[Baden-Württemberg] Änderung DVO: Neue Jagdzeiten BW

Fex

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Das ist ja auch die bisherige DVO. Hier die geänderte vom 30.06.

Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Vom 30.6.2021

Artikel 2
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Artikel 1 Nummer 2 tritt am 1. November 2021 in Kraft, Nummer 4 und Nummer 10 Buchstabe a treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
 

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Der Sondererlass gilt nur für Waldinnenbereiche. Somit bis 28.02.2022 keine Schonzeit für Schwarzwild auf gesamter Fläche.

Ohne Sondererlass während der allg. Schonzeit:
Im Feld sowie bis zu 200m in den Wald hinein sind sie generell immer frei und auch während der allg. Schonzeit ist es somit erlaubt sie zu bejagen. Ab 200m im Wald gilt auch für Schwarzwild die allg. Schonzeit.
Davon gibt wieder eine generell gültige Ausnahme für den Monat März (nicht für den Zeitraum 16.02-28.02 - das wurde bei der Verschiebung der allg. Schonzeit nicht angepasst 🤦‍♂️):
bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke ist die Jagd auf Schwarzwild im gesamten Wald zulässig

Somit darf man vom 16.02-28.02 in BW ohne Sondererlass im Waldinneren keine Sauen kreisen 😢

Sollte ich mal in BW jagen, brauch ich eine App. Programmiert mir bitte jemand eine mit GPS, das kann ich mir mit den ganzen Ausnahmen und Sonderregelungen kaum merken … ;-)
 
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Ich krame diesen Thread mal wieder hervor...
Ist denn nun mittlerweile die Ausnahmeregelung für die Jagd auf Schwarzwild im Wald (also weiter als 200m in den Wald hinein) während der allgemeinen Schonzeit verlängert worden? In der letzten Ausgabe der "Jagd" steht, dass das jetzt bis 2024 gelte. Das war zwar schon seit längerem angekündigt, ich kann dazu aber nirgendwo etwas finden (bin aber vielleicht auch nur zu blöd zum Suchen).
Im Wildtierportal findet sich auch nur der Verweis auf §41(2) Satz 2 JWMG, das ist die 200m-Regel...
 

Fex

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Laut Auskunft meiner UJB von heute morgen läuft die Ausnahmeregelung am 28.02.2022 ab.

Er informiert sich aber beim RP, ob eine Verlängerung geplant ist - vermutlich ja, alles andere würde ja wegen ASP keinen Sinn machen.
 
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Davon gehe ich auch aus, vermutlich kommt dazu wieder Mitte Februar eine Info vom LJV.
 
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Tja, davon gehe ich auch aus, der LJV erweckt allerdings in seiner Postille den Eindruck, als sei das schon beschlossen und verkündet. Aber gut, dann habe ich da zumindest nichts verpasst...
 

Fex

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Baden-Württemberg:

"Das Ministerium hat uns gestern darüber informiert, dass mit Rechtsverordnung vom 8. Februar 2022, die im Gesetzblatt Nr. 7 am 23. Februar 2022 veröffentlicht werden wird und mit Veröffentlichung in Kraft tritt, die allgemeine Schonzeit für Schwarzwild zwecks ASP-Prävention weiterhin bis 16. Februar 2024 ausgesetzt wird."
 

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