austragung aus wbk zwingend auch austragung aus efwp???

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Eine Frage an jene, die es hoffentlich wirklich wissen, und nicht meinen da mal was gehört zu haben:

Vor knapp zwei Jahren habe ich einen Repetierer verschenkt der fristgerecht aus der WBK ausgetragen wurde. Laut meiner damaligen Sachbearbeiterin ist eine Austragung aus dem europäischen Feuerwaffenpass nicht vorgesehen, bis ein neuer erstellt wird. Man könne sich ja auch Leihwaffen im Pass eintragen lassen, so die Begründung.

Kürzlich umgezogen teilte man mir heute mit, dass eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit vorliegt, da der Repetierer nicht binnen zweier Wochen aus dem Feuerwaffenpass gestrichen wurde?

Wer hat da nun recht? Und falls die "Bösen" recht haben, ist da nicht meine ehemalige Sachbearbeiterin schuld, wenn sie das Streichen als nicht erforderlich erachtet und mich ohne Austragung wieder heim schickt??? :14:

Schönen Dank schonmal, ein Hoch auf unsere Ämter,

***rauhbart***
 
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§ 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG i. V. m. § 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG.

Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen;

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
5. entgegen § 10 Abs. 1a, § 21 Abs. 6 Satz 1 und 4, § 24 Abs. 5, § 27 Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 Satz 2, § 31 Abs. 2 Satz 3, § 34 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2, Abs. 4 oder Abs. 5 Satz 1, § 36 Abs. 4 Satz 2, § 37 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 oder § 40 Abs. 5 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet,


Leg den Sachverhalt klar und benenne die alte Sachbearbeiterin als Zeugin, gehe aber nicht davon aus, dass Sie sich noch erinnert. Verweise deshalb darauf, dass von dort nie und zu keinem Zeitpunkt eine Maßnahme eingeleitet wurde, dort deine Unterlagen ja genauso vorlagen wie bei der neuen Behörde und du deshalb berechtigter Weise davon ausgehen konntest, dass alles seine Ordnung hätte. Dann sollte eigentlich alles gegessen sein. Deinen EU-FWP legst du selbstverständlich unverzüglich zur Berichtigung vor.

Wenn du über die Ämter schimpfst, dann nimm bitte zur Kenntnis, dass dort oft Leute sitzen die von der Materie wenig Ahnung haben, weil sie noch am lernen sind. In bayerischen Behörden forderte vor einiger Zeit das Innenministerium man solle doch im Rahmen der "Korruptionsbekämpfung" auch die Waffenrechtssachbearbeiter regelmäßig austauschen, um keine Nähe zu den Waffenbesitzern herzustellen. Dabei ging viel Fachwissen verloren. Wer hat das Nichtwissen erfunden, nein, nicht die Schweizer.
 
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na da weiß es aber einer wirklich :27: (zumindest wo genau man nachschauen muss)

auch vielen dank für den kommentar! im vorhin geführten telefonat bestätigte die alte sachbearbeiterin nochmal alles. ich hoffe das tut sie dann auch meinem neuen sachbearbeiter gegenüber!

danke muck, schönen abend noch,

***rauhbart***
 
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ach und noch was; meine alte sachbearbeiterin sitzt da mindestens schon 10 jahre, seit 6 jahren habe ich mit ihr zu tun. eine sehr nette, unkomplizierte frau, über die ich nie schimpfen würde. ich schimpfe nur über die, die es dann eben doch genau wissen und mir ärger machen...
 
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Zur Ehrenrettung der Kollegin möchte ich anmerken, dass der EFWP, in seinem göttlichen EU-Design, nicht mal über ein Feld zum austragen von Waffen verfügt.

Nein, Abschnitt 4 ist nicht für Austräge gedacht.
 
A

anonym

Guest
lubov schrieb:
Zur Ehrenrettung der Kollegin möchte ich anmerken, dass der EFWP, in seinem göttlichen EU-Design, nicht mal über ein Feld zum austragen von Waffen verfügt.

.

Da die Waffen aber irgendwie auszutragen sind, streicht man einfach die Spalte und haut ein Dienstsiegel beispielsweise mit dem Vermerk "amtlich gestrichen" rein, und schon ist dem Amtswahn wieder geholfen. Wenn man sich überlegt, dass wir in D das im Ggs. zu anderen Staaten, in denen es ganz oder teilweise keine Erlaubnispapiere außer dem EFWP gibt, doppelt machen und die Leute, die aus der WBK fristgerecht austragen lassen, aber den EFWP schlciht vergessen, er regelt im Grunde auch national GAR NICHTS (deshalb hat er für meiner Meinung nach nicht mal VA-Qualität), dennoch zum Täter degradieren, ist das eigentlich unerträglich und im übrigen böswillig, wenn man dann gleich mit einem OWi-Verfahren ankommt.
Bürgerservice bzw. Kundenservice ist heute keine Einbahnstraße mehr und wenn man eine Waffe austragen oder meinetwegen auch eintragen läßt, wäre es ganz bestimmt auch vom Amt nicht zuviel verlangt, wenn man dort die Frage nach dem Ein- oder Austragen aus dem EFWP stellte.
 
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@dwm:

hab den pass ja nicht mal vergessen, sondern wurde vom amt schlicht falsch informiert. aber das letzte wort ist noch nicht gesprochen und die fronten noch nicht verhärtet. mal sehen, wie sich die sache entwickelt...
 
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die SB-ine hatte vermutlich die limitierte Geltungsdauer des EFWP von 5-10J im Hinterkopf.
(Zudem erteilen einzelne EU Länder auch nur eine zeitlich begrenze Erlaubnis z.B. 1 J., was aber natürlich nichts mit dem fristgerechten Austragen bei uns in D zu tun hat.
der Unsinn des EFWP liegt m.E. auch in der Tatsache, daß er m.W.n. nur Jäger und Sportschützen betrifft; Personenschützer, Sicherheitsdienste, usw. aber nicht (!!??), aber ist OT.)
 
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So einen Fall hatte ich vor einigen Jahren auch mal. Hatte zwei Waffen verkauft und habe die aus der WBK austragen lassen. Nun sollten die auch gleich aus dem EFWP ausgetragen werden. Mein SB sagte, wenn ich ihm sagen würde wie er das machen soll, würde er es machen. :12:
Dabei blieb es dann und somit sind die Waffen heute noch im EFWP eingetragen.
 
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Eigentlich sollte die Sache nach einem klärenden Schreiben erledigt sein. Denn Du bist verpflichtet, das Überlassen der Waffe innerhalb zwei Wochen bei der Behörde anzuzeigen und die Dokumente vorzulegen. Das hast Du getan.

Was die Behörde dann tun oder unterlässt, ist nicht mehr Dein Bier.
 
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rauhbart schrieb:
ach und noch was; meine alte sachbearbeiterin sitzt da mindestens schon 10 jahre, seit 6 jahren habe ich mit ihr zu tun. eine sehr nette, unkomplizierte frau, über die ich nie schimpfen würde. ich schimpfe nur über die, die es dann eben doch genau wissen und mir ärger machen...

Die die wissen wie´s geht können doch auch nichts dafür, dass es so steht. Die haben das wAffengesetz doch auch nicht erfunden.
 
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danke für euer feedback!

@muck: auf irgendwen muss ich aber schimpfen. jeder behördengang kostet nicht nur zeit und anfahrt, sondern bei waffenbesitzern ja auch immer einen ordentlichen gebührensatz. wenn man dann den ganzen verwaltungsapparat ohnehin schon durch steuermittel finanziert, alles ordnungsgemäß vorlegt, die gebühren entrichtet und einem dann in letzter konsequenz noch ein owi-verfahren droht, dann muss man auch auf irgendjemanden schimpfen dürfen! :26:
 
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rauhbart schrieb:
danke für euer feedback!

@muck: auf irgendwen muss ich aber schimpfen. jeder behördengang kostet nicht nur zeit und anfahrt, sondern bei waffenbesitzern ja auch immer einen ordentlichen gebührensatz. wenn man dann den ganzen verwaltungsapparat ohnehin schon durch steuermittel finanziert, alles ordnungsgemäß vorlegt, die gebühren entrichtet und einem dann in letzter konsequenz noch ein owi-verfahren droht, dann muss man auch auf irgendjemanden schimpfen dürfen! :26:

Du sollst ja deinen Ärger durchaus Ausdruck verleihen, nur kanalisiert, nicht dort wo es wirkungslos bleiben muss. Wende dich doch an deinen Abgeordneten, den zuständigen Minister und dergleichen. Die, die es verbockt haben, die sollen deinen Zorn spüren.
 

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