Anbringung von Universalmontage schon illegal?

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Hab mir hier jetzt schon viel zum Thema Taschenlampe und Montage durchgelesen. Habe aber da wohl eine etwas speziellere Frage die ich mir bisher durch das Studium des Forums noch nicht beantworten konnte:

Wenn ich eine Halterung an meinem Gewehr angebracht habe um diese für eine Stabkamera zu verwenden, aber gleichzeitig eine Taschenlampe im Rucksack habe die auch paßt, hab ich dann schon ein Problem falls ich einmal kontrolliert werden sollte?

Die Halterung ist weder für Kamera noch für eine Taschenlampe speziell gemacht. Um ehrlich zu sein ist es die Halterung einer (wenn auch hochwertigen) Rennrad Mini-Luftpumpe...die aber perfekt an den Schaft eines Remington 700 geschraubt paßt und in die wiederum sowohl die Stabkamera als auch die Taschenlampe paßt.

Muss ich die Montage nun immer gleich mit der Kamera abschrauben, aufpassen das ich keine Taschenlampe dabei hab die auch paßt oder es lieber gleich lassen?
Oder vielleicht immer die Miniluftpumpe mitführen um nachweisen zu können, dass es keine spezielle Halterung für die Taschenlampe ist (<-und die Frage ist nicht mal ganz unernst gestellt...bei der deutschen Rechtsprechung zu dem Thema würde mich nichts mehr wundern).

Oder besser gefragt: Ist eine, wie auch immer geartete Universalhalterung (egal ob auch für eine Bierdose, ein 40mm Granatwerfer oder ein Blumenstrauss geeignet), angebracht ans Gewehr, generell schon illegal wenn daran auch eine mitgeführte Taschenlampe befestigt werden KÖNNTE?
 
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Habe erst überlegt, ob ich überhaupt antworte.
Ich würde die Halterung keinesfalls ohne die Stabkamera (kenn ich eigentlich nicht, stell doch mal vor) am Gewehr lassen und auch immer beides zusammen abschrauben, so dass Kamera und Halterung eine Einheit bilden.
Vermeide es, eine für ein Gewehr passende Halterung zusammen mit einer dazu passenden Taschenlampe (auch getrennt) zu transportieren. Es gibt genug Fälle wo das -wenigstens zunächst - als verbotener Gegenstand betrachtet wird. Es gab schon Hausdurchsuchungen nach Bestellungen von "Universalhalterungen" zusammen mit passenden Taschenlampen. Ich würde in diesem Fall sogar eine Taschenlampe mitführen, die nicht in diese "Kamerahalterung" passt.
Der §, der das Waffenzubehör betrifft (Lampen, die für Waffen bestimmt sind, ist sehr schwammig abgefasst.
 
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11 Mai 2012
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Also ich würde möglichst einfach auf die Taschenlampe verzichten und eine ohne Montagemöglichkeit mitnehmen.

Über was für eine Montage/Taschenlampe reden wir eigentlich. Abnehmbare Fahrradlampe? Taschenlampe mit Weaver-Montage Möglichkeit? ..
 
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@Thersites: Danke für die Antwort. Hatte soetwas schon befürchtet und werde es ganz lassen.
@Harms: Fenix TK15
 
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Magst Du auch die Stabkamera hier mal vorstellen?
Tät mich interessieren.

Gruß,
Dirk
 
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Eigentlich wieder mal unsere Gesetzesmacherparanoia.

Ich habe z.B. an den Pirschstock eine kleine Fenix mit Klettband befestigt. Böswillige könnten jetzt behaupten, dass sie mit einem Handgriff ans Gewehr befestigt werden könnte. Könnte, könnte, aber dazu ist sie nicht gedacht.
 
F

Fuchsjäger09

Guest
Ich hätte mal eine andere Frage dazu:

Ist es erlaubt während einer Nachsuche bei Nacht eine Taschenlampe am Gewehr zu montieren?

...gerade im Sommer kann man ja nicht bis zum nächsten Morgen warten...
 
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Kollege von mir, mountainbiker aus Leidenschaft hat ne LED lenser p7 und den passenden fahrradhalter dazu. Rucksack zum biken der gleiche wie auf der Jagd. Er vergisst die Lampe und den Halter aus dem Rucksack zu nehmen und geht jagen. Kontrolle. Ergebnis: Halterung passt an zf. Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis. Verfahren läuft.

Gesendet von meinem HTC One X mit Tapatalk 2
 
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So, so da geht er jagen und plötzlich kontrolliert die Polizei seinen Jagdrucksack und so ein Zufall die Fahrradlampenhalterung passt aufs Zielfernrohr..... :lol: :roll:

Sorry, ich hab ja schon viel gehört und gesehen, eine Rucksackkontrollierende Polizei noch nicht.
Wenn, wird er wohl vergessen haben das Ding von der Waffe zu entfernen bevor er heimgefahren ist.....
 
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Aaaalso,

ich hab auch ne P7, die ich auch jagdlich nutze und auch ne Fahrradhalterung...
Die Fahrradhalterung ist allerdings am Fahrrad und die P7 bei der Jagd im Gürtelholster.

Dass die Damen und Herren von der blauen Zunft Rucksäcke kontrollieren, wäre mir auch neu.

Von daher braucht sich Jäger von 1981 über entsprechende Kommentare bzw. Nachfragen nicht zu wundern.


Waidmannsheil


Beuterheinländer
 
A

anonym

Guest
Ich könnte mir vorstellen, dass er so eine Action Camera meint:

204240_miniVideoCam.jpg


Ich empfinde diese ganze Paranoia bzgl. Kontrolle und Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis ein wenig überzogen...in D muss einem immer noch eine Tat nachgewiesen werden...ich glaube kaum, dass die Polizei Rucksäcke durchsucht, wenn man grade auf der Jagd ist oder in eine Verkehrskontrolle kommt.

Mir 2 Mal passiert auf dem Heimweg vom Revier. Ich gab mich als Jäger zu erkennen und sagte dass ich meine Waffe im Auto hätte. Kurz Jagdschein vorgezeigt, das wars...die wollten nicht mal mehr meinen Führerschein sehen...
 
A

anonym

Guest
Eine Action Cam gab es neulich beim Aldi. Erst für 99 E, dann für 79 E.

Ich wüsste nicht, warum man sich das an die Kanone binden sollte - aber wenn es Spass macht.

Legal ist es zweifelsfrei, was soll es also?!

Warum muss sich immer jemand finden, der etwas ganz einfaches verkompliziert?
 
A

anonym

Guest
Fuchsjäger09 schrieb:
Ich hätte mal eine andere Frage dazu:

Ist es erlaubt während einer Nachsuche bei Nacht eine Taschenlampe am Gewehr zu montieren?

...gerade im Sommer kann man ja nicht bis zum nächsten Morgen warten...

Lösung
 
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holger1411 schrieb:
@Thersites: Danke für die Antwort. Hatte soetwas schon befürchtet und werde es ganz lassen.
@Harms: Fenix TK15
Zu spät,nachdem,was jetztüberall in den Zeitungen steht,bist Du schon registriert. 8)
 

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