Eine Frage an jene, die es hoffentlich wirklich wissen, und nicht meinen da mal was gehört zu haben:
Vor knapp zwei Jahren habe ich einen Repetierer verschenkt der fristgerecht aus der WBK ausgetragen wurde. Laut meiner damaligen Sachbearbeiterin ist eine Austragung aus dem europäischen Feuerwaffenpass nicht vorgesehen, bis ein neuer erstellt wird. Man könne sich ja auch Leihwaffen im Pass eintragen lassen, so die Begründung.
Kürzlich umgezogen teilte man mir heute mit, dass eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit vorliegt, da der Repetierer nicht binnen zweier Wochen aus dem Feuerwaffenpass gestrichen wurde?
Wer hat da nun recht? Und falls die "Bösen" recht haben, ist da nicht meine ehemalige Sachbearbeiterin schuld, wenn sie das Streichen als nicht erforderlich erachtet und mich ohne Austragung wieder heim schickt??? :14:
Schönen Dank schonmal, ein Hoch auf unsere Ämter,
***rauhbart***
Vor knapp zwei Jahren habe ich einen Repetierer verschenkt der fristgerecht aus der WBK ausgetragen wurde. Laut meiner damaligen Sachbearbeiterin ist eine Austragung aus dem europäischen Feuerwaffenpass nicht vorgesehen, bis ein neuer erstellt wird. Man könne sich ja auch Leihwaffen im Pass eintragen lassen, so die Begründung.
Kürzlich umgezogen teilte man mir heute mit, dass eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit vorliegt, da der Repetierer nicht binnen zweier Wochen aus dem Feuerwaffenpass gestrichen wurde?
Wer hat da nun recht? Und falls die "Bösen" recht haben, ist da nicht meine ehemalige Sachbearbeiterin schuld, wenn sie das Streichen als nicht erforderlich erachtet und mich ohne Austragung wieder heim schickt??? :14:
Schönen Dank schonmal, ein Hoch auf unsere Ämter,
***rauhbart***