Ausländer mit deutscher Jagdprüfung?

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Ich kenne Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz welche einen deutschen JJ gelöst haben. Meine, dass der eine die deutsche Prüfung abgelegt hat und damit dann den dt. JJ gelöst. Der andere hat den österreichischen JSchein und hat damit in einem (welches weis ich nicht) dt. Bundesland auch einen JJ gelöst.
 
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grandveneur schrieb:
Seit kurzem scheint es möglich zu sein für Besitzer eines Französischen Jagdscheines , ohne Wohnsitz in Deutschland , einen Deutschen Ausländer-jahresschein zu erwerben . Es werden 2 Tägige Kurse von der Fédération des Chasseurs du Bas-Rhin angeboten und die Schießprüfung muß nachgeholt werden . Dieser Schein berechtigt einen nicht zum pachten . Anders in Ost-Frankreich wo wir uns schon lange an revierferne "Touristen" , Deutsche und Schweißer , als Pächter gewöhnt haben. Die Jagden werden dem bestbietenden verpachtet !

http://www.fdc67.fr/fr/Contactez-nous-20.html

Als Deutscher darf man, seit ein paar Jahren, mit dt. JJ inzwischen einen französischen JJ lösen, allerding nicht pachten. Das darf man nur wenn man die franz. Prüfung abgelegt hat. Ich gehe davon aus, dass man im Gegenzug, in Deutschland den französischen JJ akzeptiert und damit einen dt. JJ lösen kann. Sonst hätten die Franzosen das bestimmt nicht umgekehrt erlaubt. Das gilt zumindest für das Elsaß, ob es für den Rest von F auch gilt, weis ich nicht.
 
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Regelung für Bayern

Also: für Ausländer-Jagdscheine werden in Bayern von der Schweiz Jägerprüfungen folgender Kantone anerkannt:
Aargau, Basel Land und Stadt, Bern, Genf, Graubünden, Luzern, Neuchatel, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Wallis, Vaud, Zürich, zug und seit neuestem Schwyz und Obwalden.
Wie das in anderen Bundesländern aussieht - keine Ahnung.
 
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Schonmal danke für die vielen Antworten.

Er wohnt in der nähe von Zürich, von daher ist es ja wahrscheinlich gar nicht mal so unwahrscheinlich das die deutsche Prüfung auch da anerkannt ist..

Ich habe mit ihm gesprochen und er meinte auch er wird wahrscheinlich einen kompakt Kurs machen.

Verstehe ich das jetzt richtig das er mit der deutschen Prüfung einen deutschen Jagdschein bekommt oder einen Ausländerjagdschein?

Vielen Dank

Harry
 
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Ja, er bekommt einen vollwertigen deutschen Jagdschein. Der Ausländerjagdschein, der einige Einschränkungen bezüglich Waffenkaufs und Ähnlichem hat, wird nur auf Basis eines gültigen und anerkannten ausländischen Jagdscheins ausgestellt.

Zwar kann der deutsche Jagdschein einem Nichtdeutschen versagt werden, aber das ist eine Kann-Vorschrift und kein Muss. Ich würde mal zur letzten Sicherheit bei der Behörde in Konstanz oder am deutschen Wohnsitz nachfragen, wer genau zuständig ist und wie man die Sache dort handhabt.
 
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Harry_H. schrieb:
Er wohnt in der nähe von Zürich, von daher ist es ja wahrscheinlich gar nicht mal so unwahrscheinlich das die deutsche Prüfung auch da anerkannt ist..

Die Prüfung wird im Kanton Zürich nur von einigen Bundesländern anerkannt. Der Kanton Zürich hat aber das Wohnortsprinzip. Wenn dein Bekannter also dort zur Jagd gehen will, dann muss er so oder so die Zürcher Prüfung machen.
 
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Er hat ja eben KEINEN Deutschen Wohnsitz! Daher ja die Frage ob er einen Deutschen Jagdschein lösen kann oder eben nur einen Ausländer Jahres Schein...

Ich habe heute mit ihm gesprochen und so wie es aussieht wird es ein 3 Wochen Kurs. Kann es kaum erwarten mit ihm irgendwann Jagen zu gehen.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ist der Jagdschein in Zürich mit dem deutschen vergleichbar was den Aufwand angeht?

Harry
 
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Nein, ist nicht vergleichbar. Ausbildung im Kt ZH geht mind ein Jahr.
 
G

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Guest
Ich buddel das hier mal aus um keinen neuen Thread eröffnen zu müssen.

Wenn ein ständig in Deutschland lebender EU-Ausländer hier seine Jagdprüfung ablegt, hat er dann irgendwelche Einschränkungen zu erwarten? Waffenbesitz, Überprüfung im Heimatland oder sowas?

Muss im Vorfeld irgendwas anders oder zusätzlich beantragt werden?
 
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Den Behörden geht es im Wesentlichen um die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Wenn er drei, oder noch besser fünf Jahre in einen festen Wohnsitz in Deutschland und darüber hinaus noch die deutsche JJ hat, sollte es keine Probleme geben. Spezielle Anträge sind nicht erforderlich. Da die örtliche Behörde einen gewissen Ermessensspielraum hat (auch jene, eine Auskunft aus dem Heimatland einzuholen), würde ich an Deiner Stelle einfach mal dort anrufen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Danke für die Erklärung, werde ich so weitergeben. :28:
 
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Es ist 2008 ein Abkommen zwischen Benelux-Ländern und den benachbarten Staaten interveniert, nachdem die Jägerprüfung der jeweiligen Staaten von den Nachbarn anerkannt wird, soweit eine Schiessprüfung vorhanden und bestanden worden ist. Deshalb wird in D. das Schiessen bei F. und Nl geprüft.

Bei uns in Wallonien wird die JgdPrfg von der Forstbehörde die zugleich Jagdbehörde ist bis ins Detail organisiert also :
1. theoretische Prfg, schriftlich, 80 Fragen, 20 Jagdrecht, 40 Wildkunde, 20 Waffen- Mun- Jagdbetriebkunde ; minimum 50% in jedem Fach, nur eine Antwort ist unter 3 Vorstellungen ist richtig, keine Antwort = 0, falsche Antwort = -1. DAS macht eben unsere Jagdprfg ziemlich schwierig

Wer bestanden hat, ist herzlich zur praktischen Prfg eingeladen : diese wird noch von derselbe Behörde organisiert, wird allerdings unter Aufsicht von "Beobachtern" aus den Jagdverbänden durchgeführt, die Zeuge dafür sein, dass jeder Prüfling rechtens geprüft worden ist.
Prüfer sind Forstbeamte, ich mache es seit 1998.

2. Praktische Jgdprfg
2.1. Waffenhandhabung und -fachkunde Rep, Kipplaufwaffen, Drillng, Munition, Laden und Entladen von Selbstladebüchse...
2.2.a. Streife auf Niederwild mit Pufferpatronen, Einhalten von Sicherheitsregeln (strikt !), ausgemerzt werden Prüflinge, die diese Sicherheitsregeln auch im Geringsten angekratzt haben, auch welche, die auf nicht freigegebene oder geschützte Tierarten schiessen
2.2.b. Drückjagd auf Schalenwild als Standschütze, gleich wie oben + Einhalten der Sicherheitswinkeln, Benehmen auf dem Stand, verschiedene Reaktionen werden geprüft, Kugelfang, Ansatz zur Nachsuche, etc
2.3 Pirsch- und Ansitzjagd mit Hochsitzbenutzung, Entfernungschätzen

Alles mit reellen schiessfähigen Waffen, nur die Munition ist nicht scharf.

Mindestergebnis : 50%, ungewünschtes Verhalten wird mit sofortigem Auschluss bestraft.

3. Schrotschiessen, 10 Tauben aus verschiedenen Richtungen geworfen, davon 2 Rollhasen
3. Kugelschiessen sitzendaufgelegt, (nur nicht liegend), auf Wildscheiben 100m, nur treffer in 30cm Ring sind gültig

das gesamte Schiessen wird mit 20 Pkt verwertet, Mindestergebnis 50%

Wer durchfällt, wartet 1 Jahr !

Ich würde sagen, das hat mit der dt. Jgdprfg Vieles gemeinsam aaaber der Rahmen ist dabei weniger von der Laune der Prüfer abhängig : wenn ein Prüfling etwas Neues* macht, das im Prüfungsreglement nicht vorgesehen ist, besteht er die Prüfung.

Was man hier im Forum Prüfung lesen kann, ist natürlich von Prüflingen empfunden, ist also nicht immer glaubenswert, die meisten wollen sich mit Ungerechtigkeit seitens der Prüfer für ihr eigenes Scheitern aus dem Kram machen.
Durch eben die Aufsicht der Verbänden kann das bei uns kaum passieren, diese Lügen bestehen trotzdem.

*Prüflinge sind äusserst erfindungsreich ! z.B. es gibt welche, die eine gekippte KLwaffe auseinandernehmen können ! :33:
 

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