Guten Morgen Gemeinde,
ist eine Aufbewahrung - unabhängig von den Normen des Behältnisses - im Keller eines Mehrfamilienhauses (Mietshauses) statthaft ?
Gäbe es Anforderungen an die Beschaffenheit der Zugangstür etc. ?
Hatte letztes Jahr in BaWü ne Kontrolle im Haus.Ist statthaft, wenn gemauerte Wände vorhanden - Lattenabtrennung geht nicht. Steht irgendwo in den AVV.
Ein Zimmertürschloß wird nicht reichen.
Ist statthaft, wenn gemauerte Wände vorhanden - Lattenabtrennung geht nicht. Steht irgendwo in den AVV.
Ein Zimmertürschloß wird nicht reichen.
Diese gut!Laut Kontroletti sei auch ein Aufstellung im mit Latten abgetrennten Kellerabteil möglich, er würde den Schrank aber zusätzlich verblenden.
Machsch a Soil mit Schlinge an dr Decke feschd ond hängsch die Schwiegermuader drvor.:bye:Diese gut!
Tarnnetz? Schaltafeln? Girlanden? Fichtenwedel?
Bist Du da ganz sicher?Bei uns in Bayern auch kein Problem.
Wenn die 9 Mietparteien "in häuslicher Gemeinschaft leben" UND alle berechtigt sind ist das bestimmt kein Problem. ;-)Mein Schrank steht im Kellerabteil (9 Parteien), welches mit Holzlatten von den anderen getrennt ist. Die Tür zum Keller mit den Abteilen ist eine Feuerschutztür T30 oder T90, hab ich jetzt nicht im Kopf. Diese Tür wird von den Mietparteien eigentlich immer verschlossen. Am Kellerabteil ist auch ein Schloss.