ausgebrochene Schafe

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Am We erreichte mich die Nachricht einer Dame aus dem Nachbarort, wonach zwei Ihrer Heidschnucken seit 14 Tagen ausgebüxt seien. Sie hätte jetzt mehrfach versucht, auch unter hohem pers. Einsatz (Sie sprach von bis zu 12 Leuten) die Schafe wieder einzufangen und aus dem Wald zu treiben, leider vergeblich.. Nun bat Sie mich die Tiere zu erschiessen wenn ich sie sähe. Ich weiss das dies nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Ordnungsbehörde möglich ist. Darauf will ich gar nicht raus.
Kann ich die Dame respektive Ihre hoffentlich bestehende Tierhalterhaftpflicht in Anspruch nehmen? Bekomme ich hier einen Schadenersatzanspruch substantiert dargelegt?? Wir haben uns vorher gewundert , das in diesem Revierteil keine Sauen mehr sind und seit dem 01.05 kein Rehwild in Anblick kam. Zunächst hatten wir das auf die Kalkerei des Bauern zurückgeführt. Nun laufen die Vermutungen natürlich in eine andere Richtung........
 
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Ob sich der Aufwand lohnt hierfür einen Schaden bzw. Streitwert zu ermitteln. Ich fürchte das würde ins Leere laufen. Magst Du kein Schaf? Hol Dir die Genehmigung zum Abschuß und Mahlzeit. Kannst Dir ja dann die entstandenen Aufwendungen von der Halterin ersetzen lassen.
 
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@ patrick

Bei einem Lamm würde ich bestimmt nicht nein sagen. Aber wie Du schon geschrieben hast, soll ich jetzt die Genehmigung einholen, soll ich die Tiere suchen usw......
Ich soll und das ist der Kernpunkt. Jäger sollen immer und dürfen nix respektive werden immer gegängelt wo es nur geht. Ich bin es leid immer nur der Erfüllungsgehilfe der Ordnungsbehörden zu sein und dafür immer nur zu löhnen. Ich zahle Jagdsteuer, Genehmigungsgebühren zur Wildfütterung, Abgaben für die Vordrucke zur Abschussmeldung, Wildschaden, Jagdpacht usw. als Dankeschön dürfen wir dann die Impfung zur ESp durchführen, Wild von der Strasse kratzen, umgehenst die Veterinärbehörde in Kenntnis über verendetes Flugwild setzen... und mir persönlich reicht es. Da sitzt Du dir am 01. Mai den A.. platt und eine Woche vorher wurde Dein Revier von irgenwelchen Schafliebhabern regelmäßig auf halb Acht gedreht. Daher habe ich eine leichte Krawatte.....
 
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Versuch es doch mal mit

§ 651f II BGB analog

Schadensersatz

(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

Als ordentlicher teutscher Waidmann würdest du allerdings hier nicht rumjammern, sondern dankbar sein, dass du dem Wild in deiner Freizeit derart Gutes tun darfst!

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Pipp
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Bei uns ist es ein Hängebauchschweinkeiler, der sich im Wald rumtreibt. Freigegeben ist er schon.

p.s. Weiß jemand, ob die schmecken?
 
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na klar schmeckt hängebauchschwein. auch minischweinderl sind hervorragend.
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das einzige "problem" ist halt man braucht a bissi mehr davon. mit einem schlögel vom minischwein wird keine familie satt
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[ 09. Mai 2006: Beitrag editiert von: der_mit_der_Bracke_jagt ]
 
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Mit Deinem Nick "Wanderjaeger" bis Du nicht weit von "Wanderschaefer" entfernt. Nimm einen langen Stab, einen Umhang und los geht es.
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Aber mal im ernst, wenn die Dame Dir die Viecherl freigibt, was sie auch noch schriftlich manifestieren sollte, dann gäbe es keine Überlegung. Denk an den Hegeauftrag und vor allem daran, daß die Heidschnuckis möglicherweise eventuell durchziehenden Muffeln querkommen und schon hast Du eine unerwünschte Durchmischung reinrassiger Muffelbestände. Das wollen wir doch alle nicht, oder?
 
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Sind doch sehr gefährlich die Bister..

Hat dich doch tastächtlich so ein Vieh angenommen, und du sahst sich im Rashmen des Notstandes genötigt, dein Leib, Leben und Eigentum mit der Waffe erfolgreich zu verteidigen.

Wenn einer dumm fragr:
Wissen sie, wie schnell die auf 100m sind??

Bernhard
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wanderjaeger:
Dr Spass geht weiter:

...

Ordnungsamt der VG Verwaltung sagt keine Gefahr für Mensch und Tier Keine Abschussgenehmigung.

...
<HR></BLOCKQUOTE>

Und was ist mit der Gefahr durch die Maul und Klauensäuche ???

Da war die Behörde wohl zu "Bewegungsökonomisch" eingestellt.

Bernhard

[ 09. Mai 2006: Beitrag editiert von: Zwilling ]
 
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habe ihm gerade ne schriftliche anfrage mit der bitte um einen rechtsbehelfsfähigen bescheid zugefaxt. verteiler an kreisvet. forstamt und ujb.
mal schauen ob er seinen hintern jetzt bewegt
 
A

anonym

Guest
Zwar nicht schlecht, aber ich würde das pragmatisch und ohne Aufsehen lösen. Grobe Bratwurst vom Schaf, evtl. noch mit Harissa schmeckt ganz ausgezeichnet. Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zwilling:
Sind doch sehr gefährlich die Bister..

Hat dich doch tastächtlich so ein Vieh angenommen, und du sahst sich im Rashmen des Notstandes genötigt, dein Leib, Leben und Eigentum mit der Waffe erfolgreich zu verteidigen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Ganz genau...die Biester sind plötzlich auf ihn zugelaufen...die Hörner gesenkt. Wer weiss denn, ob die ungefährlich sind? Da darf man kein Risiko eingehen. Und dass die Dame für die Erlegung bezahlt, ist doch wohl selbstverständlich, schließlich ist es eine Dienstleistung.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Deckoffizier:
Zwar nicht schlecht, aber ich würde das pragmatisch und ohne Aufsehen lösen. Grobe Bratwurst vom Schaf, evtl. noch mit Harissa schmeckt ganz ausgezeichnet. Wo kein Kläger, da kein Richter.<HR></BLOCKQUOTE>

.. und dann zuschauen wie die Jagdpappe dahinsegelt !

Schöne Tips gebt ihr
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das meucheln von Entfleuchten Haustieren der Stallhaltung ohne der Begründung des Wild- und Artenschutzes hat nichts mit Jagdausübung zu tun, wer da den Finger krümmt hat für den Waffeneinsatz keine Berechtigung... d.h. Illigaler Waffeneinsatz = mangelnde zuverlässigkeit= Pappe weg !

Und das alles nur weil ein Hobbyschafhalter es sich in seiner Haftungspflicht leicht machen will ?

Mit Nichten und Neffen ! Schafe die die Landschaft unsicher machen haben nichts mit einer Ordnungsgemäßen Landwirtschaft zu tun, und miniemieren die Jagdmöglichkeiten ( da wo Schafe, da keine Rehe und Hirsche..)

Feststellung das SChafe unterwegs sind; die Halterin auffordern auf abstellen des Mankos
und Schadensersatz bei dem Verpächter feststelen lassen : der Verpächter kann auch nichts für den Schaden, als wird sich an die Halterin halten.

Es ist ihr Bier ihre ausgebüxten Wollträger sofort und Umgehends wieder habhaft zu werden; also soll sie sich auch sofort und nachhaltig drum Kümmern. Wen sie sich weigert, evt Zwangsgeld anordnen lassen und auf Unterlassung drängen.

Den Jungs vom LK hätte ich wegen Unterlassung
einige nachdenkendswerte Momente beschert, Antrag auf Schießerlaubnis muß nicht der Jäger, sondern der Tierhalter stellen ! Wen der LK das unbegründet ablehnt, dann sind die für den Schadensersatz mit verantwortlich.


Eines ist für mich jedenfalls klar : du hast die Schafe nicht laufen lassen;
du sollst ein dir zugesichertes Nutzungsrecht nicht nutzen können;
jeder andere mit der Sachlage betroffenen macht sich das hier sehr leicht !

Andreas
 
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Jagdpachtminderung gegeüber der verpächterin angezeigt. nach meiner berechnung 3400 euronen (jagdkosten: gesamtstrecke X fehlender abschuss)
schreiben wird heute übergeben. danach werde ich mich erst mal ruhig zurücklehnen und alles weitere amüsiert beobachten.
bleibt nur zu hoffen, das die dame eine tierhalterhaftpflicht hat.

[ 09. Mai 2006: Beitrag editiert von: Wanderjaeger ]
 
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Ich würde es mal über die Verbißschiene beim Forstamt probieren. So nach dem Motto, da sich verwilderte Schafe frei im Revier bewegen, kannst Du für den Verbiß nicht haften. Da kein Unterscheidungsmerkmal zu Wildverbiß kein Wildschadensersatz. Das dürfte die Entscheidungswilligkeit der Bürokraten beschleunigen.

Wir hatten hier in der Nähe mal ein verwildertes Rindvieh im Busch. Ich weiß allerdings nicht genau inwieweit bei seiner Grillgutwerdung Sankt Bürokratius eingeweiht wurde.
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