Aufbewahrung: im Keller eines Mehrfamilienhauses ?

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Guten Morgen Gemeinde,

ist eine Aufbewahrung - unabhängig von den Normen des Behältnisses - im Keller eines Mehrfamilienhauses (Mietshauses) statthaft ?

Gäbe es Anforderungen an die Beschaffenheit der Zugangstür etc. ?
 
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Guten Morgen Gemeinde,

ist eine Aufbewahrung - unabhängig von den Normen des Behältnisses - im Keller eines Mehrfamilienhauses (Mietshauses) statthaft ?

Gäbe es Anforderungen an die Beschaffenheit der Zugangstür etc. ?

Ist statthaft, wenn gemauerte Wände vorhanden - Lattenabtrennung geht nicht. Steht irgendwo in den AVV.
Ein Zimmertürschloß wird nicht reichen.
 
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Ist statthaft, wenn gemauerte Wände vorhanden - Lattenabtrennung geht nicht. Steht irgendwo in den AVV.
Ein Zimmertürschloß wird nicht reichen.
Hatte letztes Jahr in BaWü ne Kontrolle im Haus.
Laut Kontroletti sei auch ein Aufstellung im mit Latten abgetrennten Kellerabteil möglich, er würde den Schrank aber zusätzlich verblenden.
Mich betrifft das nicht, da gemauerte Wände.
Wäre aber tatsächlich interessant, was denn das Gesetz dazu sagt.
 
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Ist statthaft, wenn gemauerte Wände vorhanden - Lattenabtrennung geht nicht. Steht irgendwo in den AVV.
Ein Zimmertürschloß wird nicht reichen.

Ein paar gammelige Dachlatten wo man durchgucken kann - OK, das leuchtet vielleicht noch ein.

Aber Mauern?

Nach dieser Sichtweise wäre die Aufbewahrung auch im Eigenheim nicht zulässig, sollte es sich dabei um eines dieser neuen Gewissens-Ablass-Bauten "Ständer-Leichtbauweise mit ganz viel Dämmung" handeln - da ist nämlich auch nix gemauert.
 
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Wände sind gemauert, das ist unproblematisch.

Die Tür ist allerdings eine ganz einfache Blechtür mit Bartschloß. Das müsste man ggf. ändern...
 
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Mahlzeit,

mit Blick auf das verlinkte Merkblatt versuche ich schon die ganze Zeit herauszufinden, wo denn das Wörtchen "nur" im § 13 Absatz 10 AWaffV steht.:what:

Kann mir wer helfen?



Waidmannsheil
mit Einstein


Beuterheinländer
 
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Komme auch aus NRW und nach meinem Verständnis muss der Keller eine "richtige" Tür mit entsprechendem Schloss haben, und wenn es eine einfache Zimmertüre ist. Was vermieden werden soll, sind die klassischen Kellertüren aus Latten. Unser Keller ist auch rundum gemauert, aber mit der liebevollen Restholztür versehen. Das ginge also nicht. In den 50ern war das alles egal, da reichte ja der Eichenschrank Holzklasse 0.
 
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Bei uns in Bayern auch kein Problem. Mein Schrank steht im Kellerabteil (9 Parteien), welches mit Holzlatten von den anderen getrennt ist. Die Tür zum Keller mit den Abteilen ist eine Feuerschutztür T30 oder T90, hab ich jetzt nicht im Kopf. Diese Tür wird von den Mietparteien eigentlich immer verschlossen. Am Kellerabteil ist auch ein Schloss.

Der Kontrolleuer sagte, "alles Rechtens". Er würde den Schrank allerdings an die Kelleraussenwand stellen und im Beton andübeln. Er ist pensionierter Polizist und hat in Mehrfamilienhäusern schon vieles gesehen. Trotzdem am sichersten in der Wohnung, sagt er....


WMH

Flo
 

JMB

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Bei uns in Bayern auch kein Problem.
Bist Du da ganz sicher?
Von Unterfranken, über die Oberpfalz bis zu den sehr waffenfreundlichen Behörden in Big-M*?
Da gibt's bei keiner der wie vielen? (gerade nachgesehn: knapp 100) Unteren Waffenbehörden jemanden, der das anders gehandhabt sehen möchte?

*) @P.O.Ackley
Kannst Du dazu etwas sagen?


Mein Schrank steht im Kellerabteil (9 Parteien), welches mit Holzlatten von den anderen getrennt ist. Die Tür zum Keller mit den Abteilen ist eine Feuerschutztür T30 oder T90, hab ich jetzt nicht im Kopf. Diese Tür wird von den Mietparteien eigentlich immer verschlossen. Am Kellerabteil ist auch ein Schloss.
Wenn die 9 Mietparteien "in häuslicher Gemeinschaft leben" UND alle berechtigt sind ist das bestimmt kein Problem. ;-)

Wenn der "Lattenzaun mit Vorhängeschloss" als sicher anerkannt wird, dann mag das ja gehen, ansonsten sind 9 Parteien (wie viele Personen? ), die Zugang zum Keller haben ggf. ein Problem.

Wie wird das denn "uneigentlich" gehandhabt?
Also ist sie doch manchmal nicht abgeschlossen (und keiner will's gewesen sein)?


WaiHei
 

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