Hallo!
In Kürze läuft meine zeitlich befristete Erlaubnis "amtliche Beauftragung" zur Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten samt IR-Aufheller auf der Waffe aus. Wir waren bei den ersten in Bayern mit dabei, die dies offiziell durch Einzelbeauftragung verwenden durften. Die "Beauftragung" wurde in der Vergangenheit schon mehrmals verlängert.
Wie ist denn die aktuelle Sachlage dazu in Bayern? Ich habe gelesen, dass es diese individuell für einzelne Personen ausgestellten "Beauftragungen" nicht mehr geben soll, und die stattdessen durch eine Allgemeinverfügung geregelt ist.
Fragen:
1. Sind im Zuge der Allgemeinverfügung nur noch Geräte ohne künstliche Lichtquelle, die mit der Waffe verbunden ist, erlaubt? Ein Wärmebildvorsatz wäre dementsprechend OK, ein altes Pulsar FN135 mit angebautem LED-Aufheller aber nicht (mehr)?
2. Gibt es dazu eine bayernweite einheitliche Regelung, oder muss man das individuell mit seiner zuständigen UJB klären?
Danke
In Kürze läuft meine zeitlich befristete Erlaubnis "amtliche Beauftragung" zur Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten samt IR-Aufheller auf der Waffe aus. Wir waren bei den ersten in Bayern mit dabei, die dies offiziell durch Einzelbeauftragung verwenden durften. Die "Beauftragung" wurde in der Vergangenheit schon mehrmals verlängert.
Wie ist denn die aktuelle Sachlage dazu in Bayern? Ich habe gelesen, dass es diese individuell für einzelne Personen ausgestellten "Beauftragungen" nicht mehr geben soll, und die stattdessen durch eine Allgemeinverfügung geregelt ist.
Fragen:
1. Sind im Zuge der Allgemeinverfügung nur noch Geräte ohne künstliche Lichtquelle, die mit der Waffe verbunden ist, erlaubt? Ein Wärmebildvorsatz wäre dementsprechend OK, ein altes Pulsar FN135 mit angebautem LED-Aufheller aber nicht (mehr)?
2. Gibt es dazu eine bayernweite einheitliche Regelung, oder muss man das individuell mit seiner zuständigen UJB klären?
Danke
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