- Registriert
- 10 Jan 2017
- Beiträge
- 156
Hallo zusammen,
ich musste umständehalber umziehen und in der aktuellen Wohnung ist die Aufbewahrung des Pulvers ein Krampf. Im Kurs hatte der Ausbilder damals gesagt man könne das Pulver auch in einem anderen Haushalt aufbewahren wenn der Zugriff Unbefugter ausgeschlossen ist.
In meinem Fall hieße das, den B-Schrank mit Zahlenschloss bei meinem Vater in den Keller zu stellen und ihm die Kombination nicht zu verraten.
Das kam mir damals unrealistisch vor aber ich habe bislang keine Vorschrift gefunden, die die Aufbewahrung am Hauptwohnsitz fordert. Im aktuellen Fall würde mir diese Variante aber vieles erleichtern.
Bevor ich beim SB anrufe und mich ggf. einer Flut von Rückfragen stelle:
Hat hier jemand Erfahrung damit oder kreative Lösungen für ein ähnliches Problem?
Mit der SuFu und Google bin ich leider nicht fündig geworden.
Genaueres zu meinen Umständen:
- Ich wohne in der Einliegerwohnung im Haus meiner Mutter
- Lichtschächte oder einen Balkon habe ich leider nicht
- Unter der Treppe zur Wohnung obendrüber wäre theoretisch Platz für den Schrank und dort könnte man ihn auch an die Wand dübeln, aber da stellt der Postbote immer die Pakete ab, weil eben nicht direkt einsehbar
- Das Bad hat keine Fenster und ist unmöglich geschnitten
- Der einzige Kellerraum im Haus ist der Heizraum
- Die Gartenhütte ist voll mit Sch... total wichtigem Zeug, das der Lebensgefährte meiner Mutter unbedingt braucht - also auch raus, zumal da u.a. Benzin dabei ist
Warum ich hier wohne?! Weil hier in der Gegend Wohnungen rar und Wohnungen die mir meinen Hund erlauben noch viel rarer sind...
Dummerweise steht dieses Jahr auch noch die Verlängerung meiner Erlaubnis nach §27 SprengG an die ich in Anbetracht dessen, dass man von Null anfängt, wenn man nicht verlängert, natürlich nicht versäumen will
ich musste umständehalber umziehen und in der aktuellen Wohnung ist die Aufbewahrung des Pulvers ein Krampf. Im Kurs hatte der Ausbilder damals gesagt man könne das Pulver auch in einem anderen Haushalt aufbewahren wenn der Zugriff Unbefugter ausgeschlossen ist.
In meinem Fall hieße das, den B-Schrank mit Zahlenschloss bei meinem Vater in den Keller zu stellen und ihm die Kombination nicht zu verraten.
Das kam mir damals unrealistisch vor aber ich habe bislang keine Vorschrift gefunden, die die Aufbewahrung am Hauptwohnsitz fordert. Im aktuellen Fall würde mir diese Variante aber vieles erleichtern.
Bevor ich beim SB anrufe und mich ggf. einer Flut von Rückfragen stelle:
Hat hier jemand Erfahrung damit oder kreative Lösungen für ein ähnliches Problem?
Mit der SuFu und Google bin ich leider nicht fündig geworden.
Genaueres zu meinen Umständen:
- Ich wohne in der Einliegerwohnung im Haus meiner Mutter
- Lichtschächte oder einen Balkon habe ich leider nicht
- Unter der Treppe zur Wohnung obendrüber wäre theoretisch Platz für den Schrank und dort könnte man ihn auch an die Wand dübeln, aber da stellt der Postbote immer die Pakete ab, weil eben nicht direkt einsehbar
- Das Bad hat keine Fenster und ist unmöglich geschnitten
- Der einzige Kellerraum im Haus ist der Heizraum
- Die Gartenhütte ist voll mit Sch... total wichtigem Zeug, das der Lebensgefährte meiner Mutter unbedingt braucht - also auch raus, zumal da u.a. Benzin dabei ist
Warum ich hier wohne?! Weil hier in der Gegend Wohnungen rar und Wohnungen die mir meinen Hund erlauben noch viel rarer sind...
Dummerweise steht dieses Jahr auch noch die Verlängerung meiner Erlaubnis nach §27 SprengG an die ich in Anbetracht dessen, dass man von Null anfängt, wenn man nicht verlängert, natürlich nicht versäumen will