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Am We erreichte mich die Nachricht einer Dame aus dem Nachbarort, wonach zwei Ihrer Heidschnucken seit 14 Tagen ausgebüxt seien. Sie hätte jetzt mehrfach versucht, auch unter hohem pers. Einsatz (Sie sprach von bis zu 12 Leuten) die Schafe wieder einzufangen und aus dem Wald zu treiben, leider vergeblich.. Nun bat Sie mich die Tiere zu erschiessen wenn ich sie sähe. Ich weiss das dies nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Ordnungsbehörde möglich ist. Darauf will ich gar nicht raus.
Kann ich die Dame respektive Ihre hoffentlich bestehende Tierhalterhaftpflicht in Anspruch nehmen? Bekomme ich hier einen Schadenersatzanspruch substantiert dargelegt?? Wir haben uns vorher gewundert , das in diesem Revierteil keine Sauen mehr sind und seit dem 01.05 kein Rehwild in Anblick kam. Zunächst hatten wir das auf die Kalkerei des Bauern zurückgeführt. Nun laufen die Vermutungen natürlich in eine andere Richtung........
Kann ich die Dame respektive Ihre hoffentlich bestehende Tierhalterhaftpflicht in Anspruch nehmen? Bekomme ich hier einen Schadenersatzanspruch substantiert dargelegt?? Wir haben uns vorher gewundert , das in diesem Revierteil keine Sauen mehr sind und seit dem 01.05 kein Rehwild in Anblick kam. Zunächst hatten wir das auf die Kalkerei des Bauern zurückgeführt. Nun laufen die Vermutungen natürlich in eine andere Richtung........