Armbrust 225LBS+X als egänzende Jagdwaffe

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Wahnsinn wenn ich mal 12 Stunden nicht am Rechner bin - ich habe meinen §27 ausschließlich für die Zwecke der Jagdausübung bewilligt bekommen... also ist die Lage klar !

Was los Guru drückst du dich vorm Schießen oder warum proletest du hier mir Gesetzestexten rum????
Lies nach und quatsch kein Blech....
 
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anonym

Guest
Guruguru schrieb:
gletscherpris schrieb:
...
Ich bin mir zu 100% sicher sie würden vom ÖJV in Rheinland-Pfalz abschreiben....

Was hat denn der ÖJV Rheinlandpfalz zum Thema Vorderlader geschrieben?

Sie sind die "Koniferen" und Hetzer für die Jagdrechtsänderungen.
Und da ist für Dich das Land der Glückseligen.
Da kannst Du leben ohne Vorderladerjäger fürchten zu müssen.

Und so Gott will wird der Rest des Nabels der Welt fleißig dort abschreiben. 8)
Mir ists recht.
 
A

anonym

Guest
gletscherpris schrieb:
...
Und da ist für Dich das Land der Glückseligen.
Das Land der Glückseeligen ist für mich nicht Rheinlandpfalz.
Da kannst Du leben ohne Vorderladerjäger fürchten zu müssen.
Ich fürchte keine Vorderladerjäger. Aber ich bin sicher wir kriegen das auch noch allgemeinverbindlich geregelt.....

@Trophyhunting bis 2001 wurden in BaWü Erlaubnisse nach § 27 SprengG für SP aufgrund eines Jagdscheines erteilt. Ob es danach noch Verlängerungen oder Neuerteilungen für Jäger gegeben hat, ist mir nicht bekannt.
 
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Was kann ich dafür... ich darf und zwar explizit das was da drauf steht - der Schein ist von dato 03.01.2011 nämlich der von meiner Frau.
Das ich schon seid 20 Jahre alt genug bin um Waffen zu besitzen ist die Schuld meines Vaters, in meinem Schein steht dasselbe drin Datum Ausstellung 1994...
 
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anonym

Guest
Du hattest zunächst gechrieben, der kleine Aufsatz von Sleepytomcat sei von dir. Später hast du das editiert. Du hast auch geschrieben, du hättest den Vorderlader gepimpt, Anschlagschaft angebaut und ein Korsett angezogen. Nun schreibst du von deiner Frau.

Das Foto von dieser Erlaubis besagt garnichts. Es kann von irgendwann, von irgendwem aus irgendwo sein.
 
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@Guruguru

ICH bin die Frau auf dem Bild mit Korsett und Vorderlader und ICH habe seit Dez. 2010 meinen Jagdschein UNDseit 2011 auch Erlaubnis nach § 27 SprengG
 
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steht doch drunter Co Tomcat... das ich wohl kein Korsett anhabe ist wohl jedem klar...nachdem jeder der VL Fraktion kennt mich unter gleichem Nick aus anderen Foren, ich hab mit VLschon gejagd als du noch dachtes Kühe sind lila - brunsverreck

Brauchst garnicht rumpissen weil du unrecht hast, selbst Zwergschulgebildeten wird es ja wohl einleuchtend sei wie das zusammenhängt...dir zur Wixxvorlage nochmal mit Datum.
Edit: ich hab die Wörter weggelassen die deine Persönlichkeit beleidigen, obwohl ich sie mehrfach ausgesprochen habe...

 
A

anonym

Guest
Guruguru schrieb:
Das Foto von dieser Erlaubis besagt garnichts. Es kann von irgendwann, von irgendwem aus irgendwo sein.

Und wieder unterstellen wir, diesmal nicht mehr in den rechtlich relevanten Bereich hinein sondern bloß noch in den zwischenmenschlich unanständigen...

Es kann nicht sein was nicht sein darf. - Drum: Alles Lüge!
Ich bin mir aber sicher dass Dir Wilhelm beipflichten wird. Das ist so, gehört alles mit zum Plan der Illuminaten. 8)
 
A

anonym

Guest
trophyhunting schrieb:
Was kann ich dafür... ich darf und zwar explizit das was da drauf steht - der Schein ist von dato 03.01.2011 nämlich der von meiner Frau.....

Die Erlaubnis deiner Frau erstreckt sich auch auf Dich?

Und dann ließ die Erlaubnis mal genau. Da steht "Schießen mit Vorderladerwaffen für jagdliche Zwecke" (und jetzt kommt die Einschränkung) "gemäß den jagdrechtlichen Bestimmungen".

Gemäß den derzeit gültigen jagdrechtlichen Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes hat die Jagdausübung unter Beachtung der "allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit" zu erfolgen.

Nach gutachterlicher Äußerung des LJV BaWü ist die Verwendung von Vorderladern zur Jagdausübung nicht in Einklang mit den Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit. Wenn der LJV BaWü Recht hat, darf der Inhaber der obigen Erlaubnis das Pulver zwar besitzen aber nicht verwenden.
 
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gletscherpris schrieb:
Guruguru schrieb:
Das Foto von dieser Erlaubis besagt garnichts. Es kann von irgendwann, von irgendwem aus irgendwo sein.

Und wieder unterstellen wir, diesmal nicht mehr in den rechtlich relevanten Bereich hinein sondern bloß noch in den zwischenmenschlich unanständigen...

Es kann nicht sein was nicht sein darf. - Drum: Alles Lüge!
Ich bin mir aber sicher dass Dir Wilhelm beipflichten wird. Das ist so, gehört alles mit zum Plan der Illuminaten. 8)

Ich glaub Wilhelm macht eine Pause. Admin hat hier und da zugeschlagen.

Da ich keine Ahnung von Schwarzpulverwaffen habe, hier die Frage. Wieweit kann man damit schiessen. Im Sinne von bei 100m sollte man aufhören? Kann man mit SP eine E100>2000J erreichen?
 
A

anonym

Guest
ich weiß wirklich nicht, warum das sein muss???? :roll: :evil:

Anstatt Jagd in all ihren Facetten zu bewahren und zu fördern, anstatt den Schulterschluß zwischen allen Jägern, Traditionsvereinen mit Jagdausübung, Auslandsjägern, Gelegenheitsjägern, Pächtern, Eigenjagdbesitzern, Falkern, Anglern, Beufsjägern usw usf. zu suchen muss ständig irgend so ein Popanz das Haar in der Suppe suchen und anderen ans Bein pinklen.
Das ist sicher nicht weidgerecht, mal das Positionspapier des DJV zur Weidgerechtigkeit lesen. :evil:

Und ständig nach Gesetzen schreien. Unfaßbar!!!
 
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