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- 29 Mai 2012
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Hab mir hier jetzt schon viel zum Thema Taschenlampe und Montage durchgelesen. Habe aber da wohl eine etwas speziellere Frage die ich mir bisher durch das Studium des Forums noch nicht beantworten konnte:
Wenn ich eine Halterung an meinem Gewehr angebracht habe um diese für eine Stabkamera zu verwenden, aber gleichzeitig eine Taschenlampe im Rucksack habe die auch paßt, hab ich dann schon ein Problem falls ich einmal kontrolliert werden sollte?
Die Halterung ist weder für Kamera noch für eine Taschenlampe speziell gemacht. Um ehrlich zu sein ist es die Halterung einer (wenn auch hochwertigen) Rennrad Mini-Luftpumpe...die aber perfekt an den Schaft eines Remington 700 geschraubt paßt und in die wiederum sowohl die Stabkamera als auch die Taschenlampe paßt.
Muss ich die Montage nun immer gleich mit der Kamera abschrauben, aufpassen das ich keine Taschenlampe dabei hab die auch paßt oder es lieber gleich lassen?
Oder vielleicht immer die Miniluftpumpe mitführen um nachweisen zu können, dass es keine spezielle Halterung für die Taschenlampe ist (<-und die Frage ist nicht mal ganz unernst gestellt...bei der deutschen Rechtsprechung zu dem Thema würde mich nichts mehr wundern).
Oder besser gefragt: Ist eine, wie auch immer geartete Universalhalterung (egal ob auch für eine Bierdose, ein 40mm Granatwerfer oder ein Blumenstrauss geeignet), angebracht ans Gewehr, generell schon illegal wenn daran auch eine mitgeführte Taschenlampe befestigt werden KÖNNTE?
Wenn ich eine Halterung an meinem Gewehr angebracht habe um diese für eine Stabkamera zu verwenden, aber gleichzeitig eine Taschenlampe im Rucksack habe die auch paßt, hab ich dann schon ein Problem falls ich einmal kontrolliert werden sollte?
Die Halterung ist weder für Kamera noch für eine Taschenlampe speziell gemacht. Um ehrlich zu sein ist es die Halterung einer (wenn auch hochwertigen) Rennrad Mini-Luftpumpe...die aber perfekt an den Schaft eines Remington 700 geschraubt paßt und in die wiederum sowohl die Stabkamera als auch die Taschenlampe paßt.
Muss ich die Montage nun immer gleich mit der Kamera abschrauben, aufpassen das ich keine Taschenlampe dabei hab die auch paßt oder es lieber gleich lassen?
Oder vielleicht immer die Miniluftpumpe mitführen um nachweisen zu können, dass es keine spezielle Halterung für die Taschenlampe ist (<-und die Frage ist nicht mal ganz unernst gestellt...bei der deutschen Rechtsprechung zu dem Thema würde mich nichts mehr wundern).
Oder besser gefragt: Ist eine, wie auch immer geartete Universalhalterung (egal ob auch für eine Bierdose, ein 40mm Granatwerfer oder ein Blumenstrauss geeignet), angebracht ans Gewehr, generell schon illegal wenn daran auch eine mitgeführte Taschenlampe befestigt werden KÖNNTE?