ATV und Langwaffe

Registriert
15 Mrz 2005
Beiträge
735
Da sich unser Revier nun um einige Teile vergrößert hat die sich mit einem Auto nicht mehr sicher befahren lassen (Sumpf etc.) wird wohl bald ein ATV im Stall stehen. Macht ja auch ein wenig Spass, so ein Ding, die lästige Kirrungstour wird zum Erlebnis (fahre gern im Gelände, nur nicht mir dem Auto)...
Nun die Problematik: Ich wohne quasi im Revier. Natürlich ist die Siedlung befriedeter Bezirk. Kürzeste Entfernung ins Revier: 20m, längste , durch den Ort, ca. 2 km.
Ich möchte im Prinzip nur Sicherheit, wie ich meine Langwaffe auf so einem Ding bei der Jagdausübung führen darf. Entladen versteht sich sowieso.
Geht also Waffe auf Schulter , auch durch den Ort? Oder braucht es ein Futteral? Wie ist es, wenn ich das Revier für die Fahrt zur Wildkammer verlasse (ca. 3km auf Landstrasse)?
Lassen wir mal die Wirkung auf Passanten einer umgehängten Waffe (etwas martialisch, zugegeben) ausser Acht. Wie ist die derzeitige Gesetzeslage in D?
(Meine Version wäre, Waffe umgehängt ist innerhalb des Revieres OK, auch auf öffentlichen Strassen beim Wechseln des Revierteils, beim Verlassen des Reviers (Wildkammerbesuch) ist ein Waffenkoffer oder Futteral sinnvoll, allerdings ohne Schloss, da in Zusammenhang mit der Jagdausübung.
Ist das so richtig?
(Mein Gott, was für Probleme wir zu haben scheinen?!)
Danke vom Harzjäger!
 
Registriert
9 Sep 2007
Beiträge
744
§ 13 Abs.6 WaffG beantwortet deine Frage.

...Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen....

Also dürfte meines Erachtens deinen Plänen nichts entgegenstehen. Trotzdem würde ich wenigstens ein Futteral empfehlen um öffentliche Aufregung zu verhindern.
 
Registriert
10 Feb 2008
Beiträge
162
ich denke da haste keine probleme damit
du legst das derzeit gültige waffengesetz wohl richtig aus
nur könnte es sein das du öfters von der polizei kontrolliert wirst
ich meine bei deinen kurzfahrten im revier über ne strasse so mit geschultertem gewehr
aber auch das spricht sich schnell rum bei der polizei :wink:
(bei uns kam ein jagdanwärter mit seiner flinte im sommer auf dem motorrad angefahren.
man kontrollierte ihn auf seiner fahrt (ca. 15 KM ) 2 mal..
obwohl waffe im futteral war
aber immer anstandslos konnte er weiterfahren
jo
 
Registriert
28 Aug 2005
Beiträge
9.233
josefine schrieb:


blahblah.gif
 
A

anonym

Guest
Ach november, nu lass sie doch. Wenn Dir ihre Beiträge nicht passen, beachte sie doch einfach nicht. Dann brauchst Du sie auch nicht persönlich anzugreifen. :wink:
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
wie hier gesetzlich schon zitiert wurde, darfst du zur fahrt ins revier die waffe ungeladen führen.

das ist dein recht und darum würde ich es auch nutzen.

das gleiche gilt für die kurzwaffe ...
 
Registriert
25 Okt 2007
Beiträge
2.199
Gesetz hin oder her: Wenn Du mit Deinem ATV durch den Schlamm bretterst dann hängt der ziemlich schnell auch an Deiner Knarre dran. Es gibt Kunststoffbehälter die sich einfach am ATV montieren lassen. Da steckst Du die Knarre rein und Ruhe ist.
 
Registriert
21 Mrz 2007
Beiträge
5.695
Hatte vor Jahren mal ein ATV und jetzt seit 3 Wochen wieder eins. Auch ich wohne im Revier. Obwohl in Bayern und vor allem in meinem Ort eine hohe Akzeptanz zur Jagd besteht, denke ich es muß ja nicht sein. Habe mir im e... Auktionshimmel einen schwarzen Kunststoffgewehrkoffer besorgt. Kostet nur kleines Geld, da ist die Waffe sauber gepolstert und vor Dreck geschützt. Selbiger Koffer kommt hinten Quer über das ATV und wird mit Gummispanner gehalten.
Auf meinem 1. ATV hatte ich das Gewehrfutteral von Kolpin. Damit war ich absolut nicht zufrieden. Bei kälteren Themperaturen war das Schließen ein Drama. Würde ich mir nicht mehr kaufen. Auch hatte ich Probleme meine BBF mit 56er Zielfernrohr dort unterzubringen. Waffe ist ja sehr kurz aber Ziehlfernrohr sehr dick. Gab immer Probleme. Die Dinger sind für den USA Markt ausgelegt und der AMi kennt nur repetierer und max. ein 42er Glas.

Robert
 
Registriert
23 Mrz 2006
Beiträge
2.772
Ja besorg dir so einen Hartschal.Koffer. Gibts aus den USA wie Sand am mehr. Die Waffe ist geschütz wird nicht schlamig und was viel wichtiger ist:

Wenn du ungewollt vom AVT absteigen must brichst du dir nicht deine Wirbelsäule sondern landest nur auf dem Arsch.
 
A

anonym

Guest
Harzjäger schrieb:
...
Ich möchte im Prinzip nur Sicherheit, wie ich meine Langwaffe auf so einem Ding bei der Jagdausübung führen darf. Entladen versteht sich sowieso.
Geht also Waffe auf Schulter , auch durch den Ort? Oder braucht es ein Futteral? Wie ist es, wenn ich das Revier für die Fahrt zur Wildkammer verlasse (ca. 3km auf Landstrasse)?
Lassen wir mal die Wirkung auf Passanten einer umgehängten Waffe (etwas martialisch, zugegeben) ausser Acht. Wie ist die derzeitige Gesetzeslage in D?
(Meine Version wäre, Waffe umgehängt ist innerhalb des Revieres OK, auch auf öffentlichen Strassen beim Wechseln des Revierteils, beim Verlassen des Reviers (Wildkammerbesuch) ist ein Waffenkoffer oder Futteral sinnvoll, allerdings ohne Schloss, da in Zusammenhang mit der Jagdausübung.
Ist das so richtig?
(Mein Gott, was für Probleme wir zu haben scheinen?!)
Danke vom Harzjäger!


Lies $13(6) WaffG
Darin steht, dass ein Jaeger seine jagdwaffen im Zusammenhang mit der legalen jagdausuebung (das ist z.B. die Fahrt ins Revier oder auch vom Revier in die Wildkammer) nicht schussbereit (keine Murmel in der Plempe) ZUGRIFFSBREIT (also KEIN Futeral, kein Schloss, kein wasauchimmer) fuehren darf.
Dasn ist die Gesetzeslage.
Einfach nachlesbar anhand obigem §
Die Frage, wie man zur Jagd kommt, ist im WaffG NICHHT geregelt, ergo ists egal, ob man im Panzer, im PKW, mit dem Quad oder zu Fuss losdackelt.
 
Registriert
15 Mrz 2005
Beiträge
735
Besten Dank Leute für die rege Diskussion und die guten Vorschläge. Nachdem heute der Deal mit dem ATV über die Bühne gegangen ist (ich bin jetzt "outlanderfreundlich"), werde ich wohl meistens 'nen Koffer benutzen. Mir ging es auch eher um die theoretische Sachlage.
Falls man mal auf nen Sprung raus will ins Revier. Für etliche Sauen brauchte ich diesen Winter nur 200m auf Jagd zu gehen- und das wörtlich genommen.
Sie kommen bis auf 50m ans Schlafzimmerfenster ran (aus dem natürlich nicht geschossen wird).
Naja, jetzt heisst es erst mal Fahren lernen und endlich Spass haben auf der Revierfahrt.(Mein Forester ist schon arg geschunden und es bereitet mir keine rechte Freude, ihn durchs Gelände zu treiben.)
Mal sehen, wieviele Anzeigen reinkommen, bis sich die Leute an den Anblick gewöhnt haben. Vielleicht hilft ja die grüne Farbe des Vehikels. Immerhin hat man ja einen Helm auf und mein (inzwischen bekanntes) Gesicht ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen.
Grüße vom Harzjäger !
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
121
Zurzeit aktive Gäste
432
Besucher gesamt
553
Oben