[Bayern] Aktuelle Regelung: Nachtsichtvorsatzgerät mit IR?

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Hallo!

In Kürze läuft meine zeitlich befristete Erlaubnis "amtliche Beauftragung" zur Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten samt IR-Aufheller auf der Waffe aus. Wir waren bei den ersten in Bayern mit dabei, die dies offiziell durch Einzelbeauftragung verwenden durften. Die "Beauftragung" wurde in der Vergangenheit schon mehrmals verlängert.

Wie ist denn die aktuelle Sachlage dazu in Bayern? Ich habe gelesen, dass es diese individuell für einzelne Personen ausgestellten "Beauftragungen" nicht mehr geben soll, und die stattdessen durch eine Allgemeinverfügung geregelt ist.

Fragen:

1. Sind im Zuge der Allgemeinverfügung nur noch Geräte ohne künstliche Lichtquelle, die mit der Waffe verbunden ist, erlaubt? Ein Wärmebildvorsatz wäre dementsprechend OK, ein altes Pulsar FN135 mit angebautem LED-Aufheller aber nicht (mehr)?

2. Gibt es dazu eine bayernweite einheitliche Regelung, oder muss man das individuell mit seiner zuständigen UJB klären?

Danke
 
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ElCaracho

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Wird aktuell in jedem Landkreis individuell geregelt. Meist per Allgemeinverfügung, die entweder auf Widerruf gilt oder jährlich verlängert wird.

So ist es. Einfach beim Landratsamt mal in die Bekanntmachungen schauen, ich glaube fast jeder Landkreis hat die Allgemeinverfügung in ziemlich identischem Wortlaut veröffentlicht.
 
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Huch, aus was für einem Dornröschenschlaf ist der TS denn aufgewacht!?

Bayern war schon immer anders. Allgemeinverfügungen, bisher hat es mit deiner Beauftragung ja auch geklappt, wie oft bist schon kontrolliert worden!? Pard, Sytong und Co. werden Palettenweise unter die Leute gebracht. Bestimmt nicht, um die Sterne zu beobachten.

Trotzdem ist mir Wärmebilvorsatz lieber, hat einfach viele Vorteile.
 
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Huch, aus was für einem Dornröschenschlaf ist der TS denn aufgewacht!?

Bayern war schon immer anders. Allgemeinverfügungen, bisher hat es mit deiner Beauftragung ja auch geklappt, wie oft bist schon kontrolliert worden!?

Zum Thema aufgewacht: Mit der offiziellen Beauftragung in der Tasche (darf man wörtlich nehmen) war mir die sonstige Regelung bisher relativ egal. Hatte mir nur das Ablaufdatum im Kalender notiert.

Und zur zweiten Frage: Tatsächlich werde ich im Schnitt so 2 bis 3 mal im Jahr angehalten - immer spät in der Nacht auf dem Heimweg aus dem Revier. In der Stadt hier gibt es eine große Polizeischule, deren "Azubis" werden ein paar mal im Jahr ins "Praktikum" auf die Straße zum "Üben unter Aufsicht" geschickt.

Nächtiche Kontrollen gibt es bei uns sehr häufig.
 
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Und die kontrollieren dann die Waffe und das NSG???

Es kam schon vor dass jemand Waffe und Munition sehen wollte, in der Regel wirken sie aber etwas hilflos und lassen sich maximal den Jagdschein zeigen.

NSG hat bisher niemand genauer angeschaut.
 
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Es ist amtlich, dass man es drauf lassen kann. Also dann mach ich auch keinen vorsorglichen Kniefall. Mit der Waffe im Futteral ist es genauso. Die Bundespolizei kennt sich sowieso kaum aus. Kennen nicht mal .22 lr. Wenn die Bereitschaftspolizei hier kontrolliert, gibt es regelmäßg Diskussionen, ich hatte eine lange Zeit immer eine entspechende Kopie im Auto.
Ja wenn ich weiter übers Land in ein Revier fahre (Jagdeinladung), dann packe ich die Knarre in eine Tasche, obwohl ich es nicht müsste.
Kontrolliert wurde ich schon öfters. Da geht es in aller Regel um die geladene Waffe im Auto und die Papiere. Da will man dann schon mal Polizeianwärtern so zeigen, was es alles gibt.
Die Bundespolizei macht immer vorsorglich mal ne Anzeige, damit das Landratsamt Arbeit hat.
Z.B. Mitnahme von Wild über die Grenze, was ja klar geregelt ist. Dass aber ein Deutscher mit Wild ohne Wildmarke aus Tschechien dort gewildert hat, oder gewildertes Wild dabei hat, das wusste sie nicht.
 
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Es ist amtlich, dass man es drauf lassen kann.
Nicht so bei uns (FS).
Laut Allgemeinverfügung:
Nebenbestimmungen:
1. Die Verbindung zwischen Nachtsichtvorsatzgerät bzw. Nachtsichtaufsatzgerät / IR-Strahler und einer Jagdlangwaffe / dem Zielhilfsmittel einer Jagdlangwaffe darf erst in den o.g. Revieren oder auf dem Schießstand hergestellt werden. Das Nachtsichtvorsatzgerät bzw. das Nachtsichtaufsatzgerät und der IR-Strahler dürfen außerhalb des o.g. Revieres nur getrennt von Zielhilfsmittel / Jagdlangwaffe transportiert und aufbewahrt werden.
 
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" geladene Waffe im Auto" ?? Wäre egal wo ein größeres Problem! Der Rest ist hier, auch BY unproblematisch
 

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