Anzeige des Erwerbs nach 34 WaffG - Schenkung und Schriftformerfordernis

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Moin zusammen,

ich kann es aus dem Waffengesetz nicht erlesen, worauf sich die Forderung der Behörde stützt, neben der Anzeige des Erwerbs einen Schenkungsvertrag vorgelegt bekommen zu wollen. Im Gesetz ist kein Schriftformerfordernis zu finden. Wo könnte ich fündig werden.

Es ist auch faktisch sinnlos, einen Schenkungsvertrag aufzusetzen, denn was soll da drin stehen, was über die Anzeige hinaus geht?

Auch 2025 stehen die beiden wichtigsten Partei in diesem Land zur Abwahl nicht auf dem Wahlschein! Bürokratie und Finanzamt!


Danke.
A.
 
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Ausser den üblichen Formalien ist mir nichts weiter bekannt.
Warum man einen Schenkungsvertrag vorlegen soll/muss kann ich mir nicht erklären, aber vieleicht möchte es das Finanzamt so!
D.T.
 
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Ist nicht nötig. Die Rechnung einer gekauften Waffe wollen sie ja auch nicht sehen - abgesehen davon, dass die sie ebenfalls nichts angeht.
Aber vorsichtshalber: Bundesland?
McPomm und ja, manche Behörden wollen die Rechnung haben.
 
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Die haben das per Mail gefordert. Ich hab nun doch ein wenig Erfahrung in sowas und hab erstmal drum gebeten, mir die Quelle des Schriftformerfordernisses mitzuteilen. Es ist dreist, bürokratisch und saudämlich, denn es steht ja noch nichtmal auf den Anträge als Anlage verzeichnet. Selbst das Muster des BMI auf Erwerbsanzeige hat das nicht.

Aber, ich hab mich viele Jahre mit dem Waffenrecht nicht mehr befassen müssen. Kann ja sein, dass es da Entwicklungen gab, die an mir vorbei gegangen sind. Es werden ja immer mehr Ermächtigungen in die Gesetze hineingeschrieben, um das Gesetzgebungsverfahren auszuhöhlen.

Im 34 steht so eine Ermächtigung auch, aber die bezieht sich auf was spezielles.
 
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...immer schön die Rechtsgrundlage für einen solchen Verwaltungsakt (die Mail ist so einer!) erfragen. Wenn Du nach der Quelle fragst, ist das nicht beamtenchinesisch genug. Verwaltungen dürfen nur nach Vorschriften arbeiten und es ist auch im Sinne des Sachbearbeiters (sollte es sein) vorschriftskonform zu arbeiten.
 
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Das kommt danach, erstmal abwarten, was jetzt kommt. Der Schriftwechsel entspinnt sich schon seit Freitag. Es scheint frisches Personal zu sein. Wollte für ne Eintragung der Waffe in eine neue WBK ein persönliches Erscheinen, ne Kopie von Jagdschein und Perso, den Kaufvertrag vom Waffenschrank. Irre. Da scheinen alle Standardabläufe nicht zu sitzen.
 
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Das kommt danach, erstmal abwarten, was jetzt kommt. Der Schriftwechsel entspinnt sich schon seit Freitag. Es scheint frisches Personal zu sein. Wollte für ne Eintragung der Waffe in eine neue WBK ein persönliches Erscheinen, ne Kopie von Jagdschein und Perso, den Kaufvertrag vom Waffenschrank. Irre. Da scheinen alle Standardabläufe nicht zu sitzen.
Wünsche dir viel Kraft und Ruhe
 
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Solange es zwei zueinander passende Anträge (Eintragung/Austragung bei anderer Behörde) gibt, ist die Form des Eigentumsübergangs völlig irrelevant und muss m.E. nicht belegt werden. Rein theoretisch müsste die Behörde auch eine gestohlene Waffe erst einmal eintragen (solange dieser Umstand nicht irgendwie bekannt ist).

Was machen die erst mit Fundwaffen (soll man ja auch irgendwie legalisieren können)?
 
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Das BGB sieht keine Form Vorschriften für Schenkungsverträge vor. Grundstücksgeschäfte außen vor. In WaffG und AWaffV habe ich auch nichts vor Augen.
 
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Ich würde mir den Spaß erlauben und einen Schenkungsvertrag aufsetzen und darin alles schwärzen außer den Angaben die sie ohnehin schon haben.
Mit Verweis auf Artikel 5 (1)c DSGVO, dass nur das notwendige Mindestmaß an personenbezogenen Daten erhoben werden darf. Mit der Bitte um Weiterleitung an den zuständigen Datenschutzbeauftragten im Haus.
 
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Das BGB sieht keine Form Vorschriften für Schenkungsverträge vor. Grundstücksgeschäfte außen vor. In WaffG und AWaffV habe ich auch nichts vor Augen.
Die wenigsten Verträge bedürfen, gesetzlich vorgesehen, der Schriftform, man kann einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit zehn Worten plus optionalem Handschlag abschließen, ob das eine gute Idee ist, ist zweitrangig - es geht.
 
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Ist nicht nötig. Die Rechnung einer gekauften Waffe wollen sie ja auch nicht sehen - abgesehen davon, dass die sie ebenfalls nichts angeht.
Aber vorsichtshalber: Bundesland?
Haha....
In München wird IMMER nach der Rechnung gefragt. Und da bestehen die drauf.
War immer eine nette Diskussion, wenn ich was von mir aus dem Waffenbuch übernommen hab.
"Wo ist die Rechnung."
 
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München ist ja anscheinend echt "speziell".
Antworten die auf Fragen nach den Rechtsgrundlagen?
 

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