Dann musst Du hier nochmal machen?Meine HP hat nichts mit international zu tun.
Das ist eine nationale Prüfung gewesen.
Dann musst Du hier nochmal machen?Meine HP hat nichts mit international zu tun.
Das ist eine nationale Prüfung gewesen.
in BW wird eine "erschwerte" Schweißprüfung im Rahmen der BP angeboten, Modul 1.4. >= 1000m wie für eine VP, VSwP oder unsere GP, gleiche Konditionen. jeder Hund, der die besteht, kann bestätigt werden. Ich weiß nicht, ob der LJV differenzieren kann, welcher seiner Nachsuchehunde mit oder ohne Papiere läuft.Die ernsthaften Hundeführer im ÖJV, die ich kenne, führen Hunde mit Papieren ( meist DW und Bracken, aber auch BGS) und absolvieren auch ihre Prüfungen - darunter verstehe ich keine BP!
der LJV Bw ist vom Land beliehen und bestätigt ALLE also auch ÖJV.Es gibt doch ein ziemlich starkes Nord - Südgefälle....
Oh mein Gott!
Wer erkennt bei Euch die Bestätigung an? Bei uns ist das Sache der Unteren Jagdbehörde und nix LJV oder ÖJV!
Der LJV beleiht den ÖJV? Das wäre mir neu. Der LJV beleiht jedoch Mitglieder des ÖJVs, die mit ihren Hunden entsprechende Leistungen und Einsatzerfahrung nachweisen können.der LJV Bw ist vom Land beliehen und bestätigt ALLE also auch ÖJV.
Behörden? die haben bei Hundeprüfungen nix zu sagen,der Regel werden doch die Standards für den Einsatz nicht von Vereinsmeiern, sondern den Behörden vorgegeben
In der Regel erfolgt meines Wissens die Anerkennung durch die untere Jagdbehörde (zumindest in NRW). Leider spielt bei der ersten Anerkennung auch noch die obere Jagdbehörde und damit der LJV mit, welcher sich de facto die Entscheidungshoheit gesichert hat.der LJV Bw ist vom Land beliehen und bestätigt ALLE also auch ÖJV.
die von denen ich sprach sind bestätigte Nachsucheführer, sowohl LJV als auch ÖJV. Im JWMG ist festgelegt, daß der Sichtlaut reicht..
Ich sag ja, Ba - Wü und By sind kynologische EntwicklungsländerBehörden? die haben bei Hundeprüfungen nix zu sagen,
derLJV IST VOM LAND beliehen, also ermächtigt, Nachsuchegespanne zu bestätigen, auch die vom ÖJV.Der LJV beleiht den ÖJV? Das wäre mir neu. Der LJV beleiht jedoch Mitglieder des ÖJVs, die mit ihren Hunden entsprechende Leistungen und Einsatzerfahrung nachweisen können.
derLJV IST VOM LAND beliehen, also ermächtigt, Nachsuchegespanne zu bestätigen, auch die vom ÖJV.
das ist eure Meinung. BW ist bzgl. der Hundevielfalt auf der Höhe der Zeit Sich dagegen zu stemmen hieße gegen den Fluss zu schwimmen. Der gesetzliche Tierschutz hat schon viel für Veränderung in der Arbeit gesorgt und das Ende ist noch nicht erreicht.Ich sag ja, Ba - Wü und By sind kynologische Entwicklungsländer
Ist schon alles klar. Gibt vermutlich sogar ziemlich viele ÖJV Mitglieder und auch ÖJV/LJV Doppelmitglieder, die anerkannte NSF sind. NUR: Das sind eben Mitglieder, und nicht der Verband, bzw. Landesverein. @braxltula meint ja, dass der LJV auch Nachsuchengespanne "vom ÖJV" beleiht.Es gibt sicherlich ÖJV - Mitglieder, die Nachsuchen machen.
Der ÖJV - Vorsitzende Schleswig - Holstein (??) ist im KBGS.
Ich wusste gar nicht, dass "der ÖJV" Nachsuchengespanne hat...
was ist damit gemeint?So ein Quatsch!