Der Sondererlass gilt nur für Waldinnenbereiche. Somit bis 28.02.2022 keine Schonzeit für Schwarzwild auf gesamter Fläche.
Ohne Sondererlass während der allg. Schonzeit:
Im Feld sowie bis zu 200m in den Wald hinein sind sie generell immer frei und auch während der allg. Schonzeit ist es somit erlaubt sie zu bejagen. Ab 200m im Wald gilt auch für Schwarzwild die allg. Schonzeit.
Davon gibt wieder eine generell gültige Ausnahme für den Monat März (nicht für den Zeitraum 16.02-28.02 - das wurde bei der Verschiebung der allg. Schonzeit nicht angepasst
):
bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke ist die Jagd auf Schwarzwild im gesamten Wald zulässig
Somit darf man vom 16.02-28.02 in BW ohne Sondererlass im Waldinneren keine Sauen kreisen