Hallo!
Wie schaut es denn aus, ein Hund der in Brandenburg seine volle Brauchbarkeit (ausgenommen Bauarbeit) abgelegt hat zieht nach Baden-Württemberg. Was hat es eigentlich überhaupt mit der Anerkennung auf sich, was für Rechtsfolgen hat das beispielsweise wenn ich dort nun mit Brandenburger BP jage?
In der Prüfungsordnung konnte ich dazu nur folgendes finden:
"8.5 Erfolgreiche abgelegte Brauchbarkeitsprüfungen bei anderen Landesjagdverbänden werden anerkannt."
Allerdings steht dort auch
"8.3 Sofern einzelne Prüfungen nicht alle Anforderungen gem. Ziffer 3 erfüllen, sind Zusatzprüfungen in den entsprechenden Fächern im Anschluss an die jeweilige Prüfung anlässlich einer Brauchbarkeitsprüfung erforderlich. Die Federwildschleppe entspricht dem Bringen von Federwild (Freiverlorensuche, Ziff. 3.5)."
Heisst das nun die Prüfung ist anerkannt oder muss ich Fächer quasi nachholen???
Viele Grüße
Nadine
Wie schaut es denn aus, ein Hund der in Brandenburg seine volle Brauchbarkeit (ausgenommen Bauarbeit) abgelegt hat zieht nach Baden-Württemberg. Was hat es eigentlich überhaupt mit der Anerkennung auf sich, was für Rechtsfolgen hat das beispielsweise wenn ich dort nun mit Brandenburger BP jage?
In der Prüfungsordnung konnte ich dazu nur folgendes finden:
"8.5 Erfolgreiche abgelegte Brauchbarkeitsprüfungen bei anderen Landesjagdverbänden werden anerkannt."
Allerdings steht dort auch
"8.3 Sofern einzelne Prüfungen nicht alle Anforderungen gem. Ziffer 3 erfüllen, sind Zusatzprüfungen in den entsprechenden Fächern im Anschluss an die jeweilige Prüfung anlässlich einer Brauchbarkeitsprüfung erforderlich. Die Federwildschleppe entspricht dem Bringen von Federwild (Freiverlorensuche, Ziff. 3.5)."
Heisst das nun die Prüfung ist anerkannt oder muss ich Fächer quasi nachholen???
Viele Grüße
Nadine