Aufbewahrung Pulver in anderem Haushalt?

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Hallo zusammen,

ich musste umständehalber umziehen und in der aktuellen Wohnung ist die Aufbewahrung des Pulvers ein Krampf. Im Kurs hatte der Ausbilder damals gesagt man könne das Pulver auch in einem anderen Haushalt aufbewahren wenn der Zugriff Unbefugter ausgeschlossen ist.

In meinem Fall hieße das, den B-Schrank mit Zahlenschloss bei meinem Vater in den Keller zu stellen und ihm die Kombination nicht zu verraten.

Das kam mir damals unrealistisch vor aber ich habe bislang keine Vorschrift gefunden, die die Aufbewahrung am Hauptwohnsitz fordert. Im aktuellen Fall würde mir diese Variante aber vieles erleichtern.

Bevor ich beim SB anrufe und mich ggf. einer Flut von Rückfragen stelle:
Hat hier jemand Erfahrung damit oder kreative Lösungen für ein ähnliches Problem?

Mit der SuFu und Google bin ich leider nicht fündig geworden.

Genaueres zu meinen Umständen:
- Ich wohne in der Einliegerwohnung im Haus meiner Mutter
- Lichtschächte oder einen Balkon habe ich leider nicht
- Unter der Treppe zur Wohnung obendrüber wäre theoretisch Platz für den Schrank und dort könnte man ihn auch an die Wand dübeln, aber da stellt der Postbote immer die Pakete ab, weil eben nicht direkt einsehbar
- Das Bad hat keine Fenster und ist unmöglich geschnitten
- Der einzige Kellerraum im Haus ist der Heizraum
- Die Gartenhütte ist voll mit Sch... total wichtigem Zeug, das der Lebensgefährte meiner Mutter unbedingt braucht - also auch raus, zumal da u.a. Benzin dabei ist

Warum ich hier wohne?! Weil hier in der Gegend Wohnungen rar und Wohnungen die mir meinen Hund erlauben noch viel rarer sind...

Dummerweise steht dieses Jahr auch noch die Verlängerung meiner Erlaubnis nach §27 SprengG an die ich in Anbetracht dessen, dass man von Null anfängt, wenn man nicht verlängert, natürlich nicht versäumen will
 
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wenn Du die zulässigen Mengen nicht überschreitest und eine den Vorschriften entsprechende Aufbewahrungs-Lösung findest, besteht doch kein Problem? Wenn die Örtlichkeiten Deine aufzubewahrende Pulvermenge nicht zulassen, hast Du ein unlösbares Problem, da gibt es keine Tricks.
Natürlich kann man Pulver auch "woanders" zugriffssicher unterstellen, und dafür braucht es keinen klassifizierten Schrank. Lade Dir die für "Dein" Bundesland relevanten VOs runter und danach bist Du schlauer. Jedes Bundesland hat da so eigene Vorstellungen..

P.S. Ich frage als erstes "meine" SB, in diesem (Glücks-)fall eine gediente Zeitsoldatin, die durchaus die Situation erfassen und Lösungsmöglichkeiten anbieten kann.
 
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Pulverbunker im Garten ist nicht möglich?
Der Pulverschrank im Garten geht grundsätzlich auch, der muss dann halt nochmal „eingeschalt“ werden.
Als zusätzliche Barriere vor dem Zugriff Unberechtigter, als Wind- und Wetterschutz, und als Verblendung dass nicht direkt ersichtlich ist, dass es sich um etwas Wertvolles oder Wichtiges handelt.
 
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Hallo zusammen,

ich wollte gerade ein Update posten und habe dabei gesehen, dass ich gar nicht geantwortet hatte 🤦‍♂️

Um kurz nachzureichen wovon ich glaubte es längst geschrieben zu haben:
- Wie immer natürlich vielen Dank für eure Antworten
- Die Idee mit dem Pulverbunker bzw. der Verankerung des Tresors im Garten war super, das wäre Plan B geworden. War mir irgendwie nicht in den Sinn gekommen, dass das ginge.
- Da unser Amt bisher meist sehr speziell war, wäre ich mit "ich verlade sofort was ich kaufe" vermutlich nicht durch gekommen

Nun zum Update:
Ich habe bei der SB angerufen und erst einmal festgestellt, dass "meine spezielle Freundin" nicht mehr dort arbeitet. Die aktuelle SB war sehr nett, ich habe ihr die Situation erklärt, dass ich in Anbetracht dessen, dass ich in den nächsten 1-2 Jahren wieder umziehen werde meiner Mutter nicht unbedingt einen Bunker in den Garten zementieren will und deshalb das Pulver - sofern rechtlich in Ordnung - gern bei meinem Vater unterbringen würde und sie meinte dann sie sei sich da auf die Schnelle auch nicht sicher und würde mich zurückrufen.
Drei Wochen später kam dann der Rückruf auch und sie meinte von rechtlicher Seite spräche nichts dagegen solange nur ich Zugriff auf das Pulver habe und zB für den Brandfall jemand vor Ort weiß, dass und wo das Pulver steht - gemäß der Regelung für längere Abwesenheit.
Da beides gegeben ist, brauch ich mir die nächsten Male beim Umzug nicht wieder überlegen wo ich den Pulverschrank unterbringe (y)
 

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