidmannsheil !