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Gelöschtes Mitglied 16028
Guest
und was sind Nachtziel Fernrohre dann??NAchtzielgeräte sind ZF mit Vorsatzgerät.
und was sind Nachtziel Fernrohre dann??NAchtzielgeräte sind ZF mit Vorsatzgerät.
Deshalb nicht so viel im Forum abhängen, sondern laden, laden laden .Ich kann es - ehrlich gesagt - nicht recht nachvollziehen weshalb in diesem Thread die Masse nur die Nachtzieltechnik bewegt.
Der Hammer dieses Gesetzesentwurfs hängt bei der Munition. Da wird noch viel Weinen und Wehklagen durchs Forum schallen wenn das so durchgezogen wird.
Das ist jetzt tatsächlich mal kein Politikergeschwurbsel.und was sind Nachtziel Fernrohre dann??
Nö, das ist alles noch nicht spruchreif. Es ist jedoch davon auszugehen, daß es die bürokratischste, lebensfremdeste Variante wird, die einem Politikerhirn entspringen kann.Was passiert denn mit der Munition? Vielleicht kann das jemand kurz, verständlich aufgreifen?
Oh das ist ja nett, die Frau Klöckner bezieht sich auf die ASP. Liebe Politiker, bis ihr alle Gesetze geändert habt damit rechtlich endlich alles glatt geht ist die ASP in Deutschland in ihrer dritten Welle.https://www.bmel.de/SharedDocs/Pres...2kM8-QsigtLixvt-ta776XMdagvguRuFBXHE14VOZMlGY
Info aus dem Klöckner Ministerium
OK. Ich probiers...Was passiert denn mit der Munition? Vielleicht kann das jemand kurz, verständlich aufgreifen?
Update: Blei soll generell vom Markt?!?
Das halte ich aber für sehr optimistischOh das ist ja nett, die Frau Klöckner bezieht sich auf die ASP. Liebe Politiker, bis ihr alle Gesetze geändert habt damit rechtlich endlich alles glatt geht ist die ASP in Deutschland in ihrer dritten Welle.
Der LJV NRW hat sich doch bereits positiv für eine Änderung ausgesprochen:
"Präsidium und Landesvorstand des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen haben sich am 19. August für eine Weiterentwicklung der LJV-Position zum Einsatz von Nachtzieltechnik (Dual-Use Geräte in Verbindung mit der Tageszieloptik) bei der Bejagung von Schwarzwild ausgesprochen. Hintergrund ist die im Februar 2020 in Kraft getretene Novellierung des Waffengesetzes, die den Umgang mit Nachtsichtvor- und -aufsätzen durch Jäger nun waffenrechtlich erlaubt hat.
Acht Bundesländer gestatten inzwischen die jagdliche Verwendung solcher Geräte zur Schwarzwild-Bejagung. Auch in Nordrhein-Westfalen hält der Landesjagdverband eine einheitliche Regelung für notwendig und wird sich beim NRW-Umweltministerium für eine jagdrechtliche Erlaubnis der waffenrechtlich bereits zulässigen Geräte zum ausschließlichen Zweck der Schwarzwildbejagung einsetzen.
Maßstab für die Anwendung müssen nach Ansicht des Landesjagdverbandes nicht nur die Möglichkeiten zur Intensivierung der Schwarzwildjagd, sondern auch die Grundsätze der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes sein.
Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen wird Fortbildungsseminare für den Einsatz und die Anwendung der Nachtzieltechnik anbieten, sobald sie in NRW auf Schwarzwild erlaubt ist.
Zudem unterstützt der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen die Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes in vollem Umfang."
Quelle: TopAgrar https://www.topagrar.com/jagd-und-w...saetzen-zur-schwarzwildbejagung-12334764.html
Auch im RWJ wurden bereits entsprechende Geräte vorgestellt und getestet.
n Sachen "Anpassung des Landesjagdgesetzes in NRW" habe ich im Sommer die obere Jagdbehörde angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr BAL,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Verwendung von Nachtzieltechnik in Nordrhein-Westfalen.
Es trifft zu, dass mit der letzten Änderung des Waffengesetzes u. a. die Erlaubnis zum Einsatz von Nachtsichtgeräten bei Jagdwaffen ermöglicht wurde. Es wird so die Möglichkeit zur gezielten Zulassung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen bei der Schwarzwildbejagung geschaffen. Eine generelle Zulassung ist für Nordrhein-Westfalen zurzeit jedoch nicht vorgesehen.
Für Nordrhein-Westfalen gibt es die Zulassung und damit die Verwendung solcher Geräte nur im Seuchenfall bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Dies ist in der Verordnung zur Anwendung besonderer jagdlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP-JagdVO- NRW) geregelt. Durch den Einsatz von besonderen jagdlichen Maßnahmen soll der mit der Bekämpfung beauftragte Personenkreis (Jagdeinheit ASP) in die Lage versetzt werden, den Zeitraum der Bekämpfung möglichst kurz zu halten, um eine effektive Tilgung der Seuche zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez. XXX
Referat III-6 Jagd und Fischerei
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz NRW
Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Die Begriffsbestimmungen im WaffG erklären ganz genaus was alles wozu gehört.Das ist jetzt tatsächlich mal kein Politikergeschwurbsel.
Es gibt Zielfernrohre mit integrierter Nachtsicht oder Wärmebildtechnik. Die kommen direkt auf die Waffe, haben ein Absehen und es kommt keine, wie auch immer geartete Optik dazu.
Und jetzt kommt noch dazu, dass die Änderung im WaffG auch erst in Kraft treten muss.Noch einmal zum Verständnis: (https://forum.wildundhund.de/thread...e-im-kabinett-diese-woche.129434/post-4394723)
Wenn das BJG geändert wird, tritt diese Änderung - soweit nicht anders mit dem Bundesrat abgestimmt - 6 Monate später in Kraft. Diese Zeit haben die Länder, um Ihre Landesjagdgesetze ggf. anzupassen (um von den neuen Regelungen des BJG abzuweichen). Wird eine entsprechende Anpassung unterlassen, gilt, in den Punkten welche im Bundes- und Landesrecht unterschiedlich geregelt sind (= konkurrieren), das BJG, da es das später erlassene Gesetz ist. ("[Es] geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor." Art. 72 Abs. 3 letzter Satz GG, "Lex posterior derogat legi priori (= Kollisionsregel)", Art 31 GG)
Edit:
Werden in Landesjagdgesetzen Regelungen getroffen, welche (z. B.) dem Waffenrecht entgegenstehen, sind diese unwirksam, da das Waffenrecht der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegt.